Mit Urteil vom 01.11.2021 (Az.2-01 S191/20) hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, dass durch den Versand der Budgetplanung eines Vereins, aus dem sich die Trainervergütung ergibt, kein Verstoß gegen die DSGVO vorliegt. Dem Trainer stehe kein Schadensersatzanspruch zu. Die Hintergründe des konkreten Falles, lesen Sie hier. Weiterlesen