Da viele Betreiber von Webseiten noch immer unsicher sind, ob bzw. wie sie Google Analytics einsetzen dürfen, hier eine kurze Erklärung zur datenschutzgerechten Anpassung.
Google Analytics datenschutzkonform einsetzen
Kern der Änderung ist ein sog. „IP-Masking“. Hierfür wird der in die Webseite eingebaute Tracking-Code um eine weitere Zeile erweitert. Dieser Zusatz soll eine Anonymisierung der IP-Adresse bewirken, indem die letzten 8 Bit gelöscht werden. Auch wenn die vollständige IP-Adresse des Nutzers dann nicht mehr erfasst wird, soll eine grobe Lokalisierung möglich bleiben. Auf diese Weise können auch die Aufsichtsbehörden zufrieden gestellt werden, die nach wie vor den äußerst fragwürdigen Standpunkt vertreten, die IP-Adresse sei ein personenbezogenes Datum.
Zwei ehemalige Google-Mitarbeiter bieten auf ihrer Seite Trakken.de eine ausführlichere Anleitung zur Implementierung an. Wichtig ist hierbei auch, neben dem Hinweistext von Google auch einen Hinweis auf das Widerspruchsrecht einzubauen.
Wer als Nutzer generell verhindern möchte, dass sein Browser Analytics-Code ausführt, kann eine Erweiterung installieren, die Google für den Internet Explorer, Firefox und Chrome anbietet.
Treffend der Kommentar von heise online zur Erweiterungsmöglichkeit des Tracking-Codes von Google-Analytics:
„schade nur, dass dies nicht das Default-Verhalten ist“
Und ist Google Analytics jetzt datenschutzkonform??? Diese Unsicherheit im Datenschutzrecht bezogen aufs WWW ist echt nervig!!!!
Ja, mit Anwendung des IP-Maskings und den entsprechenden Hinweistexten dürften dem Einsatz von Google Analytics keine datenschutzrechtlichen Bedenken mehr entgegenstehen. Am besten diese Anleitung befolgen:
https://www.dr-datenschutz.de/google-analytics-datenschutzkonform-einsetzen/
Und ja, es könnt‘ alles so einfach sein…
„Datenschutz“ – Die Allzweckwaffe um Bürger zu gängeln, Informationen vorzuenthalten und letztendlich trotzdem jeder technisch machbare Gemeinheit dann auch durchzuführen (SWIFT, anyone?)
Weiß jemand, wie lange es im Schnitt dauert, bis Google Germany GmbH den unterzeichneten Analytics-Vertrag wieder an den Absender zurück schickt (voraus gesetzt man hat alle Auflagen korrekt erfüllt)?