Ein Paradebeispiel dafür, dass Datenschutz nicht immer ein trockenes Thema ist, lieferte in den letzten Tagen das Amtsgericht München (Aktenzeichen 191 C 521/16). Eine Frau begehrte gegenüber einem Hotel in Halle die Auskunft über die Identität eines Mannes, mit dem sie sich ein Hotelzimmer über mehrere Tage teilte. Doch das Gericht wies die Klage ab – unter anderem aus Datenschutzgründen. Weiterlesen