Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Endgültiges Aus für De-Mail bei der Post

Endgültiges Aus für De-Mail bei der Post

Seit heute steht fest, dass die Deutsche Post ihr De-Mail Projekt aufgibt.

Die Post wollte bei der Registrierung der Kunden nicht vom Postident-Verfahren abrücken. Dieses Verfahren verstößt aber gegen das De-Mail-Gesetz.

Datenschutzbeauftragter stoppt das Projekt

Ein Jahr lang haben die Vorarbeiten der Post gedauert, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet. Alle technischen Prüfungen seien erfolgreich absolviert, die Entwicklung des De-Mail-Angebots der Post war eigentlich abgeschlossen. Doch der Datenschutzbeauftragte der Post sah in dem Identifizierungsverfahren ein unüberwindbares Hindernis.

Ralph Wiegand, der für den von der Post entwickelten E-Postbrief verantwortlich ist, ließ die Frankfurter Allgemeine wissen:

Das Postident-Verfahren hat sich seit 17 Jahren bewährt. Davon werden wir nicht abrücken, nur um einem unglücklich formulierten Gesetz zu genügen.

Datenschutz wird zur „unglücklichen Formulierung“

Beim Postident-Verfahren fragt die Post unter anderem nach Personalausweisnummer und Ausstellungsbehörde. Dagegen sieht das De-Mail-Gesetz in § 3 Abs. 1 vor, dass zur Identifizierung natürlicher Personen nur Name, Geburtsort, Geburtsdatum und Anschrift aufzunehmen sind. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine „unglückliche Formulierung“, sondern um eine bewusste Zurückhaltung des Gesetzgebers.

Die überhand nehmende Praxis, zur Identifizierung Personalausweisnummern zu notieren oder gleich eine Kopie des Ausweises zu verlangen, wird nämlich von Datenschützern äußerst kritisch gesehen. Aus § 20 des Personalausweisgesetzes ergibt sich, dass eigentlich nur staatliche Stellen auf diese Weise Personen identifizieren dürfen.

E-Postbrief vs. De-Mail

Es mutet etwas merkwürdig an, wenn der Verantwortliche für den E-Post-Brief bei der Post das Aus für De-Mail verkündet, denn im Grunde handelt es sich um konkurrierende Angebote. Insoweit stellt sich die Frage, ob das Projekt nur aus Datenschutzgründen in den Schubladen der Post verschwindet.

Was den Datenschutz angeht, gibt es jedenfalls noch andere Probleme. Sowohl die De-Mail als auch der E-Postbrief sind nämlich nicht standardmäßig Ende-zu-Ende verschlüsselt, wie wir schon berichtet haben oder etwa Spiegel Online.

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.