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Specht-Riemenschneider tritt Amt als neue BfDI an

Specht-Riemenschneider tritt Amt als neue BfDI an

Gestern, am 03.09.2024, trat Frau Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider das Amt als neue Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) an, zu der sie bereits am 16.05.2024 gewählt wurde. Als Behördenleiterin der obersten Datenschutzbehörde wird sie künftig die Aufgaben von Prof. Kelber übernehmen. Welche Schwerpunkte sie dabei setzt, was Herr Kelber in seinem Abschiedsbrief schreibt und ob sich Überschneidungen mit den noch offenen Themen finden, werden in diesem Artikel näher beleuchtet.

Kurzüberblick zu Frau Specht-Riemenschneider

Einen kurzen Überblick, wer Frau Specht-Riemenschneider ist, welche Ämter und Positionen sie bereits bekleidete, wie die Ernennung erfolgt, welche Aufgaben ausgeschrieben und Spezifikationen erfüllt werden müssen, gaben wir im Beitrag Frauenpower: Specht-Riemenschneider wird neue BfDI.

Zusammengefasst und den erwähnenswerten Umstand mitberücksichtigt, dass die Professorin parteilos ist, was zu einer besseren Zusammenarbeit mit verschiedenen politischen Akteuren gereichen könnte, scheint sie aus Sicht des Datenschutzes die ideale Besetzung für das B 11-dotierte Amt der unabhängigen Behörde zu sein.

Eigene Schwerpunkte von Prof. Specht-Riemenschneider

Als neue Chefin der Bundesbehörde übernimmt Prof. Specht-Riemenschneider nach der gestrigen Ernennung durch den Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier, nun den Aufgabenkatalog von Herrn Diplom-Informatiker Prof. Ulrich Wolfgang Kelber. Hierbei setzt sie laut Pressemitteilung vom 03.September 2024 Schwerpunkte in den Bereichen Sicherheit, KI und Gesundheit. Wichtig sei ihr insbesondere der frühe Dialog mit allen Akteuren, d. h. sowohl mit der Forschung, dem Gesetzgeber und der Wirtschaft, aber eben auch mit der Gesellschaft. Zum Thema KI erklärt sie, dass dieses „in die Hände der Datenschutzaufsichtsbehörden gehört“, weil diese unabhängig agieren können und die notwendige Expertise aufweisen.

Abschiedsschreiben des ehemaligen BfDI Prof. Ulrich Kelber

In seinem Abschiedsbrief vom Amt des BfDI reflektiert Prof. Ulrich Kelber seine knapp 2000 Tage (fünfeinhalb Jahre) als ehemaliger Behördenleiter. Hierin hebt er die Modernisierung der Strukturen und Verfahren der Behörde, insb. durch die Verstärkung im technischen Know-How und die internationale Zusammenarbeit hervor. Zu seinen Kritikpunkten gehören die mangelnde Digitalisierung des Staates sowie anderer öffentlicher Bereiche und bezeichnet dies mit den Worten „gefährlich unterdigitalisiert“. Weiter warnt er vor dem Überwachungskapitalismus, der gerade durch die Tech-Giganten zu befürchten ist. Zum Thema Künstliche Intelligenz spricht er von der Möglichkeit der Schaffung einer menschenzentrierten KI „made in Europe“, die den wettbewerblichen und hoch umkämpften Markt in nichts nachsteht. Schließlich betont Kelber immer wieder die Bedeutung des Schutzes der Grundrechte und dass „ohne Transparenz […] alles nichts (ist)“.

Prof. Kelber hinterlässt offene Themen

Da nicht alle bearbeiteten Themen, meist der Natur der Sache geschuldet, des ehemaligen BfDI abgeschlossen werden konnten, stehen u. a. folgende Arbeiten noch im Bearbeitungsmodus:

  • Die Notwendigkeit der Verbesserung der Digitalisierungsprozesse durch eine stärkere und frühzeitige Einbindung des BfDI, am besten bereits in der Anfangsphase eines Projektes. Denn eine zu späte Kontaktaufnahme führt oft zu datenschutzwidrigen Softwareprodukten.
  • Zum Schutz der Rechte und Freiheiten jedes Betroffenen, das gemeinsame Angehen gegen den Überwachungskapitalismus durch weitere Kontrollen und datenschutzrechtlichen Regulierungsmöglichkeiten von Tech-Giganten. Denn diese sammeln eine schier unüberschaubare Anzahl von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Kommerzialisierung.
  • Die Förderung des Einsatzes von Privacy-Enhancing Technologies (PETs) durch die Integration solcher Technologien, wie die homomorphe Verschlüsselung oder das multiparty computing. Prof. Kelber sieht hierin die Möglichkeit, Datenschutz und Datennutzung stärker miteinander zu verbinden.
  • Die vollständige Überarbeitung des bisherigen Informationsfreiheitsgesetzes hin zur Möglichkeit, die Behörden dazu verpflichten zu können, wichtige Informationen zu veröffentlichen. Dieser Punkt soll nochmals die Wichtigkeit der Transparenz von Informationen betonen.
  • Die Stärkung der Zusammenarbeit durch nachhaltige Unterstützung von Regierungen und Parlamenten und damit die Erweiterung des von Prof. Kelber gegründeten Digital Clusters Bonn zur Schaffung einer engen Kooperation, die entscheidend dafür ist, den Herausforderungen der Digitalisierung zur Stärkung des Datenschutzes zu begegnen.
  • Die Weiterentwicklung des Datenschutzrechts in Hinblick auf die fortschreitende Entwicklung von KI-Software dergestalt, dass insb. die Prinzipien der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO) oder der Zweckbindung (Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO) ein Update erfahren. Als Beispiel nennt Prof. Kelber den Umstand, dass KI Daten zu Trainingszwecken verwendet werden.

Es gibt Überschneidungen

Die Aussagen und Schwerpunkte von Frau Prof. Specht-Riemenschneider überschneiden sich zum Teil mit den oben aufgeführten, noch offenen Themen.

  • So betonen beide die Bedeutung früher Dialoge mit den verschiedenen gesellschaftlichen Akteuren, um die fortschreitende Digitalisierung datenschutzkonform auszugestalten.
  • Zudem sehen sie KI als zentrales Thema, bei dem die Datenschutzaufsichtsbehörden eine wichtige Rolle spielen werden.
  • Nicht zuletzt stellen sie klar, dass Sicherheitsmaßnahmen nicht auf Kosten der Freiheit gehen dürfen, sodass die Notwendigkeit besteht hier ein angemessenes Gleichgewicht zu finden.

Der Einstand ist geschafft

Aller Anfang ist schwer und die Fußstapfen von Herrn Prof. Kelber sind sicher groß. Dennoch beweist Frau Prof. Specht-Riemenschneider mit der Auswahl ihrer Schwerpunkte, die allesamt gesamtgesellschaftliche Relevanz besitzen, den Blick fürs Wesentliche. Gerade im Hinblick auf den wachsenden Einsatz von KI, die stetig weiterentwickelt wird, gilt es ein vernünftiges Maß zwischen Datenschutzkonformität und Wettbewerbsfähigkeit auszuloten. Die Suche nach dem frühen Dialog ist sicherlich ein guter Weg.

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