Verbraucherschutz wird in Deutschland generell großgeschrieben. Das deutsche Verbraucherschutzniveau ist im internationalen Vergleich hoch und gerade im Bereich des E-Commerce sind Unternehmen gefordert, die strengen deutschen rechtlichen Vorgaben zu erfüllen.
Zuletzt ging beispielsweise die gesetzliche Einführung der so genannten Button-Lösung durch die Schlagzeilen. Seither müssen Online-Händler über einen entsprechenden Hinweis den Verbraucher über den Kaufvorgang informieren und ihm deutlich machen „Wenn ich jetzt klicke, kostet es!“.
Der Inhalt im Überblick
Berufung gegen das Freundefinder-Urteil
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat es sich daneben zur Aufgabe gemacht, die User des sozialen Netzwerkes Facebook zu schützen. Der Verband hatte vor dem Landgericht Berlin erfolgreich gegen das Netzwerk geklagt. Gegenstand der Klage war Facebooks Freundefinder-Funktion, die auch nach Ansicht des Gerichtes gegen deutsches Wettbewerbsrecht verstoßen soll. Wie der Bundesverband jetzt meldet, will Facebook das Urteil des Landgerichts Berlin (Urteil vom 06.03.2012, Az.: 16 O 551/10) aber nicht hinnehmen und hat Berufung eingelegt.
Abmahnung wegen Facebooks App-Zentrum
Berichten von ZEIT ONLINE zu Folge hat der Bundesverband nach diesem juristischen Etappensieg nun auch Facebook wegen datenschutzrechtlicher Verstöße bei seinem App-Zentrum abgemahnt und will das Netzwerk so zu einer Umgestaltung zwingen. Das Netzwerk hat 1 Woche Zeit für die Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung.
Der Verband kritisiert, dass Facebook persönliche Daten der Nutzer an App-Anbieter weiter gebe, ohne dass die Nutzer ihre Einwilligung dazu gegeben hätten. Facebook stellt über sein App-Center die Funktion bereit, beispielsweise Spiele oder Programme von Drittanbietern herunter zu laden. In kleiner, hellgrauer Schrift werde für den Anwender lediglich „eine augenscheinlich nicht abschließende Auflistung der Nutzungszwecke durch den App-Anbieter“ angezeigt, eine Einwilligung jedoch einfach beim Vorgang des Herunterladens unterstellt. Hierin sehen die Verbraucherschützer einen Verstoß gegen das Telemediengesetz.
Entscheidung durch die Gerichte?
Gibt Facebook bis zum 04. September 2012 die geforderte Unterlassungserklärung nicht ab, könnte auch diese Angelegenheit Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung werden. Ein Ende des Kampfes der deutschen Verbraucher- und Datenschützer gegen das soziale Netzwerk ist jedenfalls noch lange nicht in Sicht. Wir werden berichten.
Am Sonnabend-01-09-2012 um 22:43 Uhr (MESZ),wurde mein Account welches jetzt der FÜNFTE in folge ist,auf Facebook erneut gesperrt,stattesen sollte ich wieder Bilder von Freunden erkennen,es ist eine Checkaniererei was mir auf facebook seit Mittwoch-01-08-2012 um 22:45 Uhr wieder fährt,hinzu kommt,dass bei einigen meiner Freunde deren Accounts in Seiten um gewandelt wurde,und dies ohne deren Einwilligung.Es gibt irgent welche User im diesen Facebook,wo meine FB-Adresse abkopieren,und als negative Nachricht ans Facebook.Team weiter leiten,Ich stelle hiermit fest das die Funktion Freunde verpetzen Freunde auf Facebook NICHT beendet wurde,sondern munder weiter fort gesetzt wird,auch die Funktion Lade Deinen LICHTBILDAUSWEISS auf Facebook hoch ist NICHT beendet worden und wird ebenso munder weiter fort gesetzt,auch der Vor & Nachnamens-ZWANG werden von Facebook munder weiter fort gesetzt.Nicht zu vergessen auch der Eintragszwang von Handy-Rufnummern wird Nicht beendet,und man muss immer wieder neue Codes ein geben,nur dass der Account offen bleibt,Frage warum wird Facebook eigentlich Nicht untersagt,wenn man nur von Facebook NUR diskrimminiert und Checkaniert wird ?