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Kann ich verlangen, dass eine Videokamera entfernt wird?

Kann ich verlangen, dass eine Videokamera entfernt wird?

Das Verhältnis zu Videokameras kann man als Hassliebe bezeichnen. Aus einem Sicherheitsbedürfnis heraus wird ihr Einsatz befürwortet. Wenn das Gefühl des Überwachtwerdens aber überwiegt, soll eine Videokamera nur noch schnell weg. Doch kann man verlangen, dass eine Videokamera entfernt wird?

Vielfältige Einsatzmöglichkeiten

Eine Videokamera kann in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt werden – privat, in der Arbeit, im öffentlichen Leben. Wir finden Videokameras überall, eine Videoüberwachung erscheint allgegenwärtig und völlig normal. Sei es an und in Gewerbegebäuden, Diskotheken, Einzelhandel, Gastronomie, über mobile Überwachungskameras, bei Veranstaltungen, in Museen oder sogar in der Landwirtschaft und natürlich bei Privathaushalten.

In der Regel geht es darum, Diebstähle, Einbrüche, Vandalismus und Gewaltverbrechen aufzuklären oder dahingehend abschreckende Wirkung zu erzeugen. Aber auch zur Prozessoptimierung werden Videokameras eingesetzt.

Technisch müssen sich Videokameras allerdings immer größeren Herausforderungen stellen, da die Nachfrage mit immer größer werdenden Erwartungen verbunden wird. Dementsprechend groß ist die Auswahl der Angebote: Es gibt neben Standardkameras auch sog. „Digitale Funk-Überwachungssets“, Dome-Kameras für die 360° Rundumsicht, Megapixel-Kameras, Videokameras mit Gegensprechanlage, Zoomkameras mit Auto-Fokus, Netzwerkkameras, WLAN-Kameras, Nachtkameras, Wärmebildkameras u. v. m..

Hier finden Sie nähere Informationen zur Videoüberwachung und dem neuen BDSG.

Ein Beispiel

Stellen Sie sich vor, Ihr Nachbar installiert rund um sein Haus gerade Videokameras. Er erzählt Ihnen, dass er sich und seine Familie schützen möchte.

Sie bemerken im Laufe des Tages aber auch, dass zwei Videokameras direkt Ihren Garten erfassen. Der Ort, an dem Sie gerade im Sommer gesellige Abende mit Freunden und Ihrer Familie verbringen, ihre Kinder im Pool baden und vielleicht Ihre Frau sich sonnen möchte. Ein gutes Gefühl haben Sie bei der ganzen Sache nun nicht.

Als Sie Ihren Nachbarn darauf ansprechen, stoßen Sie auf wenig Verständnis. Das Sicherheitsbedürfnis Ihres Nachbarn und Ihr ungutes Gefühl im Zusammenhang mit einem allgegenwärtigen Überwachtwerden bereitet Ihnen Kopfzerbrechen.

Muss eine Videokamera entfernt werden? – Ein Urteil

Das LG Paderborn hat mit Urteil vom 30.11.2017 (3 O 182/17) entschieden, dass es durchaus Fälle geben kann, in welchen ein Anspruch auf das Entfernen einer Videokamera besteht.

Das Gericht stützt den Anspruch dabei auf § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dabei reicht schon das „Gefühl des Überwachtwerdens“ um den Betroffenen in der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit massiv einzuschränken. Dies gilt selbst dann, wenn der Betroffene eine Überwachung durch Kameras ernsthaft befürchten muss.

Zu Recht führt das LG Paderborn weiter aus, dass der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht insbesondere dann rechtswidrig und nicht von einem berechtigten Interesse an der Überwachung des eigenen Grundstücks vereinbar ist, wenn auch Bereiche Dritter betroffen sind. Es ist allenfalls die Überwachung des eigenen Grundstücks, nicht aber fremder Grundstücke möglich. Hier ist das Recht am eigenen Bild sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Dritter zu berücksichtigen, z. B. der Nachbarn oder der Gäste einer Gartenparty.

Wenn es keine Lösungsmöglichkeiten, also andere, mildere Mittel gibt, muss eine Videokamera entfernt werden. Dies gilt insbesondere, wenn von der Videokamera ein gewisser Überwachungsdruck ausgeht.

Ausgleich finden und Sommer genießen

Unsere Empfehlung: Reden Sie mit Ihrem Nachbarn! Finden Sie gemeinsam eine Lösung. Die meisten Videokameras lassen sich ganz einfach -gegebenenfalls vom Fachmann- so justieren, dass das Grundstück des Nachbarn nicht mehr von der Überwachung umfasst wird. Auch eine Verpixelung oder ein Ausblenden anderer Bereiche ist möglich. Das kann ein Anfang sein.

Genießen Sie daher Ihren Sommer – im besten Fall gemeinsam mit Ihrem Nachbarn.

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  • Dr. Datenschutz, der Artikel ist informativ. Danke. Die Empfehlung jedoch seinen Sommer zu genießen wärend man gefilmt wird, auch wenn es später verpixelt wird ist völlig abstrakt und zeugt davon ,dass sie offensichtlich keine Ahnung davon haben welch Persönlichkeit einschränkendes Gefühl die Kamera auf dem Nachbargrundstück auslöst.

  • Oftmals sind die Bilder besser zu nutzen, wenn sie aus des Nachbars Garten auf das zu überwachende Grundstück gerichtet, gemacht werden. Eine Kooperation hilft Beiden.

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