Nun ist es amtlich: Bald schon gibt es keinen Personalausweis mehr ohne Fingerabdruck. Die Bundesregierung verweist auf ein Plus an Sicherheit und Bequemlichkeit, den zahlreichen Datenschutz- sowie Grundrechtsbedenken zum Trotz. Doch Vorsicht, der Überwachungsstaat ist näher als man denkt.
Der Inhalt im Überblick
Aus und vorbei für #PersoOhneFinger
In der Flut an Corona-Nachrichten ging folgende Meldung beinahe unter: Am 05. November dieses Jahres wurde das „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ mit den Stimmen der Großen Koalition im Bundestag beschlossen. Das Gesetz passt unser Personalausweisgesetz an die Anforderungen der EU-Verordnung 2019/1157 vom 20. Juni 2019 an.
Was für Reisepässe bereits seit 2007 gilt, wird nun auch für Personalausweise Realität – die Fingerabdruckpflicht. Datenschützer, wie beispielsweise der Digitalcourage e.V., bewerten dies als gefährlichen Übergriff des Staates. Sie haben recht.
Niemand hat die Absicht, einen Überwachungsstaat aufzubauen
Politiker werfen immer wieder mit den gleichen Plattitüden um sich. Egal, ob die zur Bürgernummer umfunktionierte Steuer-ID, die zombieartig alle paar Monate aus ihrem Grab hervorgeholte Vorratsdatenspeicherung oder nun eben die Pflicht, den Fingerabdruck in Personalausweisen erfassen zu lassen: Die Bundesregierung weiß, wie man Angst macht und Wähler fängt. Seien sie auch noch so abgedroschen, die Floskeln wirken.
Ein Personalausweis ohne Fingerabdrücke sei doch viel zu leicht zu fälschen, heißt es da. Außerdem wären, die bei Identitätszweifeln teilweise notwendigen, behördenübergreifenden Nachfragen zu zeitaufwändig. Der Fingerabdruckzwang stärke darüber hinaus die Bürgerfreundlichkeit der Verwaltungsdienstleistungen. Wie? Keine Ahnung. Niemand brauche sich bei Grenzübertritt künftig mehr zu fürchten, der verbesserte Personalausweis ermögliche die Wiederinanspruchnahme der vollen Freizügigkeit. Wow – was für ein Hohn angesichts der Corona-Zeiten, in denen wir leben.
Den Oberhammer packt die Politik dann aus, wenn leere Worte nötig sind, um uns endgültig einzulullen: Die Fingerabdruckpflicht in Personalausweisen diene der Abwehr von Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität, biete also ein Mehr an Sicherheit.
Große Klappe, nichts dahinter. Das zeigt nämlich die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage diverser Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Die Bundesregierung gab zu:
„Es sind keine konkreten Fälle von als terroristisch eingestufter Straftaten bekannt, in denen das Nichtvorhandensein gespeicherter Fingerabdrücke auf Personalausweisen sowie anderen Ausweisdokumenten mutmaßlich dazu geführt hätten, dass die Taten nicht verhindert bzw. nicht aufgeklärt und die Täter [nicht] ermittelt werden konnten.“
Soso, dann wäre das also geklärt.
Lug und Betrug
Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich bin mittlerweile an einem Punkt angelangt, an dem ich Politikern erst einmal gar nichts mehr glaube. Datenschützer gehören wohl von Natur aus zu den skeptischeren Nachrichtenlesern, Berufsrisiko sozusagen. Ich halte es jedoch für die Pflicht mündiger Bürgerinnen und Bürger, zumindest den Versuch zu unternehmen, den Funken Wahrheit hinter all dem Geschwafel zu finden. Auch, wenn die Wahrheit in diesem Fall erschreckend ist.
Für immer und ewig
Sie wurden gehackt? Dann ändern Sie Ihr Passwort. Doch was ist zu tun, wenn jemand an Ihren Fingerabdruck gelangt? Richtig: Pech gehabt. Fingerabdrücke zählen nicht ohne Grund zu den nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO besonders sensiblen personenbezogenen Daten. Biometrische Daten nach Art. 4 Nr. 14 DSGVO wie Fingerabdrücke sind so gut wie unveränderlich, begleiten uns unser Leben lang.
Nehmen wir mal an, Sie würden politisch verfolgt. Sie können Ihren Wohnort wechseln, einen anderen Namen annehmen, untertauchen. Wären Sie auch bereit, Ihre Finger einzubüßen?
Als personenbezogene Daten sind Fingerabdrücke vom Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 1 GG) und dem europäischen Grundrecht auf Datenschutz (Art. 8 GRCh) geschützt. Was solls, dachten sich wohl EU und unsere Bundesregierung. Merkt eh keiner.
Voll unverhältnismäßig
Die Eingriffe in die Grundrechte auf nationaler und auf EU-Ebene sind mangels Verhältnismäßigkeit nicht gerechtfertigt. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgt aus Art. 20 Abs. 3 GG und aus Art. 52 Abs. 1 S. 2 GrCh und verlangt, dass in Grundrechte eingreifende Maßnahmen geeignet, erforderlich und angemessen sind. Dr. Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise betont:
„Solche Regelungen müssen verhältnismäßig sein, um zu vermeiden, dass eine unangemessene Überwachungsinfrastruktur aufgebaut wird, und um sicherzustellen, dass die Regelungen einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten.“
Der Fingerabdruckzwang für Personalausweise ist schon nicht erforderlich, weil mildere Mittel bestünden:
- Um einen in seltenen Fällen erhöhten Zeitaufwand bei der Identitätsüberprüfung zu verringern, sollten Behörden ihre Prozesse optimieren, nicht Bürgerinnen und Bürger terrorisieren.
- Anstatt zweier Fingerabdrücke könnte lediglich ein Fingerabdruck genommen werden.
- Die einfache Identifizierung und Fälschungssicherheit ließe sich auch mit Minutien (Teil-Fingerabdrücken) oder mit den Abdrücken anderer Finger, die weniger missbrauchsanfällig sind, erreichen. Die Verordnung schreibt lediglich zwei Finger vor, nicht jedoch, welche.
Die Schwere des Eingriffs steht zudem nicht im Verhältnis zum verfolgten Zweck. Wer Millionen von Menschen eine anlasslos bestehende Pflicht zur Erfassung von Fingerabdrücken auferlegt, um in wenigen Einzelfällen ein paar Stunden Arbeit einzusparen oder Personen mit unklaren Identitäten an der Grenze die Wartezeit zu verkürzen, für den ist Angemessenheit ein Fremdwort.
Unter Generalverdacht
Schlagworte, wie Terrorismus, Kinderpornografie oder organisierte Kriminalität ziehen immer – wenn sie fallen, handelt der Großteil der wogenden Masse von Bürgerinnen und Bürgern instinktiv, emotional: Angst und Panik übernehmen, die Vernunft versinkt. Der Fingerabdruckzwang impliziert jedoch einen Generalverdacht. Millionen von rechtstreuen Menschen wird unterstellt, sie hätten Böses im Sinn. Ganz ehrlich, das ist eine Frechheit.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Großteil der Terroristen bereits vor deren Anschlägen behördenbekannt war – an mangelnder Identifikation liegt es also nicht. Die Politik will uns weismachen, unser aller Wohl zu bezwecken, stattdessen geht es nur darum eigenes Versagen zu verdecken.
Wie man uns für dumm verkauft
Der vorgeschobene Grund für den Fingerabdruckzwang ist die ewige Leier, Fälschungen verhindern zu wollen. So nobel das auch erscheinen mag, eine Fingerabdruckpflicht ist unnötig:
Personalausweise sind bereits jetzt aufgrund diverser Sicherheitsmerkmale schwer zu fälschen. Die Zahl der verfälschten Identitätsdokumente ist gering, geht seit Jahren zurück. Die Bundesregierung gibt im Rahmen Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage, unter Verweis auf die Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei, auch offen zu, von wie wenigen Fälschungsdelikten im Bereich der deutschen Grenzübertritts-Dokumente wir sprechen: Zwischen 2010 und 2019 gab es jährlich rund 360 Fälle. Dabei sind hiervon nicht nur Personalausweise, sondern auch Reisepässe, Aufenthaltstitel und Visa betroffen.
Kann mir keiner erzählen, dass diese „Peanuts“ die anlasslose Massenerfassung von Millionen Fingerabrücken rechtfertigen. Das wissen auch die Verantwortlichen, sie geben es uns gegenüber nur nicht zu.
Wer sich die Finger danach leckt
Fingerabdrücke wecken Begehrlichkeiten – von Polizei, Geheimdiensten, diversen Behörden, Unrechtsstaaten. Spätestens wenn der Fingerabdruck zur nationalen Kennziffer wird, ist das Buffet eröffnet. Nationale Kennziffern sind persönliche Zuordnungsmerkmale, die innerhalb eines Staats, aber auch staatsübergreifend umfassend genutzt werden können. Dabei ist Art. 87 S. 2 DSGVO zu beachten:
„In diesem Fall darf die nationale Kennziffer oder das andere Kennzeichen von allgemeiner Bedeutung nur unter Wahrung geeigneter Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person gemäß dieser Verordnung verwendet werden.“
Als derartige Garantien kommen in Betracht:
- eine Beschränkung der Nutzungsberechtigten,
- eine Beschränkung der Zwecke,
- eine Beschränkung der Art der Datenverarbeitung,
- besondere Betroffenenrechte z.B. mehr Transparenz
- und technische Vorkehrungen.
Werden die auf dem Ausweisdokument gespeicherten Fingerabdrücke für unterschiedliche Zwecke und durch unterschiedliche Stellen genutzt, liegt eine nationale Kennziffer nahe. Zumindest ein paar der Garantien könnten vorliegend eingehalten werden. So seien die im Chip gespeicherten Abdrücke nur mittels eines hoheitlichen Berechtigungszertifikats auslesbar, das nur berechtigte Stellen erhielten. Außerdem seien die Daten durch kryptographische Maßnahmen geschützt. Äußerst bedenklich ist jedoch die Zweckbestimmung.
Während Art. 11 Abs. 6 VO (EU) 2019/1157 den Fingerabdruckzwang nur zur Echtheitsprüfung des Dokuments und zur Identitätsprüfung erlaubt, geht die Bundesregierung einen Schritt weiter: § 15 PAuswG eröffnet den Sicherheitsbehörden eine generelle automatisierte Abruf- und Speicherbefugnis im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse. § 15 Abs. 2 PAuswG schließt zwar die Abspeicherung der für Identifizierungszwecke abgeglichenen Fingerabdruckdaten aus, der Fahndungsabgleich mit irgendwelchen polizeilichen Datenbanken bleibt jedoch weiterhin möglich. Die in der EU-Verordnung geregelte Zweckbindung wurde seitens unserer Bundesregierung bestimmt nicht einfach übersehen – der Wahnsinn hat Methode.
Die Daten sind geschützt? Mit Sicherheit!
Wer glaubt, der Fingerabdruck sei vor Zugriffen Unbefugter geschützt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann. Bereits 2008 demonstrierte der Chaos Computer Club, wie einfach Fingerabdrücke fremder Personen abgegriffen, digitalisiert und reproduziert werden können. Der CCC-Sprecher Dirk Engling schlussfolgerte:
„Fingerabdruck-Biometrie ist nicht so sicher, wie die Politik beteuert. Sie gehört in keine sicherheitsrelevante Anwendung – und erst recht nicht in den ePass.“
Fingerabdrücke sind en vogue, ob zum Entschlüsseln des Smartphones, im Online-Banking, beim Einkaufen: Den Finger hat man immer dabei. Was jedoch passiert, wenn die auf dem Personalausweischip gespeicherten Daten von Unbefugten ausgelesen werden? Von dubiosen ausländischen Behörden, von externen Dienstleistern oder Hackern? Man muss schon viel Gottvertrauen haben, um den Behörden hierzulande vollumfängliche IT-Kompetenz zuzusprechen.
Nun liegt es an Ihnen
Aber es gibt auch gute Nachrichten: Sie können diesem Unsinn zumindest vorübergehend ein Ende setzen. Die Fingerabdruckpflicht besteht nämlich erst ab dem 02. August 2021. Wenn Sie in nächster Zeit „zufälligerweise“ einen neuen Personalausweis brauchen, sollten Sie der zuständigen Behörde schnell noch einen Besuch abstatten. Denn der neu ausgestellte Personalausweis hat für Personen ab 24 Jahren eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Und lassen Sie sich von den dortigen Beschäftigten nicht bequatschen. Bestehen Sie auf Ihr Recht. Denn von der Politik ist keine Hilfe zu erwarten.
Klasse Artikel, der mich daran erinnert meinen Perso zu suchen…
Komisch, ich glaub‘ ich hab‘ den verloren ;-)
Toller Artikel!
Wir sollten uns mit allen legalen politischen Mittel dagegen wehren die Tür zum Überwachungsstaat so weit aufzustoßen. Ich bin parteipolitisch aktiv und werde das Thema in die Parteigremien tragen und unseren Bundestagsabgeordneten für meinen Wahlkreis mit diesem Thema nerven.
Und ja, ich habe gerade auch gesehen, dass ich dringend einen neuen Ausweis brauche.
Jab gerade einen neunen bekommen, und der hat schon den Fingerabdruck.
Kann ich den zurückgeben und einen neuen ohne machen. Oder ist der Fingerabdruck eh schon im System?
Als Datenschutzbeauftragte spricht mir dieser Artikel aus der Seele, und ja, nach einem erschrockenen Blick auf den Perso die Erleichterung, er läuft knapp 2 Monate vor Fingerabdruckpflicht ab. Aber auch so würde ich mir vorher noch einen neuen holen.
Hm, soweit hab‘ ich bei meiner letzten Verlängerung nicht gedacht.
Was wäre denn, wenn ich jetzt einen Ausweis ohne Fingerabdrücke wünsche.
Muß der Staat meine Alt-Daten dann löschen? Was passiert mit meinen bereits erfassten Abdrücken? Gibt es dafür eine Regelung?
Die Fingerabdrücke werden im Chip gespeichert, nicht in einer Datenbank. Nach Herstellung des Personalausweises müssten die Behörden und Hersteller die Fingerabdrücke gelöscht haben, weil die Speicherung dieser Daten dann nicht mehr notwendig ist. Ob dies immer ordnungsgemäß erfolgt, kann ich nicht sagen. Wenn Sie sich also bei einem neuen Ausweis gegen Fingerabdrücke entscheiden, würden ihre Fingerabdrücke auf dem alten Ausweis bei Vernichtung des alten Ausweises ebenfalls vernichtet bzw. bei Rückgabe an die Behörde ebenfalls zurückgegeben. Was dann dort damit geschieht, entzieht sich meiner Kenntnis.
Wenn Reisepässe schon seit 2007 die Fingerabdrücke haben, hat es dann schon in den vergangenen 13 Jahren Fälle gegeben, in denen diese Abdrücke abgegriffen und missbräuchlich verwendet wurden? Besonders bei Reisepässen, die ja insbesondere im Ausland (Drittstaaten) zum Einsatz kommen, stellt sich die Frage, wie geht z.B. Indien, Russland und China mit meinem Reisepass um? Gibt es da schon Erfahrungen?
Ein derartiger Fall ist mir nicht bekannt. Dass bisher nichts öffentlich wurde, heißt jedoch nicht, dass es nicht bereits eingetreten ist – vielleicht war man einfach nur gut darin, die Spuren zu verwischen. Es dürfte auch schwer zu beweisen sein, dass man etwas nicht getan hat, wenn sich Fingerabdrücke dort als vermeintlicher Beweis befinden. Wenn dann alle davon überzeugt sind, man habe etwas getan, weil sich die Fingerabdrücke dort befinden, schreit kein Hahn danach, sodass der Fingerabdruckmissbrauch nicht offenkundig wird.
Interessant finde ich da z.B. die folgende Meldung: Sicherheitslücke: Millionen biometrische Daten offen im Netz entdeckt Demnach landeten Millionen biometrische Daten (auch Fingerabdrücke) eines Unternehmens für biometrische Zugangskontrollsysteme im Netz landeten. Mit diesen Fingerabdrücken konnte dann Schindluder getrieben werden.
Ich könnte mir das als interessanten Fachbereich für Geheimdienste und Unrechtsstaaten vorstellen: Das Ansammeln von Fingerabdrücken vieler Personen, um mit diesen in Büroräumlichkeiten zu gelangen (z.B. bei Wettbewerbern).
In China ist es Pflicht, Fingerabdrücke bei der Visabeantragung abzugeben. Da fragt man sich doch wieso. Fingerabdrücke sind wohl Gold wert. Es reicht ihnen nicht, wenn nur bestimmte Stellen im Rahmen der Reisepassauswertung diese haben.
Mit Ihrem Wissensstand u. Erklärungen kriegt man ja erst Angst. Wenn es eh nicht zu ändern ist, was soll der ganze Artikel!
Sie haben recht. Was soll der ganze Artikel, wenn man doch sowieso nach Art des Vogel Strauß den Kopf in den Sand stecken kann? Aber wieso dort halt machen? Man kann sich ja gleich sein eigenes Grab schaufeln und darin versinken, weil „man kann es ja eh nicht ändern“, „die Großen lässt man laufen“ und eigentlich ist alles einfach nur Mist und man selbst hat keine Chance. Hätten die Menschen früher so gedacht, würden wir wohl noch auf Bäumen rumhängen, bei jedem Gewitter an schimpfende Götter denken oder hätten noch eine Monarchie.
Ganz ehrlich: Es steht doch im Artikel, wie man es hätte ändern können. Bis zum Ablauf der Frist hätte man einen neuen Personalausweis beantragen können um damit Zeit zu gewinnen. Wer weiß, was bis zur Ausstellung eines neuen Ausweises dann rechtlich so passiert? Und selbst jetzt: Ja, man kommt nicht drumherum. Aber mein Artikel verschafft Aufmerksamkeit. Wer aufmerksam ist, ist vorsichtig und rennt in keine Falle. Der Vogel Strauß mag lieber von nichts ne Ahnung haben und den Kopf versenken, aber der Hintern ragt immer noch empor – und den erwischt es, ob Kopf im Sand oder nicht.
Toller Artikel, vielen Dank. Da habe ich mich doch vor Schreck gleich über dem Schredder vorgebeugt und -ups!- dabei ist mir doch glatt mein Person aus der Brusttasche direkt in das Gerät gefallen…
Eine Ungeschlicklichkeit könnte mir auch passieren – wie jedem. Aber, was wäre die Folge? Positiv wie negativ? Über hilfreiche Erläuterung würde ich mich freuen.
Finde den Artikel hier im Übrigen auch grandios.
In Deutschland gilt nach § 1 Abs. 1 PAuswG eine Ausweisbesitzpflicht und seit dem 02.08.2021 besteht keine Möglichkeit mehr sich einen Ausweis ohne biometrische Merkmale austellen zu lassen.
Das Einzige, was man nun noch tun kann, ist den Digital Courage e.V. zu unterstützen. Diese prüfen aktuell, ob und wie sie mit juristischen Mitteln am besten gegen das Gesetz vorgehen können. Eventuell wird die Vorschrift dann noch gekippt.
https://aktion.digitalcourage.de/perso-ohne-finger
Achtung: Wer lange vor Ablauf des aktuellen Perso einen neuen beantragen will, braucht hierfür ein sog. berechtigtes Interesse. Da bei Verlust des Perso von der zuständigen Verwaltung eine Meldung an die Polizei geht und hierfür eine gesonderte Verwaltungsgebühr anfällt, sind alle die im Vorteil, deren Perso beschädigt wurde (z.B. von den Kindern für „Scherenexperimente“ missbraucht).
Berechtigtes Interesse wäre Datenmissbrauchs Sorgen…
Ja, dass ist die Sicht des Bürgers, aber ob die Verwaltung das so sieht?
BTW, „meine“ Verwaltung hat keine Probleme gemacht. Vier Jahre vor Ablauf einfach einen neuen beantragt und das war es (die Sachbearbeiterin hat zwar mehrfach nachgefragt ob ich sicher wäre, aber keine Rückfragen gestellt).
Vielen Dank für den Artikel!
Ich habe leider gerade dummerweise den Perso mit Fingerabdruck beantragt weil ich dachte ich müsste sonst bald wieder zum Amt um einen Perso zu beantragen. Gibt es noch die Möglichkeit den Vorgang abzubrechen oder eine Änderung vorzunehmen?
Hallo,
ich habe meinen Ausweis verloren und schaffe es nun nicht, vor Ablauf der Frist einen neuen zu beantragen. Gibt es irgendeine Möglichkeit trotzdem einen Ausweis ohne Fingerabdrücke machen zu müssen oder laufe ich jetzt solange ohne Ausweis rum bis es jemanden stört?
Meine Fingerabdrücke will ich unter gar keinen Umständen auf so einem unsicheren Chip haben, wo die Persönlichkeitsrechte vom Staat mit den Füßen getreten werden.
Alternativ könnte ich noch meine Fingerkuppen mit Salzsäure anbrennen, dann kann ich leider auch keinen Ausweis mit Fingerabdrücken machen. :o) Was machen die Behörden dann?
Bin für jeden Ratschlag dankbar!
Gestern noch einen neuen Perso ohne Abdrücke beantragt, obwohl der alte noch etwas zu laufen hatte.
Es hat vielleicht geholfen, daß auf’m Dorf so etwas ohne Termin und größeres Tamtam funktioniert, weil man sich kennt. Dann kommt nur eine kurze Nachfrage, ob man weiß, daß der PA noch XXX Jahre gültig, man also absichtlich einen neuen beantragt. Diese Frage bejaht man ohne weitere Begründung, dann ist die Sache erledigt.
Ob’s hilft…wird sich zeigen.
Es wirkt nicht besonders überzeugend, wenn die eigene Argumentationskette widerlegt wird. Man kann einerseits den Fingerabdruck nicht in seiner Funktion als Sicherheitsmerkmal entkräften (Bsp. CCC/Schäuble), während er als Datensatz im Perso schon fast heiliggesprochen wird.
Fälschungssicherheit braucht unser Ausweis nicht zusätzlich noch, da er sehr sicher ist. Aber es geht ja auch nicht darum Staat oder EU vor falschen Ausweisen zu schützen. Es geht darum, die richtige Person als Inhaber dessen zu identifizieren.
Wir sollten mal kurz den Fingerabdruck vergessen und uns auf alle anderen Merkmale konzentrieren, die bei der Identifizierung helfen sollen: Augen-/Haarfarbe, Körpergröße und ein biometrisches Passfoto. Das ist alles.
Anhand welcher der genannten Merkmale können sie zweifelsfrei eine Person identifizieren? Augenfarbe? Wie viele Abstufungen gibt es bei der Farbe blau? Nicht wirklich geeignet also. Haarfarbe? Nein, auch nicht. Ebenso wenig die Körpergröße. Alle Merkmale zusammen, lassen das Bild nur deutlicher werden, aber reichen noch immer nicht aus. Das Passfoto? Eine sehr gute visuelle Vergleichsmöglichkeit, aber 100%? Nein! Wer jetzt sagt, das reicht doch trotzdem aus, hat das Thema Datenschutz nicht verstanden.
Die bisherigen Merkmale besitzen eine reale Fehlerquote bei der Identifizierung des Inhabers. Das ist ein Fakt! Gleich wohl hat der Inhaber des Ausweises nicht nur eine Fülle an Rechten innerhalb der EU (die außerhalb nicht selbstverständlich sind!), er hat auch Rechte dadurch, die nur dem jeweiligen Inhaber zustehen. Er kann in allen Belangen über das Leben der Person bestimmen, die auf diesem Ausweis dokumentiert ist. Innerhalb Deutschlands ist der Perso das Ausweisdokument Nr. 1. Der Zugang zu allen Daten, die es über eine Person zu finden gibt. Die Option, auch alle Daten zu ändern oder zu löschen.
Jetzt denken alle bestimmt daran: Ich kann ihn doch als gestohlen melden! Natürlich können und werden wir das. Sobald wir wissen, dass er gestohlen wurde, was nicht immer zeitnah geschehen muss. Zu weit hergeholt? Gibt es Beweise aus den letzten 14 Jahren, in denen der Reisepass nun mehr dieses Merkmal inne hat, die auf Datenmissbrauch schließen lassen bzgl. hinterlegten Fingerabdrücken? Nein? Nun gut, denn es gibt Beweise dafür, dass nicht immer die Person den Ausweis vorlegt, die darauf vetmerkt ist. Schon ein simples Zwillingspaar hebelt alle bisherigen Sicherheitsstufen eines Personalausweises aus.Ohne jemals Gefahr zu laufen erwischt zu werden.
Wie wollen wir Datenschutz nun auslegen? Sind die Daten zu schützen, die wir für den Perso hergeben und gehen damit ein belegbares Risiko ein? Oder sind gewisse Daten erforderlich, um alles andere in einem viel höherem Maß als zuvor schützen zu können?
Diese Art der Diskussion sollten die Bürger führen, wenn dieses Thema besprochen wird. Der Fingerabdruck alleine findet in Deutschland keine Anwendung bei Behörden, Banken oder.sonstigen sensiblen Geschäften. In der Zukunft vielleicht, aber wir haben ja noch 8 andere Finger im Regelfall. Straftaten anhängen? Mit zwei Abdrücken der Zeigefinger? Man kann es ja gerne mal probieren, gibt aber auch besseres.
Hallo Siggi9987,
ich finde es fast rührend wie kurzsichtig und geschichtsvergessen Sie sind, machen wir doch mal einen kleinen und gar nicht weiten Exkurs in die Deutsche Geschichte.
Wie Ihnen sicherlich bekannt sein sollte hatte Deutschland in den letzten knapp 90 Jahren Z W E I ! ! ! Unrechtsstaaten/ Diktaturen.
Nun war es beispielsweise Juden im 3. Reich möglich mit falschen Papieren aus Deutschland fliehen zu können, dies lieber Siggi wäre dann heute nicht mehr möglich!
Jetzt könnten sie einwenden das es ja heute auch nicht nötig sei… dies haben die Bürger dieses Landes in der Weimarer Republik aber auch geglaubt Anno 1920 dachte man an alles mögliche aber nicht an ein 3. Reich !
Nach dem 2. Weltkrieg dachten die Bürger an alles mögliche aber nicht an einen Stasistaat ( DDR ) !
Wie sie unschwer ersehen können waren einige Politiker dieses Landes schon immer sehr wandlungsfähig …
Wahr ist das wir momentan N I C H T in solch einem Staat leben, A B E R wahr ist auch das wir keine absolute Gewissheit haben das eben so etwas nicht wieder geschieht.
Die größte Sicherheit um dem Risiko eines entstehenden Unrechtsstaat zu entgehen besteht nun mal darin die Rechte und Möglichkeiten des Staates selbst zu beschneiden und zu begrenzen!
Und seien wir doch ehrlich, die Deutsche Geschichte lehrt uns ja wohl eines in doch sehr erschütterlichem Maße, die größte Gefahr in den letzten 100 Jahren ging nicht von fremden Kräften aus sondern von unserem Staat selbst.
Beste Grüße Christoph Hausmann
Fingerabdrücke für einen neuen PA wegen erhöhter Sicherheit abgeben, für mich vorgegaukelte Scheinheiligkeit. Also wo diese neuen Personalausweise eingeführt wurden hatte man dem Bürger erklärt, „wenn sie Fingerabdrücke abgeben, können sie sich damit bei Behörden und zu Online-Einkaufszwecken udg. identifizieren …“. Bis heute sind die Behören nicht in der Lage, solch ein Bürger ID-Verfahren umzusetzen, da werden doch lieber Daten per TELEFON abgefragt, wo man diese gut abhören kann. Sicherhet erhöhen, hm …??? Einfach nur dumme Argumentation, da Kriminelle auch ihre eigenen Fingerabdrücke auf den Chips speichern könnten, bei Bankkarten gehts ja auch, wenn man die Daten hat, Blankokarte und rauf auf’n Chip. (gab ja dazu genug TV-Beiträge). Ich habe bereits damals bei der Einführung des neuen PA’s gesagt, dass mit den Fingerabdrücken ist für mich nur ein Vorwand, um an Fingerabdrücke heranzukommen und irgend wann wird es Pflicht werden, da die Polizeibehörden und der BND … Gab ja genug Skanadale wo gesetzwidrig gehandelt und Daten werwendet wurden.
Diese Bundsregierung wollte bereits vor ca. 11 Jahren eine sogenannte Bürger ID-Karte einführen, damit man sich mit einer einmaig vergebenen Nummer (wie bei Rentenversicherung) und einer 6stelligen PIN bei Behörden für Auskünfte, Anträge und Übermittlng von Schriftsätzen etc. indentifieren / „ausweisen“ kann. Bis heute NULL Umsetzung, warum auch immer, obwohl dieses Verfahren sicher wäre. Man würde auch ALLES elektronisch erledigen können, würde Mio. Tonnen an Papier sparen – zum Thema Klimaschutz – und würde zuügig gehen.Aber wichtig war ja die Einführung der Steuer-ID-Nummer!! (Warum wohl …?)
Wie wäre es denn Herrschaften der Bundesregierung, anstatt Fingerabdrücke eine Ausweis-ID-PIN rauf zu speichern und bei Zweifel an der Echtheit des Dokuments diese abzufragen!!! Das ist nichts anderes wie bei den Bankenkarten, ohne richtige PIN keine Geld. Eine PIN ist indes anonym und noch sicherer, da Krminelle dann die behördlich vergebene ID-PIN zur Person benötigen würden!
Also kurz gesagt: Wenn ein Krimineller ein falsches Dokument herstellen würde, kann er auch seine Fingerabdrücke darauf speichern,— also wenn angeblich die Fingerabdrücke nicht in behördlichen Datenbanken landen sollen, für was soll es dann einen Sinn ergeben.
So etwas gab es nicht einmal zu DDR Zeiten, aber man hat ja mittlerweile viele Dinge übernommen ….
[Von der Redaktion gelöscht – Bitte beachten Sie Punkt 1 und 2 unserer Nutzungsbedingungen.]
Liebe Frau Dr. Datenschutz,
vielen Dank für diesen tollen Artikel. Obwohl mir das Thema durch Digitalcourage bekannt war, habe ich den Zeitpunkt verschludert. Auch habe ich gedacht, dass ich sowieso erst einen neuen Perso beantragen kann, wenn der alter abgelaufen ist (erst in 3 Jahren – immerhin noch „Galgenfrist“). Aber kann ich jetzt noch etwas tun? Haben Sie evtl. einen Tipp?
Denn ich möchte keinesfalls Fingerabdrücke für dieses Dokument abgeben. (Verzichte bereits seit Jahren auf außereuropäische Reisen, weil ich fassungslos überrascht war, als ich vor Ort im Amt bei der Ausfertigung eines Reisepasses erst erfahren habe, dass dafür Fingerabdrücke gefordert werden – bin umstandlos aufgestanden und habe gesagt, dass ich unter diesen Umständen keinen Reisepass möchte. Vielleicht besteht ja die Hoffnung, das kritische Kräfte in der Politik / Justiz und bei den Bürgern diese Pflicht beim Person doch wieder rückgängig macht – wo sie doch gegen so viele Gesetze/Grundsätze verstößt bzw. diesen widerspricht. Aber mit den Corona-Maßnahmen war / ist dies ja ähnlich… Doch die Hoffnung stirbt zuletzt.
Vielen Dank für Ihren Mut und Ihre Engagement
und herzliche Grüße
Clara Laut
In Deutschland gilt nach § 1 Abs. 1 PAuswG eine Ausweisbesitzpflicht und seit dem 02.08.2021 besteht keine Möglichkeit mehr sich einen Ausweis ohne biometrische Merkmale austellen zu lassen.
Das Einzige, was man nun noch tun kann, ist den Digital Courage e.V. zu unterstützen. Diese prüfen aktuell, ob und wie sie mit juristischen Mitteln am besten gegen das Gesetz vorgehen können. Eventuell wird die Vorschrift dann noch gekippt.
https://aktion.digitalcourage.de/perso-ohne-finger
Hallo Frau Dr. Datenschutz,
können sie die Frage beantworten: Was passiert, wenn ich mich permanent weigere, meine Fingerabdrücke für einen neuen Personalausweis abzugeben? Mit welchen rechtlichen Konsequenzen muss ich rechnen?
Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAuswG sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen. Ein Verstoß ist nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 PAuswG eine Ordungswidrigkeit, die nach Abs. 3 mit einer Geldbuße von bis zu dreitausend Euro geahndet werden kann.
Wenn ich mich erfolgreich gegen die Abgabe der Fingerabdrücke gewehrt habe, muss ich also bis 3000 € Strafe zahlen und was dann. Bekomme ich dann einen Ausweis ohne Abgabe der Fingerabdrücke? Oder läuft dann das Procedere der Ordnungswidrigkeit in Endlosschleife?
In dieser Sache gibt es interessante Entwicklungen. Das Thema liegt aktuell beim EuGH:
https://netzpolitik.org/2022/personalausweis-zwangsweise-abgabe-der-fingerabdruecke-kommt-vor-den-eugh/.
Außerdem hat bereits jemand im Rahmen einer einstweiligen Anordnung einen vorübergehenden Ausweis ohne Fingerabdrücke zugesprochen bekommen (vorübergehend deshalb, weil die Rechtsansicht des EuGH abgewartet wird):
https://justiz.hamburg.de/resource/blob/664194/c3f2b3afcb0effbf35b1c3f0181534a5/20-e-377-23-beschluss-vom-22-02-2023-data.pdf
Die Erfolgsaussichten sind unklar. Insofern ist auch offen, wie in Ihrem Fall verfahren würde. Da wir keine Rechtsberatung leisten, können hierzu keine weiteren Ausführungen erfolgen.