Wie heise.de berichtet, kritisieren das Bundesinnenministerium und der Bundesdatenschutzbeauftragte weiterhin den Entwurf für das Flugpassagierdaten-Abkommen, welches derzeit zwischen der EU-Kommission und den USA verhandelt wird. Ein Sprecher des Bundesinnenministerium habe bestätigt, dass Deutschland einen Prüfvorbehalt eingelegt habe, welcher fortbestehe.
Der Inhalt im Überblick
Pull or Push?
Mit dem Ende Mai dieses Jahres vorgelegten Entwurf hatte die EU-Kommission empfohlen, am bisherigen Pull-Verfahren festzuhalten, welches die USA berechtigt, aus dem Passagiernamensregister (Passenger Name Record) einfach Daten von Flugreisenden abzurufen und zu kopieren.
Demgegenüber hatte das Europäische Parlament gefordert, das Abkommen auf das Push-Verfahren, in dem europäische Behörden die Daten selbst an die USA weiterleiten, und somit auf die Bekämpfung von Terrorismus und grenzüberschreitender Schwerkriminalität zu beschränken.
Lückenhafte Protokollierung
Im Zusammenhang mit einem geführten Rechtsstreit eines Vielreisenden gegen das Department of Homeland Security (DHS) hat sich zudem herausgestellt, dass nicht einmal vorgesehen ist, dass Datenabrufe durch das DHS protokolliert werden, so dass völlig unklar ist, in welchem Zusammenhang das DHS überhaupt Daten abruft.
Zugriff auf sensible Daten außer Kontrolle
Entsprechend dem bisherigen Fluggastdaten-Abkommen muss das DHS lediglich Zugriffe auf sensible Daten protokollieren, wobei davon auszugehen ist, dass das DHS hinsichtlich der Sensibilität von Daten einen anderen Maßstab anlegt als die EU und somit die Zugriffe nicht überprüfbar sind.
Betroffene ohne Rechte
Die USA wollen in jedem Fall vermeiden, dass das in Verhandlung stehende Abkommen mit der EU Betroffenen unmittelbar Rechte einräumt. Daher soll das geplante Abkommen auch gar nicht erst vom US-Senat ratifiziert werden.
Ein unverbindliches Stück Papier
Als Folge der fehlenden Ratifizierung durch den Senat der Vereinigten Staaten würde dem Abkommen allerdings jegliche Verbindlichkeit fehlen, so dass die den EU-Bürgern durch das Abkommen eingeräumten Rechte nichts wert sind.
Könnte es Wirtschaftsspionage sein?
Wirtschaftsverbände wie der IT-Branchenverband Bitkom sehen derzeit keinen Anlass, durch das Sammeln der Flugpassagierdaten und deren Auswertung eine Form der Wirtschaftsspionage zu sehen, da hierfür keine Anhaltspunkte ersichtlich seien.
Demnach bleibt zunächst die vorbehaltene Prüfung abzuwarten. Nachdem das geplante Abkommen mit dem jetzigen Inhalt vielseits kritisiert wurde, dürfte zu erwarten sein, dass bei einem negativen Ergebnis der Prüfung niemand mehr aus den Wolken fällt…