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Datenschutzbeschwerden steigen in Bayern um 80%

Datenschutzbeschwerden steigen in Bayern um 80%

Sowohl in Unternehmen als auch in der Bevölkerung ist beim Thema Datenschutz eine immer stärker werdende Sensibilisierung zu beobachten. Dies ergibt sich aus dem am Montag veröffentlichten Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht 2009/2010.

Datenschutzvorfälle um 80% gestiegen

Aus dem Bericht geht hervor, dass sich in Bayern im Jahr 2010 im Vergleich zu 2006 die Anzahl von Vorfällen (Eingaben, Anfragen, Beschwerden) um knapp 80 Prozent erhöht hat. Waren es im Jahr 2006 noch 1805 Eingaben, Anfragen bzw. Beschwerden, so stiegen diese in den folgenden Jahren sukzessive an: im Jahr 2007 auf 2023, im Jahr 2008 auf 2410, im Jahr 2009 auf 3129 und schließlich im Jahr 2010 auf 3256. Der lesenswerte Tätigkeitsbericht listet auch eine Reihe von Vorfällen auf und nimmt eine datenschutzrechtliche Bewertung vor. Hier eine Auswahl:

  • So hat ein Unternehmen die Krankheitstage seiner Beschäftigten personenbezogen im Intranet angezeigt (Ziffer 12.4 des Tätigkeitsberichtes).
  • Ein weiteres Unternehmen hat im Rahmen eines Auswahlverfahrens für eine Stellenbesetzung seine E-Mail-Absage an einen Bewerber sowie in „cc“ (zur Kenntnisnahme) an andere Bewerbern versendet (vgl. Ziffer 12.3 des Tätigkeitsberichtes).
  • Ein Gaststättenbetreiber wiederum überwachte unzulässiger Weise sein Küchenpersonal mit einer Videokamera (vgl. Ziffer 16.1 des Tätigkeitsberichtes).

Herausforderungen der Datenschutzaufsicht

Die mit Abstand meisten Beschwerden wurden im Umgang mit Daten im Internet verzeichnet, so dass dieser Bereich für die Aufsichtsbehörde die größte Herausforderung darstellt. Thomas Kranig, Leiter des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht teilt in einer Presseerklärung mit, dass auch grundsätzliche Fragestellungen einer Klärung bedürfen. So ist etwa

(…) keineswegs abschließend geklärt, ob es sich bei den IP-Adressen, über die jeder Computer oder jedes Smartphone verfügen muss, (…) um personenbezogene Daten handelt.

Er weist auch darauf hin, dass die aktuelle gesetzliche Lage zur Beantwortung von Datenschutzfragen im Bereich von Geodaten-Diensten oft nur sehr allgemeine Anhaltspunkte bietet. Exemplarisch nennt er

  • die Verbindung von Hausansichten mit Koordinaten auf der Weltkugel (Beispiel Google Street View),
  • die Erhebung der Aufenthaltsorte von Smartphone-Nutzern, die durch die Auswertung umliegender WLAN-Netze möglich ist
  • oder auch die Erstellung eines Bewegungsprofils für Fahrzeuge, das durch die Auswertung von GPS-Daten oder auch von WLAN-Netzen durch Navigationsgerät ermöglicht wird.

Fazit

Der lesenswerte Tätigkeitsbericht gibt mit seinen knapp 100 Seiten einen guten Überblick über die Entwicklung des Datenschutzes in Bayern. Bleibt also nur zu hoffen, dass es nicht nur bei der Feststellung der Schwachstellen bleibt, sondern auch auf politischer Ebene tatkräftig an deren Behebung gearbeitet wird…

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