Im Juni hatten wir gemeldet, dass die sächsische Polizei während einer Demo im Februar 2011 massenhaft Handydaten – nicht nur der Beteiligten der Demo – speicherte und auswertete. Im September befassten wir uns erneut mit dem Thema: Insgesamt wurde an drei Tagen eine individuelle Funkzellenabfrage durchgeführt, was den Landesbeauftragten für Datenschutz in Sachsen zu einer förmlichen Beanstandung veranlasste.
Informationen aus Funkzellenabfragen bisher nicht gelöscht
Wie heute auf heise online gemeldet wurde, ist zumindest einer Forderung der Beanstandung nicht nachgekommen worden, nämlich der Löschung der zur Strafverfolgung nicht erforderlichen Daten.
Der sächsische Innenminister Markus Ulbig (CDU) erklärte auf eine Anfrage des grünen Landtagsabgeordneten Johannes Lichdi:
Es seien noch keine Informationen aus den umstrittenen Funkzellenabfragen gelöscht worden. Dies gelte auch für die Polizeidirektion Dresden sowie die dortige Staatsanwaltschaft.
Vielleicht sollte sich der Landesbeauftragte für Datenschutz in Sachsen mit seinem Kollegen in Schleswig-Holstein solidarisieren: Auch dort macht die Verwaltung nicht immer ganz das, was der DSB möchte…