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Gedenken an Prof. Dr. Jürgen Taeger

Gedenken an Prof. Dr. Jürgen Taeger

Anlass für den heutigen Blog ist eine traurige Nachricht: Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Prof. h. c. Jürgen Taeger, welcher vielen Datenschützern bekannt sein sollte, ist am 18. Januar 2025 im Alter von 70 Jahren verstorben. Mit diesem Artikel soll seine Person und sein Wirken gewürdigt werden.

Ein kurzer Einblick zu Taegers Lebenslauf

Taeger war am 05.06.1954 in Hannover geboren. Er studierte Rechtswissenschaften und Sozialwissenschaften an der Freien Universität Berlin und an der Universität Hannover. Seinen Doktortitel erhielt er 1987 und 8 Jahre später habilitierte die Universität Hannover ihn für seine Arbeit über „Außervertragliche Haftung für fehlerhafte Computerprogramme“. Danach war er an den Universitäten Lüneburg, Hannover, Greifswald und Frankfurt/Oder tätig, bevor er 1996 schließlich zur Carl von Ossietzky Universität Oldenburg wechselte. Dort wirkte er bis zu seinem Ruhestand im Jahr 2020 als Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsinformatik am Fachbereich Wirtschafts- und Rechtswissenschaften. In dieser Zeit wirkte Taeger auch als Akademieleiter der VWA Oldenburg e.V., Gastprofessor an der Universität Transilvania (Brasov/Rumänien) und an der Universität Babes-Bolyai (Cluj-Napoca/Rumänien). Letztere verlieh ihm 2019 den Titel „Professor honoris causa“.

Dies ist nur ein kleiner Auszug aus dem Leben von Herrn Taeger. In der Pressemitteilung der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, werden noch weitere interessante Aspekte seines Lebens und zu ihm als Person mitgeteilt.

Ein Mann der Wissenschaft mit großem Schaffensdrang

Der Fokus seiner Forschung galt dem Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht sowie verschiedenen wissenschaftlichen Aspekten des Informationsrechts, unter anderem mit dem Datenschutzrecht und Internetrecht. Er gehörte zu den frühen Wegbegleitern in der Juristerei, die sich mit Fragen aus der Verbindung von Informatik, Recht und Digitalisierung auseinandersetzten. Wenn man als Datenschutzberater Auslegungsmöglichkeiten zu einzelnen Vorschriften des BDSG oder der DSGVO recherchiert, stößt man früher oder später auf Fachbeiträge oder Gesetzeskommentierungen, die von Taeger stammen oder (mit-)herausgegeben wurden. Hier sei nur der mit Dr. Detlev Gabel zusammen herausgegebene Kommentar zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zum BDSG und zum TDDDG zu nennen.

Zuletzt hat er sich aber auch produktrechtlichen Fragen gewidmet und einen Großkommentar zum Produkthaftungs- und Produktsicherheitsrecht mitherausgegeben. Bei der Zeitschrift Product Compliance (ZfPC) galt er als Mitbegründer. Aber auch bei anderen Fachzeitschriften wie z. B. Kommunikation & Recht (K&R), Zeitschrift für Datenschutz (ZD) oder Datenschutz und Datensicherheit (DuD) wirkte er in unterschiedlicher Weise mit.

Wenn man die Liste seiner Forschungsprojekte, Mitgliedschaften, Ehrenämter und Funktionen auf der Uni-Webseite nachliest, wird eines deutlich: Taeger war ein Mann des Schaffens, der aber auch viele Interessen verfolgte. Nicht jeder versteht sich so gut darin, die Lebenszeit effektiv und sinnhaft zu nutzen. Und obwohl er Rechtswissenschaftler durch und durch war, war er auch Ehemann und Vater von drei erwachsenen Kindern.

Ein Mann, der bis zum Schluss gern lehrte

Seit 1996 lehrte und forschte Taeger an der Universität Oldenburg und war Direktor des Zentrums für Recht der Informationsgesellschaft (ZRI). Er war maßgeblich an der Gründung des Centers für lebenslanges Lernen (C3L) beteiligt und entwickelte hierbei auch den berufsbegleitenden, juristischen Masterstudiengang „Informationsrecht, LL.M.“. Hierbei unterrichtete er noch lange nach seinem offiziellen Ruhestand u. a. Datenschutz- und Internetrecht und begleitete Masterabschlussarbeiten.

Als ehemalige Studierende seines Kurses kann ich mitteilen, dass der fachliche Austausch mit ihm sehr bereichernd war: Wie oft hat man schon die Möglichkeit, mit dem Herausgeber und Verfasser von verschiedenen Gesetzes-Kommentaren über Rechtsauffassungen zu diskutieren? Für ihn bezeichnend war es, dass er trotz seiner hervorragenden Kenntnisse dennoch sehr interessiert an den Praxiserfahrungen seiner Studierenden war und dass er durch sein eigenem Lerninteresse einen Fachaustausch auf gleicher Augenhöhe ermöglichte. Nur bei den schriftlichen Hausarbeiten glückte es mir nie – und vielleicht auch manch anderen Studenten ebenso nicht – die hohen Anforderungen hinsichtlich der Formalien zu Fußnoten und Literaturangaben gerecht zu werden.

Unser Mitgefühl gilt seiner Familie und seinen Angehörigen. Prof. Dr. Jürgen Taeger wird uns fehlen, aber seine Ideen und sein Einsatz werden die Datenschutzwelt weiterhin prägen.

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  • Hallo Frau Dannewitz!
    Ich habe bei ihm seit 2005 studiert, und darüber hinaus an seinem Lehrstuhl insgesamt fünf Jahre gearbeitet, und viele Hausarbeiten, Dissertationen und Facharbeiten gelesen formatiert und korrigiert. Er hatte einen hohen Anspruch an sich selbst, und auch an seine Studierenden. Ferner hat er mich im Jahr 2014 aus München zurück geholt und fortan hab ich mit ihm sechs Jahre an der VWA sehr eng zusammen gearbeitet. Hier habe ich noch immer sehr viel von seinen Ideen, Wertvorstellungen und seiner akribischen Arbeitsweise mitnehmen können.
    Ihr Beitrag ist sehr schön geschrieben, und ich stimme Ihnen vollends zu – er wird fehlen!

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