Leitfaden für Smartphones und Apps

Fachbeitrag

Im Rahmen unserer Beratung kommen wir oft und schnell an den Punkt der Smartphonenutzung im Unternehmen.

Dass diesem Thema auch ein besonderer Begriff (Bring Your Own Device) gewidmet wurde, soll hier nur am Rande erwähnt sein.

Die Frage nach der Nutzung von Smartphones

Im Rahmen unserer Kundengspräche taucht oft die Frage auf, wie Smartphones mit (all) ihren Möglichkeiten im Unternehmen datenschutzkonform genutzt werden können. Dies ist ein sehr umfassendes Thema. Man muss sich dabei nicht immer gleich auf den komplexen Bereich BYOD stürzen. Es sollte früher angesetzt werden. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Sensibilität und das Verständnis der Mitarbeiter für Datenschutz. Je nach Schutzbedarf der Daten sind letztlich aber auch Sicherheitsregeln für Smartphones zu entwerfen.

Leitfaden für Smartphones und Apps.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die Verbraucherzentrale und das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz haben nun einen Leitfaden zum datenschutzkonformen Umgang mit Smartphones und Apps erarbeitet. Dieser gibt Hinweise zu den Datenschutzeinstellungen von Smartphones mit den Betriebssystemen Android und iOS.

Das knapp 20 seitige Dokument beleuchtet sehr anschaulich die Einstellungen beider Betriebssysteme. Es ist reich bebildert und leicht verständlich. Damit dürfte ein Großteil der auf dem Markt verbreiteten Smartphones abgedeckt sein.

Mehrwert für die Praxis

In einem Unternehmen, dass Smartphones zur dienstlichen oder zur privaten Nutzung zur Verfügung stellt, sollte immer auch eine Richtlinie zur Nutzung dieser Geräte und den Apps erarbeitet werden. Daneben muss der Inhalt den Mitarbeiter in verständlicher Form bekannt sein.

Genau hierfür kann dieser Leitfaden genutzt werden. Er könnte als Anhang einer Richtlinie den Mitarbeitern zur Einsicht zur Verfügung gestellt oder separat an diese ausgegeben werden. Wenn die Mitarbeiter dann sehen, was die Einstellungen bewirken können, wird letztlich auch ihre Sensibilität geschult.

intersoft consulting services AG

Als Experten für Datenschutz, IT-Sicherheit und IT-Forensik beraten wir deutschlandweit Unternehmen. Informieren Sie sich hier über unser Leistungsspektrum:

Externer Datenschutzbeauftragter

2 Kommentare zu diesem Beitrag

    • Vielen Dank für den Hinweis. Da es sich um einen älteren Artikel handelt, hatte sich wohl zwischenzeitlich die Seitenstruktur der Behörde geändert. Wir haben den Link nun aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass der externe Leitfaden entsprechend auf dem Stand von August 2012 und damit nur bedingt auf die aktuelle Version der Betriebssysteme übertragbar ist.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.