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Überwachung von Demonstrationen gefährdet die Demokratie

Überwachung von Demonstrationen gefährdet die Demokratie

Immer wieder bieten Demonstrationen Anlass zu Diskussionen über die Weite und Einschränkbarkeit der Versammlungsfreiheit. Der Artikel stellt 3 Hauptgefahren für die freie Ausübung des Grundrechts aus Art. 8 Grundgesetz und damit Gefahren für unsere Demokratie dar.

1. Verlaufsberichte und Speicherung von Daten

Die Taz berichtete unlängst darüber, dass die Polizei in Niedersachsen von jeder Demonstration einen detaillierten „Verlaufsbericht“ anfertigt. Anlass des Berichts war nicht eine der berühmt-berüchtigten Pegida-Demonstrationen aus letzter Zeit, sondern eine kleine Demo des „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“ im Oktober 2012. Der Bericht wurde nun in anonymisierter Form auf der Website eines Teilnehmers veröffentlicht. Ebenso wurde im September 2011 eine Mahnwache zum Gedenken an die Opfer der Atomkatastrophe genauestens beobachtet und ein Verlaufsbericht angefertigt.

Jedenfalls bis 2012 hat die niedersächsische Polizei diese Verlaufsberichte auch an den Verfassungsschutz weitergeleitet. In Einzelfällen kann diese Praxis auch später noch vorgekommen sein.

Man muss sich fragen, warum der individuelle Name des Anmelders in den Verlaufsbericht aufgenommen wird und nicht lediglich der der Organisation, die die Demonstration durchführt. Das Verfahren ist alles andere als transparent. Der einzelne Demonstrationsteilnehmer kann kaum überblicken, an wen seine Daten weitergegeben werden; geschweige denn dagegen vorgehen.

Das Innenministerium Niedersachsen ist auf den Missstand offenbar aufmerksam geworden. Aktuell sollen in den Verlaufsberichten keine personenbezogenen Daten der Teilnehmer auftauchen.

In Berlin dagegen wird jeder, der eine Demonstration anmeldet, drei Jahre lang in einer zentralen Datenbank gespeichert. Die Rechtsgrundlage sowie die Zugriffsberechtigungen sind, wohlwollend ausgedrückt, nicht spezifiziert.

2. Anlasslose Videoüberwachung

Bekannter noch ist die Problematik bezüglich der Videoüberwachung bei Demonstrationen. Meist fährt ein Wagen der Polizei bei Demonstrationsumzügen an der Spitze, eine Kamera ist dort rückwärts gewandt angebracht. Daneben filmt die Polizei gerne von Häuserdächern oder aus Helikoptern. Aus polizeilicher Sicht wird oft argumentiert, dass die Kamera lediglich als verlängertes Auge diene und somit nicht eingriffsintensiver sei, als die normale Beobachtung durch Polizeibeamte. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass eine Kamera mehr kann, als ein Auge – nämlich zoomen und von oben auf die Gruppe schauen. Außerdem können die Demonstranten nicht wissen, ob aufgezeichnet wird oder nicht. Das Gefühl des Überwachtwerdens ist bei Kameraaufnahmen ungleich stärker als bei der reinen Beobachtung durch Einsatzbeamte.

Seit 2006 darf jedes Bundesland ein eigenes Versammlungsgesetz haben. Berlin hat davon aus verfassungsrechtlicher Sicht in kritischem Umfang Gebrauch gemacht. Nach dem Gesetz dürfen Demonstrationen anlasslos gefilmt werden, solange es offen geschieht und keine Aufzeichnung stattfindet.

3. Massenhafte Funkzellenabfrage

Großes Aufsehen erregt hat auch die 2011 erfolgte massenhafte Funkzellenabfrage anlässlich einer Neonazi-Demonstration und deren Gegendemo in Dresden. Hier wurden an insgesamt drei Tagen Verkehrs-, Standort- und Stammdaten von einer immens großen Anzahl an Mobilfunkteilnehmern abgefragt. Unter den Betroffenen befanden sich auch viele Unbeteiligte.

2013 erklärte das Landgericht Dresden diese Maßnahme im Nachhinein zwar für rechtswidrig. Bezeichnend ist aber, dass das Amtsgericht Dresden zuerst die Beschlüsse in der durch Polizei und Staatsanwaltschaft angeforderten Form erließ und auch nach späterer Überprüfung für rechtmäßig erklärte. Offensichtlich hat man am Amtsgericht Dresden wenig übrig für Grundrechte und Verhältnismäßigkeit.

Faktische Verhinderung der Teilnahme an Demos?

Nun muss man davon ausgehen, dass politisch engagierte Personen sich nicht lediglich an ihren Wohnorten an Demonstrationen beteiligen wollen. Sie nehmen oft weite Wege in Kauf, um an der politischen Meinungsbildung mitzuwirken und ihrem Anliegen Ausdruck zu verleihen. Gerade Mitglieder gemeinnütziger Vereine, die mit der Organisation von Demonstrationen befasst sind, melden üblicherweise Demonstrationen an vielen verschiedenen Orten an.

Mithilfe der Erstellung von Verlaufsberichten, Videoüberwachung und Funkzellenabfrage können eine große Menge persönlicher Daten gesammelt werden. Diese Daten werden nicht (zuverlässig und regelmäßig) gelöscht und jedenfalls teilweise an das Bundesamt für Verfassungsschutz übermittelt. So besteht die Gefahr, dass eine komplette Profilbildung von Demonstrationsteilnehmern erfolgt. Anzunehmen ist, dass besagte Personen intensivere Sicherheitsüberprüfungen über sich ergehen lassen müssen, was eine abschreckende Wirkung entfalten könnte. Dass dies auch Auswirkungen auf das sonstige Umfeld der Aktivisten haben könnte, sei nur dahingestellt.

Tatsächlich ist zu befürchten, dass manch ein politisch interessierter Bürger nicht an Demonstrationen teilnimmt, weil er die Überwachung und deren mögliche Folgen und Auswirkungen nicht hinnehmen will. Das Recht auf Versammlungsfreiheit darf nicht faktisch ausgehöhlt werden durch das mittlerweile allgegenwärtige Argument der Sicherheit. Unsere demokratische Grundordnung basiert auf der Beteiligung des Einzelnen an der politischen Willens- und Meinungsbildung – sollten wir dieses Recht nicht mehr gewährleisten können, sind wir nicht besser als die Staaten, deren Angriffe auf unsere Sicherheit wir so sehr fürchten.

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  • @Dr.Datenschutz

    Danke für diese klaren Wort! Es ist schon außerordentlich bemerkenswert, dass Sie als gewinnorientiertes Unternehmen so deutlich politisch Stellung beziehen. Ihre kritische Haltung könnte ja auch durchaus geschäftsschädigend für Sie sein.

    Ich kann Ihnen jedenfalls bestätigen, dass in meinem Umfeld etliche Personen genau deshalb nicht an Demonstrationen teilnehmen, weil die Gefahr besteht, persönlich registriert und gespeichert zu werden. Viele Menschen können es sich beruflich nicht leisten, als politisch aktive und kritische Bürger identifiziert zu werden. Immer schön unauffällig unter dem Radar bleiben – wenigstens offiziell und beruflich – so heißt bei vielen das Motto.

    • So ein Quatsch. Wo besteht denn bitte die Gefahr bei einer Demonstration mit mehreren hundert oder tausend Teilnehmern persönlich registriert zu werden? Das halte ich für völlig überzogen. Da nimmt doch niemand alle Personalien auf oder fertigt Profile von einzelnen Personen an. Noch nie habe ich von dergleichen auch nur gerüchteweise gehört.

      Wir sind hier nicht in Russland, China, der Türkei oder Nordkorea. Dort halte ich solche Gefahren für realistisch, aber nicht in Deutschland. So viel Vertrauen habe ich schon in den Staat.

      Im Übrigen habe ich stark das Gefühl, dass in diesem Artikel nicht konkrete Verstöße, sondern vor allem mögliche Verstöße (die so nicht vorhanden sind) kritisiert werden. Hier werden vor allem diffuse Ängste geschürt und bedient. Ich habe nichts gegen Datenschutz und finde es ganz im Gegenteil gut und richtig dafür zu kämpfen, aber hier wird über das Ziel hinausgeschossen und eher die andere Richtung des Extrems bedient.

      • welcome to RL!
        Persönliche Registrierung über Festhalten und Personalien-aufnehmen war gestern.
        Gesichtserkennung können heute schon Internetkonzerne, was meinst Du können die wirklichen „bad guys“? Geh mal auf eine Demo (ausser PEGIDA, die ist staatskonform) und achte mal auf die filmenden Polizisten. Übrigens in HD.

        Und ja: Wir sind nicht in Russland oder China. Leider, denn die Russen und Chinesen haben noch nicht begriffen, dass und wie man NGOs etc. missbrauchen kann, um ein Land zu infiltrieren, an Informationen zu kommen oder „erwünschte Prozesse“ zu beschleunigen. Die, die das heutige (vs. z.B. vor 20 Jahren!) Deutschland „nicht mögen“ haben nämlich wenig Unterstützung.
        Es sei denn, sie sind Rechts und/oder heissen NSU.

      • Zitat: „Wo besteht denn bitte die Gefahr bei einer Demonstration mit mehreren hundert oder tausend Teilnehmern persönlich registriert zu werden?“

        Moderne Technik macht’s möglich. Per Funkzellenabfrage werden ganz bequem alle Demo-Teilnehmer mit Handy (und alle Unbeteiligten in der Nähe) registriert und protokolliert. Da die meisten Demo-Teilnehmer ein Handy dabei haben, bringt diese Methode fette Beute.

        Suchen Sie doch einfach mal bei der Suchmaschine Ihres Vertrauens nach den Stichwörten „Funkzellenabfrage“ und „Demo“. Sie werden überrascht sein, wieviele Lichtjahre Sie der Realität hinterher hinken.

        Zitat: “ Wir sind hier nicht in Russland, China, der Türkei oder Nordkorea. Dort halte ich solche Gefahren für realistisch, aber nicht in Deutschland. So viel Vertrauen habe ich schon in den Staat.“

        Genau! Wir sind doch die Guten! Bei uns in der heilen rosaroten Welt gibt es nur manchmal Behörden, die zufällig und so ganz ohne Absicht rechtsterroristische Gruppierungen unterstützen oder dulden. Ach wie beruhigend, dass wir bei den Guten sind.

        Zitat: „Im Übrigen habe ich stark das Gefühl, dass in diesem Artikel nicht konkrete Verstöße, sondern vor allem mögliche Verstöße (die so nicht vorhanden sind) kritisiert werden. Hier werden vor allem diffuse Ängste geschürt und bedient.“

        Ja, natürlich! Der Hinweis von Dr. Datenschutz auf die Funkzellenabfrage bei der Demo in Dresden ist selbstverständlich kein konkretes Beispiel, sondern eine imaginäre Wahnvorstellung von paranoiden Spinnern aus dem Traumland.

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