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AG Dresden: Funkzellenüberwachung tausender Unbeteiligter zulässig

AG Dresden: Funkzellenüberwachung tausender Unbeteiligter zulässig

Und wieder einmal kann man nur mit dem Kopf schütteln. Das Amtsgericht Dresden hat die Beschlüsse zur Funkzellenabfrage aus dem Frühjahr 2011 für rechtmäßig erklärt. Bereits nach Bekanntwerden der weitreichenden Überwachung, von der auch unzählige unbescholtene Bürger betroffen waren, hatte es massive Proteste gegen die Ermittlungsmaßnahmen der Behörden gegeben.

Worum geht es?

Im Kern geht es noch immer um diese staatlichen Ermittlungsmaßnahmen aus dem Jahr 2011. Sie richteten sich gegen unbekannte Täter, die bei Demonstrationen Straftaten verübten. Zu einem greifbaren Ergebnis haben diese Ermittlungen bis heute nicht geführt.

Was ist neu?

Auf die Klage einer betroffenen Bundestagsabgeordneten hin musste sich erneut das AG Dresden mit dem Fall befassen. Und leider ist das Ergebnis wenig überraschend. Es war angeblich alles prima, alle Maßnahmen korrekt und vor allem verhältnismäßig.

Was ist daran so skandalös?

Es soll tatsächlich in Ordnung sein, insgesamt  1.145.055 Datensätze mit Verkehrsdaten und 58.911 Datensätze mit Bestandsdaten zu erheben und für weitere Ermittlungen zu benutzen, obwohl höchstens eine Handvoll der Menschen hinter diesen Daten tatsächlich einer Straftat verdächtig sein können. Ein geradezu unglaubliches Missverhältnis!

Auf der Seite netzpolitik.org findet sich eine hervorragende Aufbereitung des aktuellen Urteils, das einem mit seinen Aussagen fast die Tränen in die Augen treibt.

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