Im Zuge der durch Edward Snowden aufgeflammten Diskussion über massenhafte Überwachungsmaßnahmen und Vorratsdatenspeicherung wird nunmehr die Schaffung eines UN-Sonderberichterstatters für den Datenschutz in der digitalen Welt angeregt.
Der Inhalt im Überblick
Datenschutz in der digitalen Welt
Technik in all seinen Ausprägungen ist heutzutage nicht mehr weg zu denken – ob Hello Barbie, eCall-Systeme für Autos, Nest – das intelligente Thermostat oder das Speichern von den letzten Urlaubsfotos in der Apple iCloud. Was würden wir nur ohne unser Smartphone machen und ohne die Möglichkeit unser (teilweise) komplettes Leben in der digitalen Welt von Facebook & Co. kundtun zu können?
Klar, all diese Dinge erleichtern uns auf die eine oder andere Weise das Leben, bergen jedoch auch sehr große Gefahren, denn Daten sind das Öl des 21. Jahrhunderts. Menschen müssen sich daher dessen bewusst sein, was mit ihren Daten passiert und dass sie ein Recht auf Vertraulichkeit und Datenschutz haben.
UN-Sonderberichterstatters für den Datenschutz in der digitalen Welt
Die Vereinten Nationen haben sich dieser Problematik jetzt angenommen und wollen in Zukunft einen Sonderberichterstatter für den Datenschutz einsetzen, der das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Datenschutz vertritt. Der Sonderberichterstatter soll zunächst auf drei Jahre beschränkt die Beobachtung und Dokumentation von Datenschutzproblemen in den UN-Mitgliedstaaten übernehmen. Diese Rolle wurde allen voran von Deutschland und Brasilien auf Grund der
„tiefen Besorgnis über die negativen Effekte der Überwachung und Ausspähung der Kommunikation“
forciert, erntete jedoch klare Kritik aus den USA (wie kann es auch anders sein!). Der US-Vertreter unterstützte das Vorhaben zwar grundsätzlich, kritisiert jedoch, dass die datenschutzrechtlichen Grundsätze der Notwendigkeit und Angemessenheit nur „regionale Konzepte“ seien, die im internationalen Recht keine Entsprechung fänden. Wahrscheinlich regen sich die „Five Eyes“ , also die Geheimdienste von Kanada, Großbritannien, Neuseeland, Australien und den USA, insgeheim jedoch noch weit mehr auf.
Große Unterstützung weltweit
Bemerkenswert ist, dass der Entschluss einen UN-Sonderberichterstatter für den Datenschutz zu bestellen ohne Abstimmung der Mitglieder des UN-Menschenrechtsrates in der 28. Sitzung in Genf zur „Privacy in der digitalen Welt“ angenommen wurde – ein deutliches Zeichen Pro Datenschutz als Menschenrecht.
Darüber hinaus wurde das Projekt im vorherein von insgesamt 68 Nichtregierungsorganisationen (sog. NGOs) weltweit unterstützt. Eine ausführliche Liste der Unterstützer könne sie auf der Webseite der Association for Progessive Communtions (APC) einsehen.
Abschließend können wir uns daher nur den Worten von Andrew Smith, Jurist der Bürgerrechtsorganisation Article 19 auf eine Anfrage von heise anschließen:
„‘Das ist viel mehr als eine Geste.‘ Auch wenn die Sonderberichterstatter keine exekutiven Kompetenzen hätten, übten sie doch einen erheblichen Einfluss innerhalb des UN-Systems aus.“