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Verbot von TikTok – Montana schlägt Alarm

Verbot von TikTok – Montana schlägt Alarm

Die Social-Media-App TikTok steht schon seit geraumer Zeit zunehmend unter politischem Druck. Die Plattform gehört zu dem aus China stammenden Bytedance-Konzern. In den USA hat der Dienst mehr als 150 Millionen Nutzer, auch in Deutschland ist er weit verbreitet. Es besteht die Sorge, dass chinesische Behörden und Geheimdienste Informationen von Nutzern sammeln oder den Nutzer beeinflussen könnten. Nun verbietet der erste Bundesstaat in den USA den Dienst vollständig. 2024 soll das Verbot in Kraft treten.

Schutz vor der kommunistischen Partei

Der republikanische Gouverneur G. Gianforte unterzeichnete letzte Woche ein entsprechendes Gesetz, welches zuvor den Kongress passiert hatte.

„To protect Montanas` personal and private data from the Chinese Communist Party, I have banned TikTok in Montana“

twitterte er nach seiner Unterzeichnung. Die neue Regelung untersagt das Anbieten der Anwendung in App-Stores ab 2024. Für jeden Tag, den die App trotzdem erhältlich ist, wird Strafe gezahlt. Nutzer, die die App bereits auf ihren Geräten haben, dürfen diese weiterverwenden. Neue Inhalte sollen sodann jedoch nicht mehr angezeigt werden.

Ein vollständiges Verbot der in China entwickelten Social-Media App gilt sonst nirgends in den USA. Die Regierung von Präsident Joe Biden hatte jedoch die App auf Handys von Regierungsmitarbeitern bereits verboten. Ähnliches gilt in vielen weiteren Bundesstaaten. Die Sorge, dass chinesische Behörden und Geheimdienste Informationen sammeln und es ggf. zu politischen Beeinflussungen kommen kann, ist zu groß. Fachleute warnen davor, dass die App für Spionage- oder Propagandazwecke benutzt werden könnte. Ende März musste der TikTok-Chef bereits im US-Kongress Rede und Antwort stehen.

Auch weitere Länder außerhalb der USA und EU-Institutionen haben ein Verbot der Nutzung von TikTok auf Diensthandys der Mitarbeiter ausgesprochen. Begründet wurde das Verbot mit Bedenken bei dem Thema Cybersicherheit.

Kritik an der Entscheidung

Eine Sprecherin von TikTok kritisiert die Entscheidung. Sie sieht in dem Gesetz einen Verfassungsverstoß und hält es für rechtswidrig. TikTok selbst weist zudem jegliche Vorwürfe zurück und betont, dass man sich nicht als Tochter eines chinesischen Unternehmens sehe. Zu 60 Prozent sei Bytedance im Besitz westlicher Investoren und der Firmensitz liegt entgegen der Ansicht der Kritiker des Dienstes nicht in Peking, sondern auf den Cayman-Inseln in der Karibik.

Sie sind ferner der Ansicht, dass das Verbot gegen das Recht auf Redefreiheit verstößt. Es wird stets daran gearbeitet, die Rechte der Nutzer zu schützen und zu verteidigen. Das Unternehmen hat wiederholt bestritten, jemals Daten mit der chinesischen Regierung geteilt zu haben. Ferner wurden bisher keine Anfragen von der chinesischen Regierung zu Nutzerdaten gestellt.

Erste Klage eingereicht

Die erste Klage gegen die Entscheidung wurde eingereicht. Die Kläger sehen ihr Recht auf Meinungsfreiheit gefährdet.

„Montana kann seinen Einwohnern genauso wenig verbieten, TikTok zu nutzen und dort Beiträge zu veröffentlichen, wie es das „Wall Street Journal“ verbieten kann wegen dessen Eigentümers oder des Gedankenguts, das es veröffentlicht“,

heißt es in einer am Mittwochabend bei einem Bundesgericht in Missoula eingereichten Klageschrift.

„Der Bundesstaat überschreite seine Befugnis, wenn er unter Verweis auf die nationale Sicherheit oder aus außenpolitischen Gründen ein solches Verbot erlasse. Montana dürfe auch nicht eine ganze Plattform verbieten, nur weil der Bundesstaat einige der dort getätigten Äußerungen, die von der Meinungsfreiheit geschützt seien, als gefährlich wahrnehme.“

Die Kläger sind der Ansicht, dass der Bundesstaat seine Befugnisse überschreitet, wenn er unter Verweis auf die nationale Sicherheit oder aus außenpolitischen Gründen ein solches Verbot erlässt. Die Kläger verdienen ihr Einkommen zumindest in Teilen über die Plattform. Mit dem Verbot würde dieses wegbrechen. Die Klage könnte das Inkrafttreten des Gesetzes nun hinauszögern.

Testballon Montana

Das Vorgehen der Behörden in Montana gilt als Test für ein mögliches Verbot in den gesamten USA. Es wird erwartet, dass TikTok juristisch gegen die Entscheidung vorgehen wird. Entsprechende Rechtsstreitigkeiten gelten sodann als Testballon für ein mögliches landesweites Verbot. Viele Abgeordnete streben ein solches auf Bundesebene an.

Kein Verbot in Deutschland

TikTok und ein mögliches Verbot der App ist ein stark diskutiertes Thema. Das gilt nicht nur in den USA. In manchen Ländern, beispielsweise Indien, ist das soziale Netzwerk bereits verboten.

Innenministerin Faeser sieht bisher für ein Verbot in Deutschland jedoch keine Rechtsgrundlage. Angesichts der doch schon länger andauernden Diskussion um eine Sperre der Social-Media-App in den USA hat sie sich dahingehend geäußert, dass sie ein Verbot für ausgeschlossen hält. Faeser ist jedoch auch der Ansicht, dass verstärkt darüber aufzuklären ist, dass es sich bei Tik Tok um eine Firma handelt, bei der „die Daten natürlich abfließen können“. Die Daten gilt es angemessen zu schützen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Thematik um TikTok weiter entwickeln wird.

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  • Nur ein weiterer und in diesem Fall erster Schritt unter fadenscheinigen Gründen weiter dafür zu sorgen das nur der US-Amerikanische Gedanken die Wahrheit ist. Ich möchte wetten das die EU und Brüssel auch schon dabei sind passendes zu Papier zu bringen. (Siehe Drohung Twitter abzuschalten wenn da nicht gegen Meinungsfreiheit angegangen wird) Wie weit lässt sich der Bürger, egal in welchem Staat noch gängeln und vorgeben was er dekeen und machen darf.

    • Das Papier, auf das Sie sich bei der Drohung gegenüber Twitter beziehen, ist wohl der DSA (den wir hier vorgestellt haben). Dieser schreibt u.a. vor, dass große soziale Netzwerke illegale Inhalte löschen müssen, nachdem diese ihnen gemeldet wurden. Damit wird per se nicht gegen die Meinungsfreiheit vorgegangen. Denn diese gilt in Europa (anders als gerade im Vergleich zur USA) nicht grenzenlos, sondern wird vor allem durch den Jugend- und Ehrschutz eingeschränkt. In Deutschland regelt das der Art 5 Abs. 2 GG. Das heißt auch nicht, dass Sie nicht alles denken dürfen, sondern eben nur, was Sie aus gutem Grund nicht sagen dürfen.

  • Es geht hier doch gar nicht um die Meiningsfreiheit der Beiträge, sondern um die Konformität der Plattform. Weder in den USA, noch in China, noch auf den Cayman-Inseln sind die personenbezogenen Daten gesetzlich so gut geschützt wie in der EU. Deshalb sollte jeder Bürgen daran interessiert sein, seine Daten so gut wie möglich zu schützen und von Dienstleistern Abstand nehmen, die das Menschenrecht(!) auf den Datenschutz nicht kennen. Dies gilt für Tik-Tok, aber auch für US-Dienstleister. Wer seine Daten dort hin gibt, ist selbst schuld, und diejenigen die den Datenschutz nicht auseichend beachten, gehören bestraft und im Zweifel eben verboten.
    Und der Bürger? Der sollte sich Gedanken machen, was die großen Datenkraken und totälitäte Staaten mit seinen Daten alles anfangen können. Meinungsfreiheit ja, aber bitte auf konformen Plattformen!
    Literatur-Empfehlung: George Orwell, „1984“ – ein Buch, das VORHER geschrieben wurde und heute aktueller ist als jemals zuvor.

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