Recht auf Auskunft kostenlos – auch bei der SCHUFA?

Fachbeitrag

Nach § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) darf jeder unentgeltlich Auskunft über seine Daten verlangen. Dieses Recht ist eine unmittelbare Folge der informationellen Selbstbestimmung, denn nur wer informiert ist, kann seine Rechte wahrnehmen. Das Auskunftsrecht kann daher auch vertraglich nicht abbedungen werden. Seit dem 01.04.2010 hat der besagte § 34 eine neue Fassung, nach der auch Auskunfteien zu einer konstenlosen Auskunft im Jahr verpflichtet sind.

Zu doof, um die kostenfreie Auskunft zu finden?

Nach einem Bericht der Verbraucherzentrale Sachsen wird dieser Weg zumindest bei der SCHUFA stark erschwert. Es gab immer wieder Verbraucherbeschwerden, dass auf der Website der SCHUFA ( Schufa Holding AG – Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung – in Wiesbaden) die kostenfreie Auskunft nicht zu finden sei und man auf die kostenpflichtige Information (18,50 € kostet der Spaß) verwiesen wird. Erst nach mehreren Klicks – gut versteckt – wird die „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“ gefunden, dies aber scheinbar nicht von allen. Also doch nicht zu doof, um die kostenfreie Auskunft zu finden: es wird einem nur nicht gerade leicht gemacht. Liebe SCHUFA: so nicht!

Datenschutzrechtliche Auskunftsrechte sollten wahrgenommen werden!

Ein falscher Eintrag bei der SCHUFA und anderen Auskunfteien kann durchaus Folgen haben, daher sollte man die Daten kennen, die dort über einen gespeichert sind – nicht erst wenn man plötzlich nur noch gegen Vorkasse online einkaufen kann oder das neue Handy nicht bekommt. Die Auskunft nach § 34 BDSG dürfte in den meisten Fällen übrigens ausreichen, um eventuelle Fehleintragungen zu finden. Nur wer noch darüber hinausgehende Auskünfte benötigt, sollte überlegen, ob er die kostenpflichtige Information in Anspruch nimmt.

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3 Kommentare zu diesem Beitrag

  1. Die SCHUFA hat eine umfangreiche Datensammlung ueber mich, verweigert mir aber die Auskunft (nach § 34 BDSG) mit der Begruendung, ich haette keinen ersten Wohnsitz mehr in Deutschand …
    Ich nehme an, dass die Auskunftspflicht nicht an den Wohnsitz gekoppelt ist.

  2. ich dachte, dass der Link zu Herrn Ferner irgendetwas kostenloses Nützliches hätte. Aber ist es auch nur eine Verlinkung zu einem Geschäftspartner ?

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