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Medizincheck bei Fußball-Transfers: Was darf veröffentlicht werden?

Medizincheck bei Fußball-Transfers: Was darf veröffentlicht werden?

Bei Fußballprofis kann man inzwischen vom „gläsernen Menschen“ sprechen: Jeder Schritt wird gemessen, über jeden Fehltritt berichtet. Manchmal werden dabei aber auch rechtliche Grenzen überschritten, vor allem wenn es um die Veröffentlichung von Gesundheitsdaten geht.

Transferphase im Profifußball

Die Sommerpause verbringen Fußballfans vor allem damit, auf vielversprechende Einkäufe ihres Lieblingsclubs auf dem Transfermarkt zu hoffen. Die Boulevard- und Online-Medien kommen diesem Bedürfnis gerne nach und berichten über jedes noch so kleine Transfergerücht und sämtliche Details laufender Verhandlungen.

„Nur der Medizincheck steht noch aus“

…lautet meistens die Meldung, wenn sich alle Beteiligten einig sind, wie z.B. Anfang der Woche beim Transfer von Christian Benteke zum FC Liverpool für rund 46 Mio. Euro(!). Dem belgischen Profi ist der Wechsel zu gönnen, freute er sich doch bei seinem letzten Transfer zu Aston Villa vor zwei Jahren auf ein neues Leben in London, bis er feststellen musste, dass sein neuer Club nicht in London sondern im industriell geprägten englischen Norden, genauer in Birgmingham beheimatet ist. Jetzt wird es Liverpool, da kommen immerhin die Stones her – oder so ähnlich…

Informationsdurst der Medien

Der Informationsdurst der einschlägigen Medien geht inzwischen so weit, dass auch vor Details sportärztliche Untersuchungen nicht halt gemacht wird. Erst gestern rätselte das „Fachmagazin Kicker“ über die aktuelle Verletzung des Kölner Innenverteidigers Dominic Maroh und schrieb erstaunt:

„Alle Geheimnisse bei ruhenden Bällen möchte Stöger [der Trainer, d. Red.] der Konkurrenz nicht so einfach verraten. Verständlich. Das gilt weniger für die Geheimniskrämerei, die der Klub im Fall Dominic Maroh betreibt. Was den am Oberschenkel verletzten Abwehrspieler betrifft, könnte der FC inzwischen für Klarheit sorgen. Doch auch 15 Tage nachdem sich der Innenverteidiger eine Muskelverletzung zugezogen hat, hüllen sich die Verantwortlichen in Schweigen, was die Schwere der Blessur betrifft. Intern hat man eine klare Diagnose, die aber – warum auch immer – geheim gehalten wird.“

„Weil es rechtswidrig wäre“, könnte man dem Kicker kurz und knapp entgegnen.

Ärztliche Diagnose in der Pressemitteilung

Weniger vorbildlich als der Effzeh aus Köln verhielt man sich beim FC Schalke 04, als via Pressemitteilung auf der Vereinswebsite über den geplatzten Wechsel von Sidney Sam zu Eintracht Frankfurt berichtet wurde:

Ein Transfer kommt allerdings nicht zustande, da bei dem Offensivspieler im Zuge der sportmedizinischen Untersuchungen in Frankfurt erhöhte Nierenwerte sowie Blut im Urin festgestellt wurden.

Datenschutz und Patientengeheimnis verletzt

Auch wenn man es inzwischen gewohnt ist, Details über Verletzungen von Fußballern in der Presse zu lesen, handelt es sich bei derartigen Mitteilungen der Clubs um Übermittlungen besonderer personenbezogener Daten (Gesundheitsdaten), die nur durch eine ausdrückliche Einwilligung des betroffenen Spielers gerechtfertigt werden könnte. Sportmediziner könnten sich ohne Zustimmung sogar wegen einer Verletzung des Patientengeheimnisses strafbar machen (§ 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB).

Datenschutzbeauftragte der Vereine gefragt

Die Datenschutzbeauftragten der Bundesligaclubs müssten also darauf hinwirken, dass bei Mitteilungen über Medizinchecks allenfalls über „bestanden“ oder „nicht bestanden“ berichtet wird. Andernsfalls müsste man sich entsprechende Einwilligungen der Spieler einholen, denn trotz Millionengehälter und tägliche Umgarnung durch die Presse haben auch sie noch Persönlichkeitsrechte.

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