Laut dem aktuellen XAMIT Datenschutzbarometer 2010 weisen dreiviertel der deutschen Webseiten gravierende Datenschutzmängel auf! Insbesondere der Umgang mit dem Webseitenanalysetool Google Analytics wirft im Bericht viele Fragen auf.
Der Inhalt im Überblick
Google Analytics und der Datenschutz
Zum einen wurde bereits im Datenschutzbarometer 2009 auf die mit dem Einsatz von Google Analytics verbundenen Risiken hingewiesen und zum anderen hat der Düsseldorfer Kreis im November 2009 grundlegende Eckpunkte zum Umgang mit gerade solchen Analysetools festgelegt.
Datenschutz bei CDU, CSU und FDP
Umso mehr erstaunt es, dass gerade die Regierungsparteien CDU, CSU und FDP sich nicht an die Vorgaben der obersten Datenschützer halten (vgl. Datenschutzbarometer 2010, S. 21 ff.). Teilweise wird sogar über den Einsatz von Google Analytics hinweggetäuscht. Ruft man beispielsweise die Seite www.fdp-bw.de auf, wird man zunächst erfreut feststellen, dass kein Analysetool eingesetzt wird. Soweit so gut. Jedoch wird auf Unterseiten wie http://www.fdp-bw.de/aktuelles.php munter das komplette Surfverhalten protokolliert – ohne auch nur in irgendeiner Weise darauf hinzuweisen!
Aber die FDP sitzt ja bekanntlich nicht alleine in der Regierung. Und so überrascht es auch nicht, dass die Parteifreunde der CDU in Baden Württemberg unter www.cdu-bw.de ebenfalls Google Analytics einsetzen, ohne darauf hinzuweisen bzw. überhaupt eine Datenschutzerklärung zu haben.
Ihrer Mentalität entsprechend geben die Schwaben also beim Einsatz von Google Analytics ein bescheidenes Bild ab…
Bundesregierung ist ein (ganz) schlechtes Vorbild
Die Bundesregierung postuliert immer wieder gerne mehr Datenschutz im Internet. Seltsam nur, dass sie selbst nicht in der Lage zu sein scheint, elementare Regeln zur Gewährung eines Mindestmaßes an Transparenz und Datenschutz gegenüber den Internetnutzern einzuhalten.
Liebe Regierung, wir helfen gerne!
Webseiteanalysetools bieten eine Vielzahl von Auswertungsmöglichkeiten. Durch Beachtung von lediglich drei Punkten kann Google Analytics – mit Blick auf die aktuellen Umsetzungen in der Parteienlandschaft – nutzerfreundlicher gestaltet und eingesetzt werden:
- IP-Adressen anonymisieren,
- Hinweis auf Widerspruchsrecht,
- angepasster Datenschutzhinweis.
Eine ausführliche Anleitung um Google Analytics und den Datenschutz in Einklang zu bringen finden Sie hier:
Anleitung: Google Analytics datenschutzkonform einsetzen.
Schön, wenn wir helfen konnten!