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EU gegen USA – europäische Datenschutz-Standards für europäische Daten

EU gegen USA – europäische Datenschutz-Standards für europäische Daten

Fest steht, dass ein erstes Abkommen zur Weitergabe von Finanzdaten an die USA im Februar durch das EU-Parlament gestoppt wurde. Fest steht auch, dass an einem Abkommen mit den USA zur Datenweitergabe festgehalten werden soll. Unklar ist allerdings, wer sich bei seinen Forderungen durchsetzen wird.

Die EU-Justizkommissarin Viviane Reding macht in einem Interview mit welt.de ihren Standpunkt deutlich:

„Menschen, deren Daten unrechtmäßig gesammelt worden sind, können sich nicht wirklich wehren. Darum müssen wir Regeln schaffen, damit alle Bürger Recht bekommen, wenn sie es brauchen. Das Urabkommen soll allgemeine Standards schaffen und damit einem EU-Bürger in den USA dieselben Rechte geben wie einem US-Bürger in Europa. Heute hat der Amerikaner mehr Rechte auf Datenschutz und Einklagbarkeit als ein Europäer in den USA. Wir wollen da Wechselseitigkeit.“

Der Ansatz ist ehrenwert. Ob er allerdings auch durchsetzbar ist, wird sich noch zeigen. Die Vorstellungen der EU-Justizkommissarin ziehen nämlich weite Kreise: Die Einführung unabhängiger Datenschutzbehörden in den USA nach europäischem Vorbild wäre eine zentrale Forderung zur Durchsetzung des europäischem Datenschutzrechts.

Ob sich die Amerikaner auf eine solche Einführung einlassen, erscheint fraglich. Zumindest macht die EU deutlich, dass sie sich so leicht nicht von ihren Forderungen zum Thema Datenschutz abbringen lässt. Und dies wiederum ist ein deutliches Signal an die USA für den Datenschutz.

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