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Dr. Datenschutz Shortnews im August 2026 – KW 32

Dr. Datenschutz Shortnews im August 2026 – KW 32

Im Bereich Datenschutz ergeben sich stetig neue Entwicklungen und Entscheidungen, die sowohl Unternehmen als auch Verbraucher vor spannende Herausforderungen stellen. Alle zwei Wochen werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Ereignisse, die die Datenschutzlandschaft bewegt haben. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte kompakt und in Kürze, um immer auf dem neuesten Stand zu sein.

uniVersa-Datenleck durch KI-Crawler von OpenAI

Bei der uniVersa Versicherung wurde im Juli 2026 ein Datenschutzvorfall bekannt. Im Zusammenhang mit einer IT-Umstellung war ein Server für kurze Zeit offen konfiguriert. In diesem Zeitraum konnte ein KI-Crawler von OpenAI auf dort gespeicherte Kundendaten zugreifen. Nach bisherigen Angaben waren insbesondere Namen, Anschriften, Kontakt- und Vertragsdaten betroffen, teilweise auch Bankverbindungsdaten. Gesundheitsdaten sollen nicht betroffen gewesen sein. Der Vorfall wurde der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet und wird forensisch untersucht.

Bedeutung für die Praxis:

  • Der Fall macht deutlich, dass IT-Umstellungen als eigener Risikofaktor mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen abgesichert werden sollten. Entscheidend sind klare Abläufe für Änderungen an Servern, dokumentierte und freigegebene Änderungen sowie eine Protokollierung von Zugriffen, damit Auffälligkeiten rechtzeitig erkannt werden. Dazu gehören insbesondere ein geregeltes Änderungs- und Freigabeverfahren, klare Vorgaben für die Konfiguration produktiver Server, die Trennung von Test- und Produktivumgebungen sowie ein wirksames Monitoring.

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BayLfD erweitert „AI in a nutshell“

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat seine Reihe „AI in a nutshell“ um weitere Arbeitspapiere ergänzt. Neu hinzugekommen sind Veröffentlichungen zu KI-Systemen für Recherche-Unterstützung, Schreibassistenz und Textzusammenfassung. Die Papiere betonen unter anderem die Bedeutung von Freigabeprozessen, klaren internen Regeln, Schulungen, einer datensparsamen Gestaltung sowie der Prüfung von KI-Ausgaben auf Richtigkeit und Aktualität.

Bedeutung für die Praxis:

  • Die Papiere liefern konkrete Prüf- und Gestaltungskriterien für KI-basierte Recherche, Schreib- und Zusammenfassungstools. Sie helfen bei der Ausarbeitung interner Vorgaben, der Bewertung von Herstellerversprechen etwa zu Nachtraining, Logging und Datenzugriffen sowie bei der Konzeption von Schulungen. Gerade bei Projekten zur Effizienzsteigerung in der Wissensarbeit bieten die Handreichungen einen strukturierten Rahmen, um KI-Funktionalitäten frühzeitig mit Datenschutzanforderungen zu verzahnen.

Hilfreiche Links:

Weitere News zu Datenschutz und IT

  • KI, schreib du mal den Prompt! | faz.net
  • Datenträgervernichtung in der Praxis| BayLfD
  • Microsoft macht Passkeys zum Standard in Entra ID | heise.de
  • Threema lehnt Vernetzung mit WhatsApp ab | golem.de
  • KI von OpenAI steuert eigenständig Hackerangriff| tagesschau.de
  • Cyberattacken auf Landesverwaltung nehmen weiter zu | heise.de

EuGH: Strafurteile im Internet nicht automatisch journalistisch

Der EuGH hat mit Urteil vom 14.07.2026 (C-199/24) entschieden, dass die entgeltliche Veröffentlichung personenbezogener Informationen über strafrechtliche Verurteilungen im Internet nicht automatisch unter die journalistische Ausnahme des Art. 85 DSGVO fällt. Hintergrund war eine Datenbank, in der Strafurteile über Personen recherchierbar waren. Nach Auffassung des Gerichts reicht die bloße Bereitstellung solcher Informationen nicht aus. Erforderlich ist vielmehr zumindest eine redaktionelle Bearbeitung oder eine erkennbare redaktionelle Linie. Außerdem stellte der EuGH klar, dass Betroffene weiterhin wirksame DSGVO-Rechtsbehelfe behalten müssen.

Bedeutung für die Praxis:

  • Das Urteil ist besonders wichtig für Betreiber von Datenbanken, Archiven und Plattformen, die Gerichtsentscheidungen oder strafrechtliche Informationen mit Personenbezug veröffentlichen. Die Entscheidung macht deutlich, dass „öffentlich zugänglich“ nicht automatisch „journalistisch“ heißt und dass das Recht auf Meinungsäußerung und Informationsfreiheit nicht pauschal den Datenschutz verdrängt. Gerade bei Daten über strafrechtliche Verurteilungen gelten hohe Anforderungen, und Betroffene müssen stets wirksame DSGVO-Rechtsbehelfe behalten.

Hilfreiche Links:

BGH: Schadensersatz nach fehlgeleiteter Xing-Nachricht

Der BGH hat mit Urteil vom 23.06.2026 (VI ZR 97/22) entschieden, dass eine versehentlich an einen Dritten versandte Xing-Nachricht einen immateriellen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO begründen kann. Im konkreten Fall enthielt die Nachricht sensible Informationen aus einem Bewerbungsverfahren, unter anderem zu Gehaltsvorstellungen. Der BGH sah den Schaden in der „Schmach“ und dem Verlust der Kontrolle über diese Daten. Die Höhe des Schadensersatzes muss nun das OLG Frankfurt a. M. bestimmen.

Bedeutung für die Praxis:

  • Das Urteil zeigt, dass es bei Schadensersatzforderungen nach Art. 82 DSGVO weiterhin auf die konkreten Umstände des Einzelfalls ankommt. Unternehmen sollten insbesondere in HR- und Recruiting-Prozessen klare Kommunikationsprozesse, technische Schutzmechanismen, wie Empfängerprüfungen, sowie Schulungen und Awareness-Maßnahmen etablieren. Schon typische „Fehlklicks“ können schnell zu Schadensersatzforderungen führen.

Hilfreiche Links:

Weitere wichtige Meldungen

  • KI-Omnibus seit 27.07.2026 in Kraft
    Die neue Verordnung ist seit dem 27.07.2026 in Kraft und gehört damit zu den aktuellen regulatorischen Entwicklungen, die Unternehmen beim KI-Einsatz im Blick behalten sollten. Besonders relevant ist das für die Verzahnung von KI-Compliance und Datenschutz.
    Verordnung (EU) 2026/1744
  • Niederländisches Justizministerium veröffentlicht DPIA zur „Google Cloud Platform“
    Für die Nutzung der Google Cloud Platform wurde in den Niederlanden eine Datenschutz-Folgenabschätzung veröffentlicht. Solche Bewertungen sind insbesondere für öffentliche Stellen und größere Cloud-Projekte ein wichtiger Orientierungsmaßstab.
    DPIA on the use of Google Cloud Platform
  • Rheinland-Pfalz veröffentlicht FAQ „Datenschutz in der Kita“
    Der Landesdatenschutzbeauftragte Rheinland-Pfalz hat neue FAQ zum Datenschutz in der Kita veröffentlicht. Die Hinweise geben praxisnahe Orientierung für den Umgang mit Fotos, Elterninformationen und organisatorischen Datenschutzfragen im Betreuungsalltag.
    FAQ „Datenschutz in der Kita“
  • LAG Rheinland-Pfalz zu Auskunft und Schadensersatz nach Vergleich
    Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass nach einem gerichtlichen Vergleich nicht ohne Weiteres noch Auskunfts- oder Schadensersatzansprüche wegen Datenschutzverstößen geltend gemacht werden können.
    Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz
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  • »DSGVO und Künstliche Intelligenz«
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
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