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SWIFT – Grundsatz der Wechselseitigkeit obsolet

SWIFT – Grundsatz der Wechselseitigkeit obsolet

Um an die heiß begehrten Daten möglicher Terrorverdächtiger zu kommen, hatte Amerika schon so manchen Kompromiss in Erwägung gezogen. Doch nun wird wieder zurückgerudert.

Das noch im April groß angekündigte Vorhaben der US-Regierung, die Grundsätze der „Wechselseitigkeit“ beim SWIFT-Abkommen einhalten zu wollen, scheint wieder obsolet zu sein. Die europäische Forderung nach einem bilateralen Abkommen stoße laut futurezone.orf.at

„auf völliges Unverständnis seitens der US-Unterhändler.“

Wie schon befürchtet, ist damit das letzte Wort in Sachen SWIFT noch nicht gesprochen. Am 10. Mai wird also das Mandat für neue Verhandlungen verabschiedet. Ob sich an der Einschätzung, dass diese Verabschiedung als reine Formsache gilt, nach dieser neuen deutlichen Absage der USA gegen Gleichberechtigung mit Europa etwas ändert, wird sich zeigen.

Zu hoffen bleibt, dass an den Forderungen des Europaparlaments, bestimmte Datenschutzrechte zu gewährleisten, festgehalten wird. Denn schließlich darf nicht außer Acht gelassen werden, dass eine Datenübermittlung an die USA wegen eines Terror-Verdachts jeden treffen könnte…

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