Dass zur Zeit wohl nahezu alle Aufmerksamkeit von Öffentlichkeit und Datenschützern auf Google und seinem Dienst Street View liegt, scheint für andere Unternehmen äußerst günstig zu sein. So hat etwa Facebook einen neuen Dienst angekündigt, der – wen wunderts – datenschutzrechtlich ebenfalls bedenklich ist.
Der Lokalisierungsdienst „Facebook Places“ ist dem Produktmanager zu Folge laut datenschutz.de
„kein Dienst, der ständig den eigenen Standort verbreitet, sondern einer, um mitzuteilen, wo man gerade ist, wer dabei ist, wann man es will. Nutzer können mit „Places“ in bestimmten Orten „einchecken“. Ihnen wird dann angezeigt, wer von ihren Kontakten (und anderen Nutzern, die ihre Positionsdaten öffentlich zugänglich machen) in der Nähe ist.“
Eine Nutzung der Daten für zielgerichtete Werbung soll natürlich (vorerst ?) nicht statt finden. Und dass, obwohl wohl kaum eine Information für die Werbe-Wirtschaft so wertvoll ist, wie die des Aufenthaltsortes. Denn über eine Auswertung besuchter Orte ist nicht nur ein Rückschluss auf Interessen und Gewohnheiten, sondern auch die Erstellung von Bewegungsprofilen möglich. Und genau an dieser Stelle setzen Datenschützer mit ihrer Kritik an: Wie das Virtuelle Datenschutzbüro berichtet, gibt es
„kein allgemeines Opt-Out, um die Positionsverfolgung auszuschalten; die Nutzer müssen mehrere Privatsphären-Einstellungen ändern, um den vorherigen Privatsphärenschutz zu behalten. Ein mögliches Problem ist, dass Nutzer die Privatwohnungen anderer Nutzer als Orte, an denen Personen „eingecheckt“ werden können angeben – etwa bei Feiern.“
Und natürlich verwundert es dabei auch nicht, dass es zum Löschen solcher Orte, noch kein ausdrückliches Verfahren gibt. Zwar sei es möglich, einen solchen Ort zu „flaggen“, jedoch sei es unwahrscheinlich, dass der Eintrag bei einer Beschwerde tatsächlich gelöscht werde.
Wie immer also müssen die Nutzer die Privatsphäre-Einstellungen ändern, um den neuen Dienst nicht anzunehmen. Gleiches gilt für die Zugriffsmöglichkeit von Facebook-„Freunden“ auf die Daten. Auch diese muss erst deaktiviert werden. Da ist es ja nahezu beruhigend, dass zumindest Drittanbieter (bisher) nur dann auf die Positionsdaten der Nutzer zugreifen können, wenn die User diesem zustimmen.
Auch dass der Dienst bisher nur in den USA angeboten wird, ist kein Grund zum Aufatmen hierzulande. Denn natürlich ist eine Ausweitung schon geplant…