Ein Bürgermeister und die Mitarbeiterüberwachung – Kontrolle oder Datenskandal?

News

Gegen einen Bürgermeister aus dem Südharz wird wegen des Verdachts des Ausspähens von Daten ermittelt. Die Computerdaten wurden bereits kopiert und gesichert, die staatsanwaltlichen Ermittlungen eingeleitet.

Hintergrund für den mögliche Datenskandal ist eine Überwachungssoftware, die der Bürgermeister auf einem Computer im Verwaltungsamt installiert hat. Eine notwendige Beteiligung des Personalrates erfolgte nicht. Grund dafür könnte sein, dass der Bürgermeister zumindest laut Verdi mit der Überwachungssoftware eine neu gewählte Vorsitzende des Personalrats ausspionieren wollte.

Der Bürgermeister selbst streitet dies ab und gibt als Grund für die Überwachung laut mdr.de an:

„Es war Ziel, die Einhaltung der Dienstvereinbarung zu kontrollieren, eine Kontrolle des Personalrats war nicht angedacht gewesen. In der Vergangenheit haben Mitarbeiter in der Verwaltung Porno- und Sexseiten im Internet aufgerufen. Da diese Seiten nicht kostenlos sind, wurde eine Dienstvereinbarung erlassen. Diese sagt klar aus, dass jegliche private Nutzung des Internets von der Gemeinde untersagt ist und dass das auch kontrolliert wird.“

Der Vorgang wird nun nicht nur von der Staatsanwaltschaft, sondern auch von Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragten Harald von Bose geprüft. Vor allem gilt es vorab festzustellen, was die Software alles kann. Unabhängig davon, ob der Bürgermeister tatsächlich die Einhaltung der Dienstvereinbarung überprüfen wollte oder doch eine Überwachung von Mitarbeitern Ziel der Überwachungssoftware war – der Einsatz der Software war in jedem Fall mitbestimmungspflichtig…

intersoft consulting services AG

Als Experten für Datenschutz, IT-Sicherheit und IT-Forensik beraten wir deutschlandweit Unternehmen. Informieren Sie sich hier über unser Leistungsspektrum:

Betriebsrat und Datenschutz

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.