Das Bundeskartellamt hat heute eine erste rechtliche Einschätzung zu dem laufenden Verfahren gegen Facebook in Form eines Zwischenberichts abgegeben. Das Unternehmen erhält nun die Möglichkeit, gegen das sog. Anhörungsschreiben der Behörde Stellung zu beziehen.
Der Inhalt im Überblick
Missbrauchsverfahren läuft seit 2016
Bereits im Frühjahr letzten Jahres hatte das Bundeskartellamt ein Verwaltungsverfahren gegen den Anbieter des weltweit größten sozialen Netzwerkes eingeleitet. Geprüft werden sollte, ob das Unternehmen eine möglicherweise marktbeherrschende Stellung zu Ungunsten seiner Nutzer ausnutzt und diese nicht hinreichend genug über die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten aufklärt (wir berichteten).
Facebook ist marktbeherrschend
Ein Ergebnis des Zwischenberichts ist, dass Facebook als marktbeherrschend im Bereich der Social Networks in Deutschland anzusehen ist. Die Behörde begründet dies u.a. mit den hohen Marktanteilen und Mitgliederzahlen des sozialen Netzwerkes, die nur eine beschränkte Austauschbarkeit gegenüber anderen Anbietern wie z.B. Google+ oder kleineren deutschen Anbietern zulassen würde. Entscheidend wäre für den Nutzer letztlich die Größe des sozialen Netzwerks und damit auch die Möglichkeit, dort genau die Personen zu finden, die der Nutzer persönlich auch finden möchte.
Missbräuchliche Sammlung von Nutzerdaten aus Drittquellen
Stand zu Beginn des Verfahrens noch die Datenverarbeitung und diesbezügliche Transparenz von Facebook insgesamt auf dem Prüfstand, scheint das Bundeskartellamt nun insbesondere die Daten im Auge zu haben, welche das Unternehmen millionenfach über Schnittstellen von anderen Apps oder Webseiten erhebt. Dabei sammelt Facebook bekanntermaßen über verschiedene Tools und Schnittstellen wie etwa dem Facebook Like-Button Daten der Nutzer über deren Aktivitäten auf den Webseiten und verknüpft diese Daten mit den jeweiligen Nutzerprofilen. Dies geschehe laut Bundeskartellamt zum einen ohne die notwendige Transparenz gegenüber den Nutzern und zum anderen ohne deren wirksame Einwilligung. Die Behörde stellt daher fest:
„Das Ausmaß und die Ausgestaltung der Datensammlung verstößt gegen zwingende europäische Datenschutzwertungen.“
„Friss oder stirb“
Da es für den Nutzer kein vergleichbares Angebot im Bereich der sozialen Netzwerke gebe, werde der Nutzer vor die Wahl gestellt entweder das „Gesamtpaket“ inklusive der umfangreichen Tracking- und Datenverarbeitungsvorgänge zu akzeptieren oder den Dienst nicht nutzen zu können. Da es allerdings aufgrund der marktbeherrschenden Stellung von Facebook keine Alternative für den Nutzer gebe, sei die Einwilligung der Nutzer nicht wirksam. Außerdem sieht die Behörde eben genau hier das Ausnutzen der marktbeherrschenden Stellung seitens von Facebook und eine Unangemessenheit der Nutzungsbedingungen zu Lasten der Nutzer sowie ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Grundsätze. Der Nutzer könne sich aufgrund der Marktmacht von Facebook der Datensammlung und -Zusammenführung nicht entziehen, was einen Eingriff in das grundrechtlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeute.
Wie geht es weiter?
Facebook wird nun Gelegenheit gegeben, Stellung zu dem Zwischenbericht des Bundeskartellamts zu nehmen und kann dabei Rechtfertigungsgründe nennen oder Lösungsvorschläge anbieten. Am Ende des Verfahrens steht laut Behörde eine Einstellung, Verpflichtungszusagen oder eine Untersagungsverfügung durch die Kartellbehörde. Eine abschließende Entscheidung wird nicht vor dem Frühsommer 2018 ergehen.