Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Liebe (Google Fonts)-Abmahnanwälte, geht dahin, wo der Pfeffer wächst!

Liebe (Google Fonts)-Abmahnanwälte, geht dahin, wo der Pfeffer wächst!

Nerven tun sie, die Abmahnanwälte. Neueste Masche: Unternehmen auf die Datenübermittlung an Google bei Einsatz von Google Web Fonts hinweisen, Schadensersatz fordern, tausendfach Druck machen. Das belastet nicht nur die Abgemahnten, sondern konterkariert auch den Datenschutz. Ein Kommentar.

Wer mag schon Petzen?

Bei unzähligen Unternehmen landen seit Monaten Abmahnungen wegen unzulässigen Einsatzes von Google Web Fonts (Google Schriftarten) auf dem Tisch – zunächst von Einzelpersonen, die sich wohl irgendwo Vorlagen dafür herausgesucht haben, mittlerweile vorwiegend von zwei sehr bekannten Herrschaften, die jeweils als Rechtsanwalt für ihre Mandanten auftreten. Das Abmahngeschäft dieser Kanzleien boomt, eine Welle folgt der nächsten. Dabei ist das reine dubiose Geldmacherei. Ehrlich gesagt fand ich Petzer schon in der Schulzeit unmöglich. Das Thema ist derartig nervig, dass die Abmahn-Flut selbst Google dazu gebracht hat sich zu äußern.

Was macht die Abmahnungen verwerflich? Nun, die Sache mit Google Web Fonts ist nicht so unbestritten, wie es in den Briefen beschrieben wird. Aber noch viel merkwürdiger ist die vertretene Mandantschaft: Einmal ist es ein Herr, dann eine Frau mit demselben Namen, dann wieder irgendeine Interessensgemeinschaft, von der zuvor vermutlich noch kein Mensch je etwas gehört hat. Gibt es die Mandanten wirklich? Who knows. In vielen Fällen liegt keine Vollmacht bei. Wie man der Entwicklung der Schreiben entnehmen kann, wurden Vollmachten auch erst in späteren Wellen beigelegt, nachdem sich genug über das Fehlen beschwert hatten.

Fraglich ist auch, wieso die Mandanten tausende von Websites verschiedenster Branchen aufgesucht haben sollten. Masochismus? Hat man noch nicht genug von Google Fonts? Wohl eher läuft da ein Bot durch die Internet-Gegend. Wie die geltend gemachten Betroffenenrechte beantwortet werden sollen ohne hinreichende Angaben zur Identifizierung des Betroffenen (und ohne Vorlage einer Originalvollmacht), bleibt ebenfalls ungeklärt. In den Augen der Abmahnindustrie gilt: Frag nicht, halt die Klappe und bezahl.

Google Web Fonts und das Massengeschäft

Was kann das Unternehmen tun, das eine solche Abmahnung erhält? Dazu gibt es im Internet so einige Diskussionen, auch die Kommentare unter dem heise.de Artikel sind unterhaltsame Lektüre. Wer zahlen will, soll zahlen. Dadurch fördert man aber dieses lukrative Geschäftsmodell noch. Das Risiko einer eventuellen Klage muss jeder Abgemahnte selbst beurteilen und ob er es eingehen möchte oder nicht (und wie hoch man es überhaupt einschätzt, immerhin kann eine Klage des Abmahners für ihn auch nach hinten losgehen). Manch einer wird zum Gegenangriff ansetzen, die Rechtsanwaltskammer informieren, das Schreiben in den Müll werfen. Die Entscheidung liegt beim Abgemahnten.

Konsens sollte allerdings bei einer Sache bestehen: Wer Google Web Fonts einsetzt, dem ist zu empfehlen, Google Fonts schnellstmöglich selbst lokal zu hosten (soweit lizenzrechtlich zulässig), sodass keine Daten an Google fließen. Wer stattdessen eine Einwilligung für Google Web Fonts einholen möchte, steht vor weiteren rechtlichen Problemen – die Einwilligung dürfte unwirksam sein.

Wer Google Fonts selbst hostet, vermeidet Abmahnungen in diesem Bereich und hat ganz nebenbei noch was Gutes für den Datenschutz getan. Moment. Sind die Abmahner damit Vorreiter des Datenschutzes, weil sie sich dafür stark machen? Ganz sicher nicht, die würden jeden Furz abmahnen, wenn sich damit Geld verdienen lässt. Hintergrund ihres Tätigwerdens ist definitiv kein Altruismus: Die Abmahnschreiben basieren ja auf einem umstrittenen Urteil des Landgerichts München (Az. 3 O 17493/20), das Anfang des Jahres einem Kläger 100 Euro Schadensersatz wegen eines Kontrollverlusts und individuellen Unwohlseins nach Einsatz von Google Web Fonts und der damit verbundenen Übermittlung der IP-Adresse an Google zugesprochen hat. Dabei wissen die Abmahner genau, dass das Vorbringen von Urteilen und datenschutzrechtlichen Ausführungen bei den Abgemahnten regelmäßig zu Panik führt – und damit zu Kurzschlusshandlungen.

Der Datenschutz ist des Datenschutzes Wolf

Frei nach Thomas Hobbes ist vorliegend nicht der Mensch dem Menschen ein Wolf (homo homini lupus est), sondern der Datenschützer seinen Mitstreitern. Wie das?

Es läge nahe zu denken, das Abmahngeschäft spiele auch uns Datenschützern reichlich in die Karten. Schließlich dürften haufenweise Unternehmen bei erhaltenen Abmahnungen ihre (ggf. externen) Datenschutzbeauftragten um Hilfe gebeten haben – die natürlich fleißig abrechnen. Der ein oder andere interne DSB wird sich möglicherweise endlich ernst genommen gefühlt haben, nach all den Jahren des erfolglosen Verweisens auf potentielle Bußgelder, nun, wo Datenschutz konkret wurde und es niemanden mehr gab, der all das als unnötige Angst-Luftschlösser abtun konnte.

Dabei wird aber übersehen: Abmahnanwälte erweisen uns Datenschützern einen Bärendienst. Wenn Datenschutz zur reinen Geldmacherei verkommt, dann fügt er sich selbst auf lange Sicht großen Schaden zu. Das Vorstandsmitglied der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), Dr. Thilo Weichert, spricht in einer Presseerklärung nach Zurückweisung einer Spende aus Abmahngeldern von einer Diskreditierung des Anliegens des Datenschutzes, getroffen würden die Kleinen, nicht Google.

Wir Datenschützer kämpfen seit Jahren, fordern die Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen und scheitern häufig schon am ersten Schritt, der Akzeptanz. Vielfach hat man einfach keinen Bock auf uns, auf die DSGVO, Datenschutz, das Ding, das nicht genannt werden darf. Abmahnungen verschaffen uns kurze Aufmerksamkeit, die schnell verpufft und nur zu noch tieferer Ablehnung führt. Wie ist es künftig um den Datenschutz bestellt, wenn selbst die letzten Befürworter wegbrechen?

Alles hat ein Ende, nur die Abmahnungen nicht

Man kann sich sicher sein: Kaum ist die Google Web Fonts-Sau durchs Dorf getrieben, kommt schon die nächste um die Ecke. Bis vor kurzem hätte ich noch gedacht, die Google Fonts Abmahnungen hätten sich bereits erledigt – aber nein, nach dem ersten Abmahn-Tsunami folgen immer noch Wellen. Und selbst wenn die Thematik mal endgültig vorüber wäre, sprießen bei einem neuen Schadensersatzurteil bestimmt wieder Abmahnanwälte wie die (Fliegen-)Pilze aus dem Boden. Da helfen kein Rasenmäher, kein Roundhouse-Kick und keine Rechtsanwaltskammer. Letzterer Mühlen mahlen viel zu langsam (auch wenn eine berufsrechtliche Überprüfung angekündigt wurde) und es werden sich auf alle Zeiten Unternehmen finden, die lieber zahlen als Risiken einzugehen. Damit ist das Geschäftsmodell der Abmahnanwälte gerettet. Juhu … nicht.


Dieser Beitrag ist ein Kommentar und spiegelt daher die persönliche Meinung der Autorin / des Autors wider. Diese muss nicht mit der Meinung des Herausgebers oder seiner Mitarbeitenden übereinstimmen.

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 31.12.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
  • Das Problem sind nicht die Abmahnungen, sondern die weit verbreitete Nutzung von US-Tools. Dass der US-Transfer auch beim Vorliegen einer Einwilligung nicht rechtmäßig ist, hat Dr. Datenschutz mehrfach berichtet.

    Der nächste Kandidat für Abmahner ist sicher Google Analytics. Da sind zahlreiche Verfahren anhängig und mit dem ersten Urteil kommt die nächste Abmahnwelle – garantiert. Wer sich jetzt nicht darauf vorbereitet, hat selbst Schuld – genau wie die unbelehrbaren Google-Fonts Anwender.

    • Die Abmahnungen sind ein Problem, aber nicht die Ursache. Hintergrund für die Abmahnwelle ist ja der unüberlegte zigtausendfache Einsatz von US-Tools. Insofern lassen sich Abmahnungen vermeiden, wenn man die Tools gar nicht nutzt oder soweit möglich selbst hostet.
      Mein Kritikpunkt ist im Rahmen des Artikels aber nicht die Naivität der Nutzer, sondern die Abgebrühtheit der Abmahner. Warum? Weil die Abmahner nerven und uns Datenschützer in Verruf bringen.
      Und auf die Google Analytics-Abmahnwelle bin ich gespannt. Kommen wird sie, aber mit Ansage.

  • Abmahnanwälte? Sind das nicht die Versager, die sonst keine Mandanten abbekommen und auf die Masche „Abmahnung“ Geld erpressen wollen? Könnten Hausbesuche hilfreich sein?

  • Ach, „liebe…“. Ich mag sie auch, antworte ihnen aber noch nicht. Bei aller Dreistigkeit zeigen die Abmahnungen oder was immer sie sein wollen dankenswerterweise das Problem der unbedachten Einbindung von externen Diensten auf. Manchmal braucht man welche, doch nicht beliebig und zu jedem Preis.

    Gerade den „üblichen Verdächtigen“, die mit vielen äh… kostenlosen Diensten unterwegs sind dürfte man seine Besucherdaten nicht in den Rachen schaufeln. Weil sie eben über Mittel verfügen, die Identität der Leute hinter IP-Adressen herauszubekommen. Dabei müssen ihnen nicht mal die Namen wichtig sein, aber es wird immer um Daten gehen, die sie auf bestimmte Personen beziehen können.

    D., für den die Drittlandaspekte eigentlich nicht so wichtig sind wie die zu erwartenden Datennutzungen für eigene Zwecke der Dienste. D. h. auch ein neuer Angemessenheitsbeschluss würde das eigentliche Problem nicht lösen; und die Einbindung wäre dann immer noch nicht zulässig. Deshalb sollte nicht nur über die USA diskutiert werden.

    • Das stimmt, der unbedachte Einsatz von externen Tools (ggf. weil billig und weil sie doch alle haben) hat letzten Endes zur Abmahnwelle geführt. Weniger naive Nutzer = weniger Abmahnungen. Ich kann Ihre Bedenken ganz gut nachvollziehen, es wird zu wenig drüber diskutiert, dass der Datentransfer noch so sicher sein kann – die Nutzung durch den externen Anbieter ist ggf. nicht so prickelnd.

  • Frau Pettinger, eine Wohltat Ihre Zeilen.

  • Es ist ein Spagat. Auf der einen Seite ist es gerechte „Strafe“ derer, die arglos immer wieder sich über gesetzliche Vorgaben hinwegsetzen, wie just jene, die Google Fonts nutzen, oder Analytics, …, weil es ihnen schlichtweg einfach egal ist. Auf der anderen Seite, unwohl sein wegen der Nutzung von Google Fonts, ehrlich? Woher wusste der Besucher denn davon, wenn er es nicht explizit recherchiert oder gar gescannt hat. Finde ich gleichermaßen lächerlich. Und dass sich dann einzelne dubiose Geschäftemacher damit die Taschen voll machen, noch viel fragwürdiger. Dieser Abmahnpraxis sollte so oder so gesetzlich ein Riegel vorgeschoben werden.

    • Ich muss zugeben, von Schadenfreude bleibe auch ich nicht verschont. Einige Unternehmen haben die Abmahnung sicherlich selbst verschuldet, indem sie auf Datenschutz schlicht und ergreifend gepfiffen haben. Andere wussten gar nicht, dass Google Fonts ein Problem aufwirft.
      Dass sich der Betroffene aus dem LG München-Urteil unwohl fühlt, finde ich auch merkwürdig. Immerhin nutzt der Betroffene ja ein Betriebssystem (von Microsoft, Apple, Google…) seines Geräts. Findet da kein Datentransfer statt?

Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.