Die von Datenschutz-Aufsichtsbehörden verhängten Bußgelder – mit ihrer Abschreckungswirkung – sind ein wichtiges Instrument, um die Einhaltung von Datenschutzregelungen sicherzustellen. Daher besprechen wir bei Dr. Datenschutz einmal im Monat die „Top 5 DSGVO-Bußgelder“. Vergleicht man darin die Berichterstattung zu in Europa verhängten Bußgeldern, fällt auf, dass Abschnitte zu in Deutschland verhängten Bußgeldern kaum zu finden sind. Die seltene Erwähnung deutscher Bußgelder wirft dabei die Frage auf, ob die Behörden hier tatsächlich bei der Verhängung von Bußgeldern besonders untätig sind.
Der Inhalt im Überblick
Hängt Deutschland bei den Bußgeldern hinterher?
Bei unseren Top-Bußgelder-Beiträgen versuchen wir, jeden Monat in kurzen Absätzen die aktuell spektakulärsten, kuriosesten oder auch für den Alltag lehrreichsten Fälle aufzugreifen. Doch ist die seltene Erwähnung deutscher Bußgelder hier wirklich darin begründet, dass die deutschen Aufsichtsbehörden tatsächlich weitestgehend auf ein so wirksames Mittel in ihrer Durchsetzungspraktik verzichten?
Natürlich nicht. Tatsächlich verhängen die deutschen Behörden jährlich eine erhebliche Anzahl von Bußgeldern. Die Summe der verhängten Bußgelder wird in der Regel in den Jahresberichten der Datenschutzbehörden bekannt gegeben. Zum Vergleich:
- Im Jahr 2022 wurden laut Jahresbericht der Berliner Datenschutzbehörde allein in Berlin 326 Bußgelder verhängt,
- während es laut Bericht der AEPD in ganz Spanien im selben Jahr 378 Bußgelder waren.
Warum hört man dann so selten von den bei uns verhängten Bußgeldern?
Seltene Veröffentlichung von Bußgeldern durch deutsche Behörden
Die geringe Wahrnehmung verhängter Bußgelder liegt hauptsächlich daran, dass einzelne Bußgeldbescheide hierzulande selten veröffentlicht werden. Im Gegensatz zu einigen ihrer europäischen Kollegen, sind die deutschen Datenschutzbehörden nicht verpflichtet, über die jeweils von ihnen verhängten Bußgelder zu informieren. Nur außergewöhnlich hohe Bußgelder werden vereinzelt in Pressemitteilungen oder Jahresberichten veröffentlicht, während die Öffentlichkeit über die Hintergründe in der Mehrheit der verhängten Bußgelder im Dunkeln bleibt. Diese mangelnde Transparenz macht es daher schwierig, die von den deutschen Behörden verhängten Bußgelder zu verfolgen und darüber zu berichten.
Darüber hinaus werden die Jahresberichte der Behörden meist erst gegen Mitte oder Ende des Folgejahrs veröffentlicht, so dass die darin tatsächlich dargelegten Fälle dann eigentlich schon nicht mehr aktuell sind.
Ein europäischer Vergleich
Im Gegensatz dazu handhaben es andere europäische Länder teilweise transparenter.
- Die spanische Datenschutzbehörde (AEPD) beispielsweise veröffentlicht die Informationen über individuelle Bußgelder, die gegen Einzelpersonen und Unternehmen verhängt wurden, direkt auf ihrer Webseite.
- Auch die schwedische Datenschutzbehörde (IMY) berichtet zusammengefasst, mit Link zur Entscheidung, über Aufsichtsangelegenheiten sowohl auf ihrer Webseite als auch über ihren Newsletter-Abonnementdienst.
- Für die italienische Datenschutzbehörde (GPDP) ist die Veröffentlichung von verhängten Bußgeldern sogar eine mögliche ergänzende Sanktionsmaßnahme gemäß in „Articolo 166 (7) Codice della privacy“. Dabei kann die Veröffentlichung die gesamte Entscheidung oder einen Auszug daraus umfassen.
Bedeutung für die Praxis
Die fehlende Veröffentlichung von Bußgeldern kann als mangelnde Transparenz der deutschen Datenschutzbehörden empfunden werden.
Man kann sich auch fragen, ob durch die nicht vorhandene Berichterstattung ein Stück weit die Abschreckungswirkung verloren geht, wenn die Öffentlichkeit nicht mitbekommt, wofür die deutschen Behörden Bußgelder verhängen. Andererseits aber könnte eine Veröffentlichung auch eine Art Prangerwirkung mit sich bringen, wenn sich aus den Umständen der Bußgeldempfänger erkennen lässt.
Letztlich sind die Veröffentlichungen zu den Bußgeldern aus anderen EU-Ländern in unseren Top-Bußgelder Beiträgen ebenso relevant und aussagekräftig für den Praxisalltag von Datenschutzberatern und Koordinatoren wie die wenigen der deutschen Behörden. Da wir uns alle an die europaweit geltenden Vorgaben der DSGVO halten müssen, ist dies eine Möglichkeit, auf die notwendige Umsetzung der europäischen Datenschutzvorgaben aufmerksam zu machen.
Mir scheint die anderen europäischen Länder sind doch schlauer. Ich glaube tatsächlich, dass die abschreckende Veröffentlichung einen pädagogischeren Effekt hat als das Bußgeld selbst. Ist das doch für manchen Organisationen der günstigere Weg.
Ich behaupte jetzt einfach mal etwas: alle in Deutschland, deren Job es ist, Menschen von der Notwendigkeit des Datenschutzes zu überzeugen, hätten es deutlich leichter, wenn die Transparenz bezüglich Strafen in Deutschland höher wäre. Je näher ein Beispiel, desto größer der Impact. 100.000 Euro Strafe von einer deutsche Behörde würden ggü Verantwortlichen in Deutschland vermutlich wesentlich mehr bewirken als 290 Millionen Strafe der niederländischen Behörde.