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Endlich! Unabhängige Datenschutzbehörde für Deutschland

Endlich! Unabhängige Datenschutzbehörde für Deutschland

Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, wonach das Amt der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eine unabhängige Behörde werden soll.

Derzeitiger Stand

Nach derzeitigem Stand unterliegt das Amt der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit dem Innenministerium und ist als solches weisungsgebunden. Dies wird seit vielen Jahren von Datenschützern kritisiert, da eine wirklich Unabhängigkeit nicht besteht. Auch der Europäische Gerichtshof nahm sich dieser Problematik bereits zweimal in den Jahren 2010 (Rs. C-518/07) und 2012 (Rs. C-614/10) an und stellte fest, dass der derzeitige Aufbau gegen Europäisches Recht verstoße.

Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) führte hierzu aus, dass allein funktionelle Unabhängigkeit nicht ausreiche um die

„Kontrollstelle vor jeder äußeren Einflussnahme zu bewahren.“

Die nach der Datenschutzrichtlinie erforderliche Unabhängigkeit solle

„nicht nur die unmittelbare Einflussnahme in Form von Weisungen ausschließen, sondern auch […] jede Form der mittelbaren Einflussnahme, die zur Steuerung der Entscheidungen der Kontrollstelle geeignet wäre.“

Justizkommissarin Viviane Reding forderte seit langem ebenfalls, dass Deutschland seine Datenschutzbehörde reformieren solle.

Das wird sich ändern

Endlich ist es nun soweit! Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzesentwurf zur „Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde“  auf den Weg gebracht.

Demnach soll das Amt der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Andrea Voßhoff bis 2016 zu einer eigenständigen obersten Bundesbehörde werden. Das Amt soll damit nicht mehr der Kontrolle des Innenministeriums, mithin der Regierung, unterliegen.

„Der Gesetzentwurf zieht nicht nur Konsequenzen aus dem Urteil des EuGH vom 16. Oktober 2012 (Rs. C-614/10) zur völlig unabhängigen Wahrnehmung der Aufgaben, sondern stärkt die Datenschutzaufsicht im Bund insgesamt. Der Gesetzentwurf enthält hierfür folgende Regelungen:

  • Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist eine oberste Bundesbehörde mit Sitz in Bonn. Sie oder er untersteht ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle.
  • Die oder der Bundesbeauftragte wird vom Deutschen Bundestag gewählt und leistet den Amtseid vor der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten.

Darüber hinaus werden die Regelungen über die Anbindung an das Bundesministerium des Innern (BMI) sowie zur Rechts- und Dienstaufsicht gestrichen. Weitere Regelungen, insbesondere zur Vertretung und Weiterführung der Geschäfte, zur Verwendung von Geschenken, zur Genehmigung von Aussagen und zur Erstattung von Gutachten, werden – soweit erforderlich – durch europarechtskonforme Neuregelungen ersetzt.“

Die Bundesbeauftragte soll darüber hinaus über eigene Mittel aus dem Bundeshaushalt verfügen können.

Der Gesetzesentwurf muss nun im Herbst noch den Bundestag und den Bundesrat passieren, bevor es tatsächlich in Kraft treten kann.

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  • Alles Verar…! Wenn nicht Bundesinnenminister, dann Bund (hier oberste Bundesaufsicht) und Bund ist eben nicht Bunt, sondern Bundesregierung. Und die reguliert und bestimmt „qua Amt“. Also, „qui bono“?

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