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kicktipp – 1:0 für den Datenschutz?

kicktipp – 1:0 für den Datenschutz?

Wahrscheinlich gibt es kaum ein Unternehmen in Deutschland, in dem nicht mindestens ein Fußball-Fan arbeitet. Dieser Mitarbeiter entwickelt vor jeder Welt- oder Europameisterschaft große Aktivitäten, um möglichst viele Kollegen zu überreden, bei einem Online-Tippspiel mitzumachen. Schließlich fällt die Prämie für den Gewinner umso höher aus, je mehr sich beteiligen. An den Schutz der personenbezogenen Daten seiner Kollegen wird er dabei als Letztes denken: Zum Glück übernimmt das der Anbieter kicktipp.

Reines Privatvergnügen

Wahrscheinlich gibt es in diesem Monat auch kaum ein Unternehmen in Deutschland, in dem nicht auf die Ergebnisse der WM-Spiele in Brasilien getippt wird. In den meisten Fällen schließen sich die interessierten Mitarbeiter zusammen und nutzen die kostenlose Variante von kicktipp. Ein Kollege übernimmt als Administrator die Organisation.

Diese Tipp-Runden sind eine rein private Veranstaltung, sodass z.B. alle E-Mails zu den Tipps ebenso privater Natur sind. Wenn der Arbeitgeber die private Nutzung der dienstlichen E-Mail-Accounts verboten hat, dürfen solche E-Mails nur über die privaten Accounts (gmx, t-online, etc.) ausgetauscht werden. Ist die Privatnutzung des Internets generell verboten, darf das Kickspiel eigentlich nur nach Feierabend betrieben werden.

Und es gibt noch eine rechtliche Hürde, die von eifrigen Fans leicht übersehen wird: Wenn die Compliance-Richtlinien des Unternehmens die Annahme von Geschenken verbietet, dürfte die Gewinnprämie eigentlich nicht ausgezahlt werden – in dieser Hinsicht gilt das Tippspiel unter Kollegen nämlich gerade nicht als Privatvergnügen.

Machen Sie es wie die Profis

Die verantwortlichen Compliance-Officer tippen lieber mit als sich bei den Kollegen mit Verboten unbeliebt zu machen. Aber eigentlich sollte die Beteiligung an Tippspielen im Kollegenkreis mit dem Compliance- und dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt werden.

Insofern biete es sich an, mit dem Segen der Geschäftsleitung als Unternehmen ein Tippspiel zu veranstalten. Für das Profipaket von kicktipp fallen zwar Kosten an, dafür erfüllt es aber auch alle Vorgaben des Datenschutzes.

Vor allem wird auf dem Portal eine Mustervereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung zum Download angeboten, die gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz abgeschlossen werden muss, bevor Mitarbeiterdaten an kicktipp übermittelt werden dürfen. Außerdem wird in den Datenschutzhinweisen ausführlich über die Verwendung der Daten und Widerspruchsmöglichkeiten aufgeklärt (was natürlich auch für die kostenfreie Variante gilt).

Zwei Tipps für Tippspiele

  1. Wenn die Beteiligung an einem Tippspiel im Unternehmen einen gewissen Umfang annimmt, sollte es mit den Compliance- und dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt werden. Idealerweise veranstaltet das Unternehmen ganz offiziell die Tipp-Runde.
  2. Wie die Frankfurter Allgemeine meldet, haben Ökonomen der Privat-Bank Berenberg ermittelt, dass zu viel Fußball-Wissen bei Tippspielen eher schadet. Alle Laien sollten also nicht auf die Experten hören, sondern einfach drauflos tippen!
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