Die Kritik der Datenschützer am so genannten Mit-Mach-Web bestimmte in der vergangenen Zeit zunehmend die Schlagzeilen. Nach Auseinandersetzungen mit Facebook`s like-Button, Gesichtserkennungsfunktionen & Co. hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) sich in seinem Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ einmal einer ganz anderen Problematik bei sozialen Online-Netzwerken und Plattformen gewidmet: Dem Löschen von Accounts oder Kundenkontos.
Der Inhalt im Überblick
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Zu diesem Thema hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen eine Untersuchung in Auftrag gegeben. Befragt wurden knapp 1500 Personen im Alter ab 14 Jahren.
Das Ergebnis dieser Studie überrascht und stellt ein weiteres datenschutzrechtliches Risiko dar: Die Hälfte aller Nutzer, die schon einmal ein Konto bei einer Online-Plattform löschen wollten, fanden die Löschfunktion nur mit Schwierigkeiten.
Es gibt Dinge, die gibt’s gar nicht….
Wie der VZBV im Rahmen einer Marktanalyse außerdem feststellte, stellten 4 von 19 untersuchten Plattformen gar keine Möglichkeit bereit, einmal bestehende Kundenkontos oder Accounts wieder zu löschen.
….sollte es aber geben
Begrüßt wird daher eine Änderung des TMG. Hierzu heißt es in dem Gutachten:
…Daher ist es zu begrüßen, dass der Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Novellierung des Telemediengesetzes in den Bundestag eingebracht hat, die auch das Löschen von Kundenkonten beinhaltet. So sollte es nach § 13 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 TMG-Entwurf heißen:
„Der Diensteanbieter hat durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass […]
3. der Nutzer die Löschung seines Nutzerkontos durch ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Bedienelement jederzeit selbst veranlassen kann“
Fazit:
Warten wir es ab!