Die Einführung von Nacktscannern für Sicherheitschecks an Flughäfen ist weiterhin umstritten. Denn die Scanner verletzen die Privatsphäre, welche sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ableitet, und die Menschenwürde der Passagiere.
Zutreffend sagte schon der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar zu Beginn der Diskussion zum geplanten Einsatz von Körperscannern an deutschen Flughäfen:
Ich habe bisher noch kein Gerät gesehen, das die Persönlichkeitsrechte wahrt.
Der Inhalt im Überblick
Ungenau und störanfällig
Zudem stellt sich die Funktionsweise der derzeit beispielsweise am Flughafen Hamburg im Test befindlichen Scanner als ungenau und störanfällig dar, wie businesstraveller.de berichtet. Hiernach seien beim Scannen von Fluggästen bislang eine Menge Ungenauigkeiten aufgetreten, so dass unter anderem Falten in Kleidungsstücken als Gefahr erkannt wurden.
Außerdem sind die Scanner bekanntlich zum Teil nicht in der Lage, die Kleidung zu durchdringen, so dass wenn ein Passagier mehrere Kleidungsstücke übereinander trägt, die Geräte zuweilen keine zuverlässigen Ergebnisse liefern.
EU-Abgeordnete stimmen Körperscannern zu
Trotz der Vielzahl an Unwägbarkeiten haben nunmehr die EU-Abgeordneten im Verkehrsausschuss dem Einsatz von Ganzkörperscannern zugestimmt, allerdings auf besseren Schutz der Privatsphäre und Gesundheit der Passagiere gedrängt. Gefordert wird:
- eine freie Entscheidung der Passagiere darüber, ob sie sich scannen oder durchsuchen lassen,
- der Schutz der Menschenwürde, Privatsphäre und persönlichen Daten der Passagiere,
- Schutz vor Gesundheitsrisiken für die Passagiere,
- Scanner mit Röntgenstrahlen sollen verboten werden,
- die Scanner sollen keine detaillierten Bilder der Passagiere erzeugen und speichern, sondern nur Piktogramme,
- die Bilder dürfen nicht gespeichert werden und sollen sofort nach Durchlaufen der Kontrolle gelöscht werden.
Zweck und Funktion der Scanner unklar
Welchen konkreten Nutzen der Einsatz von Körperscannern an Flughäfen hat, solange das Scannen der Passagiere – richtigerweise – freiwillig ist, bleibt unklar. Die vielmehr wahllose Anhäufung von millionenfachen Daten bedeutet offensichtlich keinen Zusatz an Sicherheit, mal abgesehen von den Ungenauigkeiten .
…und wo bleibt das Original?
Ebenso wenig Sicherheit besteht im Hinblick auf die von den Scannern erzeugten und gespeicherten Bilder als personenbezogene Daten. Zwar ist vorgesehen, dass kein Sicherheitsbeamter das vom Scanner erzeugte Originalbild an der Sicherheitskontrolle zu Gesicht bekommt. Allerdings sollen die Bilder von Beamten in einem separaten Raum gesichtet werden. Die Frage, ob und wie eine Kontrolle mit dem Umgang dieser Daten erfolgt, bleibt aber ebenso unbeantwortet wie die Frage, inwieweit sichergestellt ist, dass und wie die erhobenen und verarbeiteten Daten sofort gelöscht werden.
Abzuwarten bleibt nunmehr, ob die für den 23 Juni vorgesehene Abstimmung im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments zu neuen Erkenntnissen führt.