„Was lange währt, wird endlich gut“, zumindest ist das die Hoffnung, was das lang geplante Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz anbelangt. Ein Grobentwurf besteht zwar bereits seit August 2010, doch so richtig zufrieden scheint keiner damit zu sein. Zumindest reißt die Kritik am Entwurf nicht ab.
Der Inhalt im Überblick
Stellungnahme des Bundesrates
Bereits im August letzten Jahres hatte das Bundeskabinett den Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz beschlossen, was zu einer umfassenden Stellungnahme des Bundesrates Anfang November führte.
Bemängelt wurden vor allem folgende Punkte:
- Fragen des konzerninternen Datenverkehrs seien nicht geklärt worden, so dass Konzerngesellschaften nach wie vor als (datenschutzrechtliche Dritte) behandelt werden
- Es seien weitere Regelungen zum Umgang mit besonderen personenbezogenen Daten notwendig
- Die vorgesehenen zahlreichen Verweise würden die Lesbarkeit vor allem für juristische Laien beeinträchtigen. Darüber hinaus sei das Verhältnis zwischen Beschäftigtendatenschutz und anderen gesetzlichen Regelungen unklar.
- Schließlich müssten die bestehenden Regelungen mit den bankenaufsichtlichen Vorschriften in Einklang gebracht werden.
Insgesamt sei aber der Entwurf erst einmal zu begrüßen.
Gegenäußerung der Bundesregierung
Daraufhin folgte am 15.12.2010 die Gegenäußerung der Bundesregierung (ab S. 87), die einen Großteil der Vorschläge des Bundesrates ablehnt. Insbesondere sei der Verweis auf andere Rechtsvorschriften eine anerkannte Vorgehensweise und auch das Verhältnis der §§ 32 ff. BDSG-E sei längst geklärt. Ob das für juristische Laien ebenfalls alles so klar sein dürfte, bleibt in diesem Zusammenhang (natürlich) offen.
Doch immerhin scheint nicht gänzlich das Motto „Dagegen“ zu gelten, denn zumindest was den Konzerndatenschutz anbelangt, gehen die Vorschläge des Bundestages nicht fehl. Und so gibt die Regierung bekannt, dass sie Fragen des Konzerndatenschutzes bei Reform der EG-Datenschutzrichtlinie beraten will. Auch wenn dies noch etwas dauern dürfte, immerhin etwas…
Tatsächlich Stärkung des Beschäftigtendatenschutzes?
Während sich Bundesrat und Bundestag gegenseitig auf die Schulter klopfen, dass der Gesetzesentwurf eine Vielzahl von Unsicherheiten im Umgang mit Beschäftigtendaten zu verringern, sieht zumindest diesen Punkt das Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht in seinem Gutachten im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) anders. Eine tatsächliche Stärkung des Datenschutzes von Beschäftigten wird zumindest bezweifelt, denn laut tagesspiegel.de
„sei der Gesetzentwurf insgesamt nicht in der Lage, die Arbeitnehmer umfassend zu schützen. Vielmehr seien große Teile des Entwurfs ein Katalog für Datenerhebungsbefugnisse des Arbeitgebers.“
Leider wird bei dieser Kritik scheinbar außeracht gelassen, dass es an sich aber Datenerhebungsbefugnisse geben muss, da im Datenschutz (und damit auch im Beschäftigtendatenschutz) das Prinzip „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ gilt.
Fazit
Bei aller Kritik wird bei näherer Betrachtung der vorgesehenen Regelungen deutlich, dass nicht wirklich etwas Neues erscheint oder gar Unklarheiten beseitigt werden. Vielmehr wurde die bisherige Rechtsprechung oder bestehendes, praktisches Wissen in eine Gesetzesform gegossen, die die Problemfelder der Praxis eigentlich gar nicht behebt.
Als Beispiel sei an dieser Stelle die Regelung zur Nutzung von Kommunikationsmitteln genannt, die nur die dienstliche/ berufliche Nutzung betrifft, nicht aber den in der Praxis weitaus schwierigeren Fall der privaten Nutzung. Dennoch ist es natürlich zu begrüßen, dass überhaupt etwas passiert und die Regierung sich zumindest in einigen Fällen auf Kritik einlässt. Trotzdem bleibt es spannend, wie sich die endgültige Regelung vom bisherigen Entwurf unterscheiden wird…
„Bei aller Kritik wird bei näherer Betrachtung der vorgesehenen Regelungen deutlich, dass nicht wirklich etwas Neues erscheint oder gar Unklarheiten beseitigt werden.“
Ist das was Neues? Das wusste ich schon vorher, und habe dadurch 2,500€ in Wetten gewonnen. Kein Scherz.
Ich bin mal gespannt, ob das Gesetz tatsächlich in Kraft treten wird. Das wäre nach dem ganzen jahrzehnte langen Hin und Her ein Fortschritt. Aber ob es inhaltlich ein „großer Wurf“ werden wird, bezweifle ich…