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Facebook-Fahndung wird fortgesetzt – Bedenken bleiben

Facebook-Fahndung wird fortgesetzt – Bedenken bleiben

In den vergangenen Wochen sorgte das Vorgehen der niedersächsischen Polizei für Schlagzeilen: Niedersachsen hatte als erstes Bundesland im März 2011 im Rahmen eines Modellprojekts damit begonnen, das soziale Netzwerk Facebook für öffentliche Personenfahndungen einzusetzen.

Die Polizei Hannover veröffentlichte konkrete Fahndungsaufrufe auf ihrer Facebook-Seite, die neben einer Sachverhaltsschilderung, Angaben zu Personalien von Beschuldigten und Zeugen auch Fotos oder Phantombilder enthielten.

Im Januar wurde das Projekt gestoppt, nachdem Datenschützer kritisiert hatten, dass dadurch personenbezogene Daten von Beschuldigten und Zeugen auf den Servern von Facebook gespeichert werden, die sich in den USA befinden und damit der Kontrolle deutscher Behörden entzogen seien.

Daten jetzt nur auf Servern in der Bundesrepublik – so weit, so gut

Vergangenen Montag hat der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann eine Lösung für dieses Problem vorgestellt. Auf der Facebook-Seite der Polizei Hannover sollen in Zukunft Links gepostet werden, die die Nutzer auf die Internetseite der Polizei Hannover führen, auf der sich die konkreten Fahndungsaufrufe nunmehr befinden sollen. Die personenbezogenen Daten würden nur noch auf den polizeieigenen Servern in Hannover gespeichert sein.

Keine Einschaltung privater Internetanbieter gewollt

Dieser Lösungsvorschlag dürfte strafprozessualen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen schon eher gerecht werden. Aufschlussreich sind in diesem Zusammenhang insbesondere die sog. „Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren“ (RiStBv). Diese Verwaltungsvorschriften, die zwar keine Gesetzeskraft haben, aber die Strafprozessordnung ergänzen und als Anleitung zu verstehen sind, die eine bundeseinheitlichen Sachbehandlung solcher Verfahren durch Polizei und Justiz sicherstellen sollen, sehen vor

„die staatlichen Fahndungsaufrufe im Internet auf speziellen Seiten -etwa der Polizei- zu bündeln. Private Internetanbieter sollen grundsätzlich nicht eingeschaltet werden.“

Die RiStBv gibt auch den weiteren Weg vor:

„Sobald das Fahndungsziel erreicht ist oder die Ausschreibungsvoraussetzungen aus sonstigen Gründen nicht mehr vorliegen, ist die Nutzung des Internets zu Fahndungszwecken unverzüglich zu beenden

und macht damit deutlich, dass die Justizministerien sich zwar der Breitenwirkung des Internets bewusst gewesen sein mögen, das Internet aber fälschlicherweise als virtuelle Litfaßsäule verstanden haben dürften, an der Informationen angebracht aber später auch ohne weiteres wieder entfernt werden können.

Fatale Folgen für Betroffene

Dass das Internet nicht vergisst, dürfte gerade bei personenbezogenen Daten, die im Kontext der Strafverfolgung ins Netz gestellt werden fatale Folgen haben: Dem Täter wird durch die Publizität der Informationen die spätere Resozialisierung erschwert. Personen, die in den Tatkomplex verwickelt sind oder in naher Beziehung zu dem Tatverdächtigen stehen, könnten durch die öffentliche Erörterung identifiziert und benachteiligt werden.

Die virale Verbreitung von Informationen im Internet, die durch soziale Netzwerke gefördert wird, verbunden mit der fehlenden Möglichkeit zur endgültigen Löschung dieser Informationen, lassen es als zweifelhaft erscheinen, ob die Nutzung das Internets zur Öffentlichkeitsfahndung ein verhältnismäßiges Mittel der repressiven Strafverfolgung ist.

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  • Ich halte die vorgetragenen Bedenken für unsachlich. Schon aus der Zeit der RAF-Fahndung, als die öffentliche Fahndung noch über Papier mit Plakaten lief, werden heute noch im Internet die Daten der gesuchten mit Klarnamen und Foto verbreitet, z.B.:
    http://www.welt.de/multimedia/archive/00254/alb_plakat1_DW_Sons_254777s.jpg

    Die Datenschützer werden sich damit abfinden müssen, dass der Schutz der Bevölkerung vor Mördern eine höhere Priorität hat als das Persönlichkeitsrecht der Mörder. Wer anderes der Bevölkerung erzählt, ist entweder unsachlich oder böse, weil er wegen niederer Gründe die Festsetzung von Mördern verhindern will. Ich möchte nicht, dass meine Kinder wegen weltfremder Halluzinationen von Datenschützern ermordet werden.

  • Hallo Jan Dark,
    meine Bedenken betreffen sicherlich ein Thema, dass kontrovers beurteilt werden kann. Ich freue mich daher über jede Meinungsäußerung, die zu einer fruchtbaren Diskussion führen kann.

    Um wieder den Weg zu einer solchen zu ebnen, möchte ich gerne dazu beitragen, das bei Dir vorliegende Missverständnis aus dem Weg zu räumen:
    Meine Bedenken richten sich nicht gegen die öffentliche Personenfahndung als solche. Sie hat sich als bewährtes Mittel für eine effektive Strafverfolgung erwiesen. Meine Bedenken richten sich dagegen, hierfür neben TV und Print das Medium Internet zu nutzen. Wie bereits dargestellt, birgt insbesondere die zeitlich nicht beendbare Verbreitung des Fahndungsaufrufs über das Internet die Gefahr einer dauerhaften Stigmatisierung für die Betroffenen.

    In diesem Zusammenhang ist auch dem Grundsatz der Unschuldsvermutung gemäß Art. 6 II MRK Rechnung zu tragen, der Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips ist. Demnach haben Ermittlungsbehörden alles zu vermeiden, was den Eindruck erwecken könnte, die Schuld des Tatverdächtigen stehe bereits fest. Die Öffentlichkeitsfahndung ist damit an sich schon ultima ratio. Diese auf das Internet auszudehnen kann nur in besonders schwerwiegenden Einzelfällen verhältnismäßig sein. 

  • Mir sind die Argumente der Datenschützer (oder Datenkrakeler wie man sie neuerdings in brandeins nennt http://www.brandeins.de/magazin/nein-sagen/jaeger-und-sammler-1.html) wohl bekannt. Sie sind nicht zutreffend.

    Die Unschuldsvermutung gilt nicht nur im Internet sondern auch auf Papier und oral. Weder im oralen noch im Papier haben wir ein Recht auf Vergessen gehabt, was neuerdings von Datenschützern im Internet gefordert wird. Schon immer haben Polizisten ein hohes Maß an Verantwortung gehabt. Darauf nun beim Internet hinzuweisen ist skurril.

    Offenbar habe Sie meine Beitrag nicht gelesen: Die RAF-Fahnungen aus den 70ern und 80ern ging in Plakatform ausschliesslich auf Papier. Trotzdem ist es nicht gelungen, diese Fahndungsaufrufe aus dem Internet fernzuhalten. Es wird also eine Irrlehre verbreitet, die schon aus der Papierzeit heraus nicht funktioniert hat.

    Ich finde es auch nicht, dass es die Aufgabe voN Datenschützern ist, zu beurteilen, welche Maßnahmen der Polizei sinnvoll ist. Es würde mir reichen, wenn man datenschutzrechtliche Dinge beurteilte. Aber da liegt es weiter im Argen: während auf Facebook-Fahndung verzichtet werden soll, weil der Server in den USA steht (was für ein Unsinn: Auf den Webserver in Hannover kann nun die NSA und jeder bot aus den USA genauso zugreifen), schweigt man munter dazu, dass wir legal tonnenweise Daten von Unverdächtigen mit SWIFT und Fluggastdaten in die USA schaufeln. Aber bei Verdächtigen gilt dann im Gegensatz zu Unverdächtigen Datenschutz? Wie weit will man sich noch die Bürger zum Feind machen?

    Seit fast einem halben Jahr hören wir nichts mehr von dem Staatstrojaner aus Kiel von der Firma Digitask. War die Software auch für jedermann zugänglich wie die anderen Instanzen der Doitask_Software? Wurden die Daten auch zur „Tarnung“ nach USA geschickt wie bei DigiTask üblich? War in der Kieler Software auch die Nachlademöglichkeit beliebiger Software implemenitiert? Da hört man nichts. Statt dessen lässt man im Parlament das Ammenmärchen des Innenministerium durchgehen, DigiTask würde für 20.000 € individuelle Software für S-H programmieren (statt parametrisieren) und auch noch die Hardware dafür stellen.

    Etwas mehr Seriosität würden den Datenschützern gut zu Gesicht stehen, statt nur noch wegen Facebook wöchentlich i n die Talkshows zu eilen.
    Mich beängstigt immer mehr, dass des Datenschützern nicht gelingt, die Realität wahrzunehmen und in Hannover wegen den Datenschützern mehrere Wochen auf Fahndungen über Facebook verzichtet. Offenbar geht man lieber über Leichen, als Mörder dingfest zu machen.

    Der Beschluss, keine privaten Internetdienstleister einbeziehen zu wollen, zeugt von massivem Mangel an Sachkunde, wie das Beispiel der RAF-Plakate drastisch zeigt. Ich glaube, die Bürger werden sich solch Datenschutztheater-Spektakel ohne Sinn nicht mehr lange gefallen lassen.

  • @ Jan Dark:
    Ich halte das in dieser Vereinfachung nicht für überzeugend. Sicherheit (Mörder fangen) und persönliche Freiheit (Datenschutz) stehen immer in einem Spannungsverhältnis. Warum sollte man denn schon bei der Internetfahndung Schluss machen, wenn das Fangen von Verbrechern als einziges Ziel über allem steht? Am besten kann man Verbrechen aufklären, wenn jeder Bürger 24/7 ein Armband trägt, das seine Position an die Sicherheitsbehörden übermittelt. Oder etwas weniger polemisch, wenn zumindest die Fingerabdrücke aller Bürger gespeichert werden und eine umfassende Videoüberwachung aller öffentlich zugänglichen Wege und Plätze statt findet. Ich denke, die angeführten Beispiele zeigen, dass man mit Stammtischparolen wie „Kinder werden ermordet, weil Datenschutz die Mörder schützt“, dem komplexen Sachverhalt nicht gerecht wird.

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