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Gesichtserkennung in Berlin: Was kommt nach der Testphase?

Gesichtserkennung in Berlin: Was kommt nach der Testphase?

Am Berliner Bahnhof Südkreuz wird derzeit eine Software zur Gesichtserkennung getestet. Die Erhebung personenbezogener Daten im Bereich Videoüberwachung nimmt damit neue Dimensionen an und lässt Kritiker mit Blick in die Zukunft alarmieren.

Sechs Monate sehen wir dich (erstmal)

Eigentlich sehen die installierten Kameras in der Westhalle des Berliner Bahnhofs Südkreuz wie herkömmliche Kameras aus. Dass sich Überwachungskameras vermehrt an öffentlichen Plätzen, in Bussen und Bahnen wiederfinden, ist heutzutage auch kein neues Phänomen mehr.

Die am Berliner Südkreuz angebrachten Kameras haben allerdings eine Besonderheit: Ein dahinter geschalteter Computer mit spezieller Software kann die aufgenommen Gesichter der Passanten erkennen und gleicht diese mit einer zuvor hinterlegten Personendatei ab. Die damit einhergehende Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten soll in der Testphase über einen Zeitraum von sechs Monaten stattfinden.

Dabei handelt es sich um ein Pilotprojekt vom Bundeskriminalamt, Bundesministerium und der Bundespolizei in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn zur „Erprobung intelligenter Videotechnik zur Gesichtserkennung“ mit dem Ziel die Videoüberwachung stärker zu automatisieren. Dadurch soll nach Angabe der Bundespolizei

„die Gesichtserkennungssoftware durch die Kameras erfasste Gesuchte oder Personen, von denen eine Gefahr ausgeht bzw. ausgehen könnte, erkennen und melden. Einsatzkräfte können anschließend zielgerichtet Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gegen diese Person treffen.“

„Mögliche Gefährder könnten vor einem geplanten Anschlag festgestellt und dieser verhindert werden.“

Welche Gesichter sollen aufgenommen werden?

Grundsätzlich soll es nicht um die ca. 100.000 Passanten gehen, die den Bahnhof Südkreuz täglich nutzen, sondern um 275 Testpersonen, die sich nach einem Aufruf der Bundespolizeidirektion freiwillig für eine Aufnahme in die Personendatei und zur Beteiligung an dem Test gemeldet haben.

Im Zuge dessen wurden Fotos von den Probanden gemacht und die biometrischen Daten des Gesichts erfasst. Durch die Freiwilligkeit an dem Erprobungsbetrieb stimmten diese Personen der Erhebung ihrer persönlichen Daten für den Zeitraum des Testbetriebs zu. Für diejenigen welche an den entsprechenden Stellen am Bahnhof am häufigsten vorbeilaufen, sollen sogar Einkaufsgutscheine und drei Hauptpreise winken.

Kann ich mich der Aufnahme entziehen?

Die mit der Gesichtserkennungssoftware bestückten Überwachungskameras befinden sich an markierten Stellen am Bahnhof. Blaue und weiße Plakate in der Westhalle weisen auf die überwachten und nichtüberwachten Plätze hin. Dabei soll es für Reisende, welche den markierten Erfassungsbereich nicht betreten möchten, Ausweichmöglichkeiten geben. Ob die oft unter Zeitdruck stehenden Reisenden derartige Hinweise überhaupt beachten oder, um einer Erfassung durch die Kameras zu entgehen, Umwege in Kauf nehmen, bleibt zweifelhaft. Tatsache ist, auch die Gesichter der nicht als Probanden teilnehmenden Passanten werden in der Testzone erfasst, wenn auch ohne Identifikation.

Datenschützer sind alarmiert

Das Pilotprojekt stieß bereits auf heftige Kritik auf Seiten der Datenschützer. So äußerte sich die Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin, bei dem Kameraeinsatz handele es sich um einen

„sehr, sehr tiefgreifender Eingriff in Grundrechte, insbesondere in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“

also das verfassungsrechtlich gesicherte Recht

„sich unbeobachtet und anonym in der Öffentlichkeit zu bewegen.“

Problematisch ist insbesondere die Tatsache, dass es bei der Gesichtserkennung im Vergleich zu den herkömmlichen Videokameras ohne Gesichtserkennungssoftware nicht lediglich zu einer Beobachtung, sondern zu einer Identifizierung der Passanten kommt. Die Folge ist, dass sogenannte Bewegungsprofile angelegt werden können, die mit anderen Informationen über die betroffene Person verknüpfbar sind. Dabei kann dauerhaft kontrolliert werden, wo und wie lange sich eine Person an einem bestimmten Ort aufhält und mit wem sie sich trifft. Dass hierdurch ein enormes Missbrauchsrisiko einhergeht, liegt auf der Hand.

Des Weiteren ist noch völlig unklar, wie hoch die Fehlerquote solcher Systeme ausfällt, also die Fälle, in denen jemand als eine gesuchte Person in der Datenbank identifiziert wird, obwohl dieser jemand gar nicht gesucht wird oder gar nicht als gefährlich gilt. Fraglich bleibt auch, wie leicht man als potentieller Straftäter die Erkennung durch die Software verhindern kann. Würden beispielsweise bereits eine getragene Kappe und eine Sonnenbrille zu einer Nichterkennung führen?

Wird der Einsatz der Software ausgeweitet?

Auch wenn es sich bei dem Projekt am Berliner Bahnhof Südkreuz lediglich um einen Test handelt, muss davon ausgegangen werden, dass bei einem positiven Ergebnis eine Ausweitung zumindest angestrebt ist: So äußerte sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière:

„Wenn die Software wirklich zuverlässig funktioniert, sollte sie bei schweren Verbrechen auch an anderen Stellen zum Einsatz kommen können, an denen öffentliche Videokameras eingesetzt werden“.

„Der technische Fortschritt dürfe bei den Sicherheitsbehörden nicht Halt machen“.

Im Zuge des Projektes in Berlin stellt sich natürlich auch die Frage, warum derartige Tests durchgeführt werden sollten, wenn nicht ein zukünftiger langfristiger und auf andere öffentliche Plätze ausgeweiteter Einsatz der Gesichtserkennungssoftware gewollt ist.

Gesetzliche Lage

Derzeit ist eine flächendeckende Einführung der Gesichtserkennung nicht erlaubt, da hierfür (noch) die gesetzliche Grundlage fehlt. Auch in Bezug auf die im nächsten Jahr in Kraft tretende EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind die Hürden einer derartigen Überwachung hoch. Die biometrische Technik wird darin grundsätzlich ausgeschlossen und nur unter sehr engen Voraussetzungen für zulässig erachtet.

Ohne eine Gesetzesänderung, ist ein flächendeckender Einsatz der Kameras an Bahnhöfen und weiteren öffentlichen Plätzen daher vorerst unwahrscheinlich. Die laufenden Tests der Sicherheitsbehörden gebieten allerdings einen kritischen Blick auf zukünftige rechtliche Ausgestaltungen und deren Interpretation im Bereich Videoüberwachung.

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  • Welchen gesetzlichen Grundlagen erlauben überhaupt den Pilotbetrieb? Die Einwilligung der Testpersonen ist das eine – die anderen Personen aber? Einfach Pech gehabt? Löschfristen? Zugang zu den Daten? Was sagt die Bundesdatenschutzbeauftragte?
    Oh weia.

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