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EU fordert höheres Datenschutzniveau in den USA

EU fordert höheres Datenschutzniveau in den USA

Was ist der derzeit wohl größte Unterschied zwischen den USA und Europa, mal abgesehen von der Sprache und dem „American Way of Life“? Die Einstellung zum Schutz individueller Daten von Ausländern.

Während in den Ländern der Europäischen Union der Grundsatz gelebt wird, personenbezogene Daten von Ausländern, die in der EU verarbeitet werden, genießen das selbe hohe Schutzniveau, wie Daten von Inländern, ist dies, wie wir in den vergangenen Wochen und Monaten teilweise schmerzlich lernen mussten, in den USA nicht der Fall.

Nach amerikanischem Recht gelten, so der EU-Rat, für in der EU ansässige Personen weder dasselbe Recht auf Privatsphäre noch dieselben Schutzbestimmungen wie für US-Bürger.

Forderungen des EU Rates

Im Rahmen der zum NSA-Skandal gegründeten Ad-hoc-Arbeitsgruppe EU-USA „Datenschutz“, die mit der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der amerikanischen Abhörprogramme befasst ist, legte der Rat der Europäischen Union unter dem 04.12.2013 nunmehr auf mehrfachen Wunsch der USA den Entwurf eines sog. „Non-Paper“  (veröffentlicht über inymedia.org) vor, in welchem Sie die wesentlichen Kritikpunkte am Datenschutz der USA sowie Vorschläge zur Stärkung des Vertrauens in den US-Datenschutz in Bezug auf die von den USA angekündigte Überprüfung der Überwachungsprogramme schriftlich vorträgt.

Vertrauen ist der Schlüssel für jede Zusammenarbeit

Der Rat stellt heraus, dass die

EU zusammen mit ihren Mitgliedsstaaten und die USA strategische Partner seien, deren Beziehung wesentliche Bedeutung für die Sicherheit und die Förderung gemeinsamer Werte sowie die gemeinsame Führerschaft in weltpolitischen Fragen hat.

Der Austausch einschlägiger Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, sei, so der Rat, ein wesentlicher Bestandteil dieser Beziehung.

Hierfür ist Vertrauen zwischen den Regierungen, aber auch das der Bürger beider Seiten erforderlich.

Sie stellt jedoch auch klar, dass sie

angesichts von Medienberichten über großangelegte nachrichtendienstliche Programme der USA Bedenken, insbesondere in Bezug auf den Schutz der personenbezogenen Daten unserer Bürger hegen. Wenn Bürger über die Verarbeitung ihrer Daten durch Privatunternehmen besorgt sind,

so die Kommission, könne hierdurch das Vertrauen der Bürger in die digitale Wirtschaft erschüttert werden, was sich negativ auf das Wirtschaftswachstum auswirken könne.

Tatsächlich ist Vertrauen einer der Schlüssel zu einem sicheren und reibungslosen Funktionieren der digitalen Wirtschaft.

Überprüfung des Datenschutzes in den USA dringend erforderlich

Die Kommission stellt ferner klar, dass sie es ausdrücklich begrüßt, dass die USA eine Überprüfung der US-Überwachungsprogramme eingeleitet hat und sich dessen bewusst ist, dass den Rechten der EU-Bürger im Rahmen dieser Überprüfung besondere Aufmerksamkeit gebührt.

Forderungen zur Zurückerlangung verloren gegangenen Vertrauens

Generell fordert der EU-Rat in seinem Non-Paper von den USA:

  • Die Schaffung strengerer allgemeiner Vorschriften
  • Zusätzliche Schutzvorschriften in Bezug auf Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
  • Wirksame Rechtsmittel bei Datenmissbrauch
  • Gleichbehandlung von US-Bürgern und EU-Bürgern in wesentlichen Datenschutzfragen

Dies könne nach Ansicht des Rates dadurch erreicht werden, dass EU-Bürgern im Rahmen der Überprüfung des amerikanischen Datenschutzrechts das selbe Recht auf Privatsphäre zuerkannt wird, wie US-Bürgern, insbesondere im Falle der Datenverarbeitung im US-Inland.

Den Betroffenen müssen Rechtsmittel zur Verfügung gestellt werden, die es ihnen ermöglichen, ihr Recht auf Privatsphäre zu schützen. Diese sollen wirksame administrative gerichtliche Rechtsbehelfe umfassen.

Schließlich fordert der Rat, dass bei der Datenerhebung aufgrund der Amerikanischen Gesetze der in der EU gängige Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird und eine Datenerhebung und Nutzung nur im notwendigen und erforderlichen Maße erfolgen dar. Insofern ersucht der Rat die USA ausdrücklich

Zu überprüfen, ob vergleichbare Grundsätze nicht auch dort von Nutzen sein könnten.

Die USA solle insoweit abwägen, ob Datenerhebungen, die das Notwendigkeits- und Verhältnismäßigkeitskriterium nicht erfüllen, auf ein Minimum beschränkt werden sollten.

Fazit

Es steht abzuwarten, ob die Bekundungen der USA, ausländischen Persönlichkeitsrechten und Privatsphäre künftig mehr Beachtung schenken zu wollen, tatsächlich umgesetzt wird. Die Umsetzung dieser im Entwurf des Rates der Europäischen Union formulierten Mindeststandards wäre diesbezüglich ein

Guter Erster Schritt.

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