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Swift-Interimsabkommen in Kraft

Swift-Interimsabkommen in Kraft

Die heiß diskutierte transatlantische Übergangsvereinbarung zur Weitergabe von Bankdaten ist zunächst in Kraft getreten.

Das Swift-Abkommen regelt den Austausch von Bankdaten zwischen den USA und Europa. Für Banken weltweit verrechnet der belgische Dienstleister SWIFT Überweisungen und leitet Angaben wie Name, Betrag, Empfänger an Ermittler zur Terrorismusbekämpfung in den Vereinigten Staaten weiter.

Das Abkommen selbst weise nach Aussage des Bundesbeauftragten für den Datenschutz erhebliche datenschutzrechtliche Mängel auf. So gebe es weder eine unabhängige datenschutzrechtliche Kontrolle noch einen Rechtsschutz gegen die Datenübermittlung. Darüber hinaus wurden weder das Europäische Parlament noch die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten an der Entscheidung über das Swift-Abkommen beteiligt.

Nun soll das europäische Parlament voraussichtlich im Februar 2010 über Swift abstimmen. Eine Ablehnung gilt als sicher.

Update vom 11. Februar 2010:

Das Swift-Abkommen wurde durch das Europäische Parlament abgelehnt. Eine Übermittlung von Bankdaten an die USA erfolgt also vorerst nicht. Wie die USA nun darauf reagieren, bleibt abzuwarten.

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