Seit Beginn steht das Privacy Shield Abkommen zwischen der EU und den USA unter Kritik. Nun könnte es nicht einmal ein Jahr nach Inkrafttreten und somit viel schneller als erwartet wieder gekündigt werden, wenn die US-Regierung ihre damaligen Zusagen nicht einhält oder die ausgehandelten Voraussetzungen ändern möchte.
Der Inhalt im Überblick
Verwirrungen um Trump-Dekrete
Grund zur Besorgnis liefert insbesondere die am 25. Januar 2017 unterzeichnete Anordnung (Executive Order) Donald Trumps zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit. Da sich in Trumps Welt gleiche Datenschutzrechte für US-Bürger und Ausländer nicht mit dem Gedanken „America First“ vereinbaren lassen, findet man in der Anordnung ein Passus, der die Datenschutzrechte von Ausländern beschränkt:
„Agencies shall, to the extent consistent with applicable law, ensure that their privacy policies exclude persons who are not United States citizens or lawful permanent residents from the protections of the Privacy Act regarding personally identifiable information.“
Da die Anordnung sich aufgrund ihres Wortlautes auch auf EU-Bürger bezieht, ist es sehr umstritten, ob sie den Grundsätzen des Privacy Shield Abkommens entgegensteht. Aus diesem Grund haben verschiedene Bürgerrechtsorganisationen in einem offenen Brief an die EU-Kommission vorgeschlagen, sowohl das Privacy Shield Abkommen als auch das Umbrella Agreement auszusetzen.
Justizkommissarin erwägt Kündigung von Privacy Shield
Nun hat sich EU-Justizkommissarin Věra Jourová in einem Interview geäußert, dass sie das Privacy Shield Abkommen notfalls unverzüglich außer Kraft setzen werde, falls die US-Regierung ihren Zusagen nicht nachkommt.
“If there is a significant change, we will suspend. I will not hesitate to do it. There’s too much at stake.”
Nicht nur die hier in Rede stehende Anordnung sei ein Problem, sondern auch Trumps generelle Unzuverlässigkeit. Ende März soll ein klärendes Treffen zwischen Jourová und Vertretern der US-Regierung in Washington D.C. stattfinden.
Datenschützer befürworten Vorgehen
Unterstützung erhält Frau Jourová auch von Seiten der Datenschützer. Jan Philipp Albrecht plädierte via netzpolitik.org für eine Kündigung des Privacy Shields, falls es zu einer rechtlichen Verschlechterung kommt. Bereits im Januar empfahl der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar eine unverzügliche Prüfung des Abkommens:
„Sie [die EU-Kommission] darf mit der Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Fortgeltung des Angemessenheitsbeschlusses zum Privacy Shield noch gegeben sind, nicht erst bis zur ersten, im Sommer d.J. vorgesehenen regulären Privacy Shield Review warten.“
Keine Rechtssicherheit bei Datenübermittlungen in die USA
Sollte das Privacy Shield Abkommen tatsächlich aufgehoben werden, bliebe, wie nach dem aus von Safe Harbor, zunächst nur der Abschluss von EU-Standardvertragsklauseln zur Legitimation von Datenübermittlungen in die USA. Deren Zukunft ist allerdings ebenfalls ungewiss.