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Nato: Nummernschildscanner in Deutschland geplant?

Nato: Nummernschildscanner in Deutschland geplant?

Am Nato-Flughafen Geilenkirchen soll einer der datenschutzrechtlich umstrittenen automatischen Scanner für Autonummern installiert werden. Die Pläne zum Einsatz dieser Überwachungstechnik sollen Berichten von Zeit Online zu Folge aus einer Ausschreibung des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr hervorgehen.

Nummernschilderkennungssystem mit 8 Kameras

Jetzt plant also auch die Nato, in Deutschland automatisiert Kfz-Kennzeichen zu erfassen und zu verarbeiten. An ihrem Flughafen in Geilenkirchen, einem Hauptquartier der Nato, soll ein entsprechendes System installiert werden: die betreffende Ausschreibung für Überwachungstechnik umfasst laut Auskunft von Zeit Online neben 290 Überwachungskameras und 153 Wärmebildkameras auch ein

Nummernschilderkennungssystem mit 8 Kameras.

Die Nato selbst dementierte diese Pläne. Die automatisierte Erkennung von Autokennzeichen ist in Deutschland nichts Neues und wird auch von der Polizei genutzt, so beispielsweise 2013 bei der Fahndung nach einem Autobahnschützen, der auf andere LKW geschossen hatte.

Datenschutzrechtlich umstritten!

Datenschützer kritisieren diese Technik allerdings scharf und so verwundert es auch nicht, dass der Einsatz von Nummernschildscannern schon das ein oder andere Mal Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung war: 2008 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass derartige Systeme in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen und strengen Auflagen unterliegen müssen. Und die betreffenden landesrechtlichen Regelungen in den Polizeigesetzen für den Einsatz der Scanner sollen nach einem Rechtsgutachten von Alexander Roßnagel der Universität Kassel zu Folge nur unzureichend umgesetzt worden sein.

Andererseits hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof 2013 geurteilt, dass ein Einsatz rechtmäßig ist, wenn Nicht-Treffer (= Unschuldige) sofort nach dem Abgleich mit der Polizeidatenbank gelöscht werden.

Deutsches Datenschutzrecht hier überhaupt anwendbar?

Im Fall des Nato-Flughafens in Geilenkirchen stellt sich aber zunächst einmal die Frage, ob hier überhaupt das im Vergleich zu anderen Ländern zumeist wesentlich strengere deutsche Datenschutzrecht überhaupt angewendet werden kann. Diese Frage wurde bereits kontrovers diskutiert. Der nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte jedenfalls erachtet sich nicht für zuständig:

Für die Nato ist die unmittelbare Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes und damit auch unsere Zuständigkeit völkerrechtlich ausgeschlossen.

Die Angelegenheit bleibt aus datenschutzrechtlicher Sicht also auch in Sachen Zuständigkeit spannend.

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  • Besatzungsmächte stehen über dem Gesetz, das war schon immer so. Also dürfen die NATO-Besatzer auch die deutschen „Gastgeber“ überwachen. Business as usual.

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