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Entwurf für ein „Patientenrechtegesetz“ beschlossen: Informationsrechte der Patienten gestärkt

Entwurf für ein „Patientenrechtegesetz“ beschlossen: Informationsrechte der Patienten gestärkt

Am Mittwoch wurde durch das Bundeskabinett nach über zwei Jahrzehnten Diskussion um das Thema Patientenrechte ein Entwurf für ein „Patientenrechtegesetz“ beschlossen. Dieser sieht vor, dass das Behandlungs- und Arzthaftungsrecht erstmals im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kodifiziert wird. Der Behandlungsvertrag zwischen Patient und Arzt soll als eigenständiger Vertrag im BGB verankert werden.

Patientenrechte werden gebündelt und gestärkt

Inhaltlich sieht der Entwurf im Wesentlichen vor,

  • dass Patienten verständlich und umfassend  über eine neuen Behandlungsvertrag etwa über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen, anstehende Therapien sowie eventuell anfallende, nicht von den Leistungsträgern übernommenen Zusatzkosten informiert werden müssen
  • dass Patienten ein gesetzliches Recht auf Einsicht in die Patientenakte erhalten, die vollständig und sorgfältig zu führen ist
  • welche Behandlungsfehler wie nachgewiesen werden müssen

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, geht davon aus, dass die Initiative

„den Patienten auf dem Weg vom Bittsteller zum Partner stärkt“ und für eine „fairen Interessenausgleich“ sorgt.

Es besteht dennoch Verbesserungsbedarf

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern sieht in dem Entwurf dringenden Verbesserungsbedarf.  In ihrer Entschließung hat sie dazu aufgefordert, die Rechte des Patienten dadurch zu stärken, dass Ihnen ein weitgehenderes Recht auf Zugang zur Dokumentation ihrer Behandlung eingeräumt wird und Ärzten eine aktive Informationsverpflichtung bei Behandlungsfehlern auferlegt wird.

Zudem dürften Patienten den Ärzten und Therapeuten gegenüber nicht zu Auskünften über ihre körperliche Verfassung verpflichtet werden, die für die Behandlung nicht bedeutend seien.

Auch müsse die Archivierung und Löschung der Daten, die Einbeziehung Dritter und der Umgang mit der Behandlungsdokumentation klarer geregelt werden, um das Auskunftsrecht des Patienten abzusichern.

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    Was halten Sie von den Formularen, die man beim ersten Besuch bei einem Arzt ausfüllen soll? Dort werden neben normalen Grunddaten z.B. auch Angaben zum Arbeitgeber abgefragt. Wozu muss ein Arzt wissen, wo genau man arbeitet? Was hat der Name des Arbeitgebers mit einer Arztbehandlung zu tun?

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