Wer nicht möchte, dass sein Haus im neuen Microsoft Kartendienst Bing Maps Streetside veröffentlicht wird, sollte die zum 30. September auslaufende (Vorab-) Widerspruchsfrist beachten. Bis dahin haben Hauseigentümer und Mieter die Möglichkeit der Veröffentlichung der Straßenansicht ihrer Immobilie bzw. Wohnung zu widersprechen.
Der Inhalt im Überblick
Wie lege ich Widerspruch ein?
Widersprüche können sowohl online, als auch auf dem Postweg eingelegt werden. Für Online-Widersprüche ist ein entsprechendes Formular online. Das Formular zum Vorabwiderspruch kann auch bei der Microsoft Deutschland GmbH beantragt bzw. online heruntergeladen werden. Dieses ist dann an folgende Anschrift zu senden:
Microsoft Deutschland GmbH
Widerspruch Bing Maps Streetside
Postfach 101033
80084 München
Kann ich der Veröffentlichung auch noch nach dem 30. September widersprechen?
Ja, ein Widerspruch ist auch nach dem 30. September möglich, wobei ein solcher erst nach Freischaltung des neuen Geo-Dienstes berücksichtigt, die Hausfassade also bereits in Klarsicht online ist und erst anschließend verpixelt wird.
Wann wird in meiner Stadt gefilmt?
Die Aufzeichnung der Straßenansichten übernimmt für Microsoft die Firma NAVTEQ. Der aktuelle Zeitplan für die Kamerafahrten kann hier eingesehen werden.
Geodaten-Kodex – teilweise Verbesserungsbedarf
Am 01. März 2011 wurde der Geodaten-Kodex unterzeichnet, der eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft für Panorama-Bilderdienste im Internet darstellt (wir berichteten) und für mehr Transparenz sorgen soll. Leider wurde es versäumt die Möglichkeit einzuräumen, sich in eine sog. Blacklist einzutragen, die von jedem Anbieter berücksichtigt wird. Denn zur Zeit muss man bei jedem neuen Geo-Dienst erneut Widerspruch gegen die Veröffentlichung einlegen…
Es kann doch nicht sein, daß man von dieser erneuten Filmerei nur per Zufall erfährt?! Die Google-Aktion war in aller Munde, man hat seine Widersprüche eingereicht und die Sache als erledigt betrachtet. Aber Bing wird heimlich, still und leise eingeführt, und wenn man es mitbekommt, ist die Mini-Widerspruchsfrist abgelaufen?!? Dann soll man warten, bis die Bilder online gestellt sind, und kann erst dann dagegen Widerspruch einlegen?
Was ist denn das für ein Datenschutz?? Ein Widerspruch muß jederzeit möglich sein. Wenn eine Veröffentlichung bekanntermaßen geplant ist, muß JEDERZEIT VORHER widersprochen werden können, alles andere wäre doch Augenwischerei!
Ich fordere den Datenschutz auf, Microsoft zum Bereitstellen eines sofort und unbefristet nutzbaren Widerspruchsformulars zu verpflichten! Außerdem sollte darauf hngewirkt werden, daß alle Widersprüche, die gegen GoogleView eingereicht wurden, auch für StreetSide und analoge Bildveröffentlichungsprojekte zu gelten haben!