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Neuseeland jetzt auch sicherer Drittstaat

Neuseeland jetzt auch sicherer Drittstaat

Kurz vor Weihnachten gab es noch eine wichtige Entscheidung in Sachen internationaler Datenschutz: Am 19. Dezember 2012 hat die Europäische Kommission förmlich festgestellt, dass personenbezogene Daten in Neuseeland angemessen geschützt werden und so den Weg für den Ausbau des Handels zwischen Neuseeland und der EU frei gemacht.

Sichere Drittstaaten

Neben Andorra, Argentinien, die Färöer, Guernsey, Israel, die Isle of Man, Jersey, Kanada, die Schweiz, Uruguay zählt jetzt also auch Neuseeland zu den so genannten sicheren Drittstaaten. Für diese Länder hat die Kommission festgestellt, dass deren Datenschutzstandards mit denen der EU vereinbar sind und dass diese damit einen angemessenen Schutz personenbezogener Daten von EU-Bürgern bieten.

Erleichterung des grenzüberschreitenden Datenverkehrs

Im Zeitalter der zunehmenden Digitalisierung (soziale Netzwerke, Cloud Computing, etc.) steht hier maßgeblich die Zielsetzung im Vordergrund, die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten zu erleichtern und gleichzeitig einen hohen Schutz personenbezogener Daten von EU-Bürgern zu gewährleisten:

„Wir arbeiten zurzeit an einer Reform der geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten in der EU, müssen gleichzeitig aber auch dafür Sorge tragen, dass die Daten von EU-Bürgern sicher sind, wenn sie in Länder außerhalb der EU übermittelt werden. Diese Entscheidung ist ein weiterer Schritt zur Ausweitung des Handels mit unseren internationalen Partnern bei gleichzeitiger Festlegung hoher Standards für den Schutz personenbezogener Daten auf globaler Ebene.”

so Kommissionsvizepräsidentin und Justizkommissarin Viviane Reding.

Datenschutzrechtlicher Hintergrund

Bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten in Länder, die nicht dem EWR angehören und die keinen den Standards der EU entsprechenden Datenschutz bieten, müssen besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Die Datenschutzrichtlinie der EU sieht vor, dass personenbezogene Daten in außerhalb der EU und des EWR gelegene Länder übermittelt werden dürfen, wenn diese ein angemessenes Schutzniveau aufweisen. Zu einer solchen Feststellung ist die Kommission ermächtigt, d.h. sie stellt fest, dass ein Drittland aufgrund seiner innerstaatlichen Rechtsvorschriften oder der von ihm eingegangenen internationalen Verpflichtungen ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet.

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