Die Videoüberwachung öffentlicher Plätze gehört zum guten Ton der Gefahrenabwehr und so kam es, dass auch auf der Reeperbahn nicht nur nachts um halb eins die roten Lichter der Kameras blinkten. Doch zumindest dieses Rotlicht ist nun aus…
Der Inhalt im Überblick
Grund der Videoüberwachung…
…war einst die Verhinderung oder aber zumindest die höhere Aufklärungsquote von Straftaten. Die um 360 Grad schwenkbaren Kameras für 620.000 € angeschafft – und mussten demnach auch etwas einbringen. Nach dem Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei
„darf die Polizei öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung und -aufzeichnung offen beobachten, soweit an diesen Orten wiederholt Straftaten begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort auch künftig mit der Begehung von Straftaten zu rechnen ist.“
Selbstverständlich rechtfertigten Tatsachen die Annahme, dass es im Bereich der Reeperbahn tatsächlich bereits zu Straftaten gekommen war – und sich dieser Umstand auch in Zukunft nicht ändern würde. Auch drei Jahre nach Einführung der Kameras bestätigte der damalige Innensenator weiter, dass die Kameras ihren Zweck verfolgten und zur Verhinderung bzw. Aufklärung von Straftaten beitragen.
Übers Ziel hinaus
Doch leider schoss die Polizei (mal wieder) über das Ziel hinaus und filmte nicht nur die Reeperbahn sondern auch Hauseingänge und Wohnungen. Dies hatte das Oberverwaltungsgericht Hamburg für unzulässig erklärt, so dass die Hamburger Polizei damit gezwungen wurde, von den Kameras erfasste Hauseingänge und Wohnungen auszublenden oder zu verpixeln.
Rotlicht lohnt sich nicht
Diese hohen Anforderungen führten dazu, dass sich der Einsatz der Videokameras nicht mehr lohnte: Laut welt.de
„seien die Einsätze, die durch Videokameras ausgelöst worden, von 15 im Monat auf etwa 5 gesunken.“
Dieser Verlauf führte nun dazu, dass das rote Licht der Kameras aufhörte zu blinken: Letzte Woche wurden die 12 Kameras ausgeschaltet. Ein ähnliches Schicksal erlitt die Polizei Niedersachsen letzte Woche. Dort untersagte das Verwaltungsgericht Hannover die Beobachtung im öffentlichen Raum durch Videokameras der Polizei mit Ausnahme der Beobachtung des fließenden Verkehrs.
Kein endgültiges Ende
Doch in Hamburg gibt man so schnell nicht auf – die Kameras bleiben hängen. Wie zeit.de berichtet, will die Innenbehörde erst einmal die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes hierzu abwarten. Und schließlich kann man die Kameras ja auch noch für andere Anlässe nutzen: Etwa für Demonstrationen und Veranstaltungen. Doch auch hier darf keine anlassunabhängige Videoüberwachung erfolgen. Man darf hoffen, dass sich die Polizei daran hält.