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Nichts Neues im Arbeitnehmerdatenschutz

Nichts Neues im Arbeitnehmerdatenschutz

Wieder ist eigentlich nichts passiert und trotzdem ist es wieder in aller Munde: das Thema Arbeitnehmerdatenschutz bewegt die Öffentlichkeit. Das zeigt einmal mehr, wie stark das Bedürfnis nach einem solchen Gesetz mittlerweile geworden ist.

Nun soll es neben dem bisherigen Eckpunktepapier des BMI sogar einen Gesetzesentwurf zum „Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“ geben.

Laut Heise.de will das Innenministerium

„mit dem Vorhaben die „Grundprinzipien der Transparenz und Erforderlichkeit“ festschreiben.“

In dem Entwurf soll ein neuer Unterabschnitt „Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung für Zwecke des Beschäftigtenverhältnisses“ eingeführt werden. Demnach soll § 32 BDSG wieder neu gefasst werden und durch weitere Regelungen §§ 32 a – 32 n BDSG ergänzt werden.

Doch dieser Entwurf ist nicht der erste zum Thema Arbeitnehmerdatenschutz. Ihm gingen schon einige voraus. Erst im November letzten Jahres hatte die Fraktion der SPD einen Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz vorgelegt. Bislang wurde allerdings keiner der Entwürfe tatsächlich umgesetzt. Daher bleibt auch bei diesem abzuwarten, ob aus ihm eine gesetzliche Regelung hervorgeht oder er sich ebenfalls in Luft auflöst.

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