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Amtsgeheimnis adé? – Das Informationsfreiheitsgesetz feiert Jubiläum

Amtsgeheimnis adé? – Das Informationsfreiheitsgesetz feiert Jubiläum

Seit sechs Jahren ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nun in Kraft. Es gewährt jedem Bürger einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Dadurch ist dem Bürger endlich ein Instrumentarium an die Hand gegeben worden, mit dem er sein grundgesetzlich verankertes Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren (Art. 5 S.1 GG), auch umsetzen kann.

Fehlende Kenntnis des Bürgers

Doch nur erstaunlich wenig Bürger haben bislang von diesem Recht Gebrauch gemacht. In den vergangenen sechs Jahren wurden lediglich rund 8600 Anfragen an staatliche Institutionen gestellt. Der Grund dafür dürfte so simpel wie einleuchtend sein: Vielen Bürgern ist die Existenz dieses Gesetzes schlichtweg unbekannt oder sie scheuen eine Anfrage, weil sie mit einem hohen Aufwand oder unabsehbaren Kosten rechnen. Dabei ist die Anfrage unkompliziert: Sie kann schriftlich, telefonisch oder mündlich gestellt werden und ist – sofern es sich um einfache Anfragen handelt – kostenlos.

„fragdenstaat.de“ will Abhilfe schaffen

Ambitionierte Initiativen wollen dem Bürger die Scheu nehmen. So das Internetportal „Frag den Staat“. Im August 2011 als Projekt der gemeinnützigen Open Knowledge Foundation Deutschland gegründet, stellt sie vorgefertigte Schreiben zur Verfügung, in denen nur noch das Anliegen selbst eingetragen zu werden braucht. Die Anfrage wird direkt über die Seite weitergeleitet. Sowohl Anfrage als auch Antwort werden veröffentlicht. Die Initiative kann inzwischen schon rund 500 registrierte Nutzer vorweisen.

Paradigmenwechsel kommt – wenn auch langsam –  in Gang

Der Wandel, hin zu mehr Verwaltungstransparenz, vollzieht sich schwerfällig. Grund hierfür ist insbesondere, dass das IFG eine ganze Reihe von Ausnahmetatbeständen enthält, durch die das Recht auf Informationszugang eingeschränkt oder ganz verwehrt werden kann. Das betrifft insbesondere die Fälle, in denen nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen, Aufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden, den Datenschutz, und das geistige Eigentum zu erwarten oder Geschäftsgeheimnisse betroffen sind.

Evaluationsbericht erwartet

Im Frühjahr 2012 wird ein Evaluationsbericht erwartet, den der Innenausschuss des Deutschen Bundestages in Auftrag gegeben hat. Er soll die Beschränkungen und Ausnahmen kritisch hinterfragen und kann Grundlage für eine mögliche Novellierung des IFG sein.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, sieht darin die Chance, dass das IFG zu einem noch wirksameren Instrument einer

„offenen Informationsgesellschaft ohne staatliche Wissensmonopole und geheimes Herrschaftswissen“

wird.

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