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Datenschutz – Jahresrückblick 2010 – Teil 2

Datenschutz – Jahresrückblick 2010 – Teil 2

Nach den ersten Monaten unseres Blogs ging es spannend weiter: das sogenannte „Sommerloch“ gab es in aktuellen Datenschutzthemen nicht. Ganz im Gegenteil; vor allem bei einigen größeren Unternehmen kam es zu datenschutzrechtlichen „Pannen“, die einiges Aufsehen erregten. Und auch sonst wurde es nicht langweilig – lesen Sie, was uns in den Monaten Mai bis August bewegte…

Der Inhalt im Überblick

Mai

Der Frühsommer im Datenschutz begann mal wieder mit Google. Der Suchmaschinen-gigant hatte „versehentlich“ für Street view beim Fotografieren der Straßen und Häuser aus ungeschützten drahtlosen Netzwerken Nutzerdaten erfasst und gespeichert. Dies zog einigen Ärger für Google nach sich – sogar die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelte wegen Verdachts des unbefugten Abfangens von Daten.

Juni

Der Referentenentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz stieß im Juni auf heftige Kritik, vor allem bei den Gewerkschaften: die Arbeitgeber würden stark bevorteilt werden, Arbeitnehmerdaten könnten viel zu leicht missbraucht werden. Auch der Deutsche Anwaltsverein meldete sich nicht sehr positiv zu Wort; der Entwurf würde die Überwachung am Arbeitsplatz und Kontrollmaßnahmen erlauben, die bisher als illegal galten.

Zudem ging es um die Datenübermittlung zwischen den USA und der EU – eines der schwierigsten Gebiete im internationalen Datenschutz. Das SWIFT-Abkommen wurde unterzeichnet. Dies ist ein Abkommen zur Übermittlung von Bankdaten in die USA. Mit einer klaren Mehrheit wurde es dann im Juli vom EU-Parlament beschlossen. Allerdings: bestimmte Forderungen der EU wurden erst gar nicht gestellt, so dass sich die USA damit auch gar nicht auseinandersetzen mussten. SWIFT läuft aber zunächst nur fünf Jahre – es bleibt abzuwarten, wie es hier 2011 weitergeht; die USA zumindest dürften sich über die ganzen Bankdaten freuen, die sie nun quasi frei Haus bekommen.

Juli

Im Juli bewegte die Öffentlichkeit ein Skandal bei KiK: das Unternehmen hatte keine Lust, Mitarbeiter zu beschäftigen, die in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten stecken. Und so entschloss man sich, regelmäßig systematisch Informationen über die finanziellen Verhältnisse der Mitarbeiter über eine Auskunftei einzuholen. Wenn dem Unternehmen nicht gefiel, was so ans Licht kam, wurde dem Mitarbeiter gekündigt. Eine Rechtsgrundlage, geschweige denn eine Einwilligung ließ sich für das Vorgehen nicht finden.

Auch der E-Postbrief beschäftigte die Datenschützer. Denn trotz all der Lobeshymnen der Deutschen Post blieben noch viele Fragen offen – vor allem in Bezug auf die Datenverwendung für Werbezwecke und ähnliches. Auch die FAQ-Seite der Post lässt den E-Postbrief noch nicht als datenschutzrechtlich unbedenklich gelten.

Zuletzt ging es dann noch einmal um das Thema Videoüberwachung – und zwar durch den Ordnungshüter selbst: die Polizei, die Demonstrationen filmt. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin stellte in diesem Zusammenhang klar, dass – auch, wenn keine Speicherung erfolgt – ein Eingriff sowohl in die Versammlungsfreiheit als auch in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vorliegt. Polizeipräsident Dieter Glietsch zeigte sich auch nach dem Urteil wenig einsichtig; er kündigte an, dass er auch in Zukunft friedliche Demonstrationen filmen wird, Grundrechte hin oder her.

August

Der heiße Sommer ging im August langsam zu Ende – nicht aber im Datenschutz; da ging es noch einmal richtig hoch her. Vor allem Schlecker erregte die Gemüter; durch eine Datenpanne bei der Drogeriekette waren etwa 150.000 Datensätze von Online-Kunden im Internet einsehbar. Und obwohl dies nicht durch Schlecker selbst verursacht wurde, sondern von einem externen Dienstleister, fiel einem bei dem Namen Schlecker danach immer nur das Stichwort „Datenleck“ ein…

Lesen Sie morgen, was in den letzten Monaten des Jahres 2010 passierte…

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