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„Serial“ Podcast – Erfolg auf Kosten der Privatsphäre?

„Serial“ Podcast – Erfolg auf Kosten der Privatsphäre?

Der wöchentliche Podcast „Serial“ präsentiert einen realen Kriminalfall, aufbereitet mit dramaturgischen Effekten. Bei dem thematisierten Mordfall bleibt Raum für die Diskussion, inwieweit die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten ausreichend gewahrt werden.

Der Fall

Ende der 90er Jahre wurde die damals 18jährige High-School Schülerin H. in Baltimore zu Tode gewürgt. Ihr Ex-Freund A. wurde des Mordes für schuldig befunden und zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, obwohl er die Tat stets bestritt.

H. und A. hatten eine High-School Romanze, die von beiden Eltern nicht gebilligt wurde. H. beendete nach einer Weile die Beziehung. Nicht allzu lange Zeit später verschwand sie nachmittags nach der Schule. Ihre Leiche wurde drei Wochen später in einem Park gefunden. Aufgrund verschiedener, sich teilweise widersprechender Zeugenaussagen von Schulkameraden wurde A. eineinhalb Jahre später wegen des Mordes an H. zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Er sitzt heute im Hochsicherheitstrakt eines Gefängnisses in Cumberland.

Es gibt eine Reihe Ungereimtheiten in dem Fall und einige Menschen sind bis heute von der Unschuld des Verurteilten überzeugt.

Der Podcast

Die Journalistin Sarah Koenig hat sich nun zur Aufgabe gemacht, selbstständig in dem Fall zu ermitteln und zeitgleich ihre Erkenntnisse in wöchentlichen Podcast-Folgen zu präsentieren. Ihre Untersuchungen dauern derweil an, zu einem abschließenden Ergebnis ist sie bisher nicht gekommen.

Das Medium Podcast kannte man bisher größtenteils nur von Radiosendern oder vereinzelt aus fachlichen Kreisen. Der Unterschied zu den Formaten ist, dass es sich bei „Serial“ um einen realen Kriminalitätsfall handelt, der für den Podcast redaktionell aufgearbeitet wird. Es ist einerseits eine sehr lange, ausführliche Nachrichtensendung, andererseits ein spannender Krimi. Dies verdankt die Sendung nicht zuletzt dem Erzähltalent der Journalistin Koenig und den eingesetzten dramaturgischen Effekten.

Kritikpunkte

Zweifellos bedient dieser Podcast ein Bedürfnis vieler Internetnutzer – nicht umsonst ist er binnen weniger Wochen an die Spitze der iTunes-Downloads gestiegen. Er bietet jedoch auch Angriffsfläche. Die Hauptkritikpunkte sind im Wesentlichen:

  • Durch die Verwendung dramaturgischer Effekte wie Cliffhanger und Hintergrundmusik sowie das Einbringen persönlicher Ansichten und Vermutungen wird der Sachverhalt nicht rein journalistisch informativ dargestellt.
  • Dadurch, dass die Journalistin mit ihren Ermittlungen noch nicht am Ende angelangt ist, können sich aufgestellte Vermutungen später als falsch herausstellen. Auch wenn Koenig ihre Ansichten über den Wahrheitsgehalt einer Aussage als solche deutlich macht, stehen sie im Raum. Im Gedächtnis der Zuhörer bleibt hängen „Person X hat gelogen“, nicht „Die Journalistin vermutet, dass Person X gelogen hat“.
  • Mögliche zukünftige Zeugen hören den Podcast und somit die Aussagen anderer Zeugen. Das menschliche Gedächtnis ist ohnehin schon wenig zuverlässig, vor allem wenn die Geschehnisse so lange zurückliegen. Vermeintliche Erinnerungen können durch Berichte anderer und Wertungen der Journalistin beeinflusst werden, der Wahrheitsgehalt der Aussagen sinkt dadurch.
  • Möglicherweise weiß die Reporterin mehr, als die den Hörern mitteilt. Zwar sagt sie, sie gebe den aktuellen Stand der Ermittlungen weiter. Das ist aber nicht nachprüfbar. Aus der dramaturgischen, erzählenden Sichtweise ist es sinnvoll, an einem bestimmten Punkt einen Schnitt zu machen, um die Spannung zu erhalten. Vom rein journalistischen Standpunkt aus sollten jedoch alle zur Verfügung stehenden Informationen preisgegeben werden.
  • Die Familie des Opfers möchte mit dem Fall abschließen. Durch den Hype um den Podcast werden alte Erinnerungen aufgerüttelt und das Medien- und Öffentlichkeitsinteresse an der Familie steigt wieder. Dies ist nicht in ihrem Sinne.
  • Der möglicherweise zu Unrecht verurteilte A. wird in dem Podcast mit vollem Namen genannt, es ist bekannt, in welchem Gefängnis und unter welcher Häftlingsnummer er zu finden ist.

Rechtliche Überlegungen – nach hiesigem Rechtsverständnis

Grundsätzlich sind in Deutschland persönliche Daten durch das im Grundgesetz verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geschützt.

Es besteht zwar kein grundsätzliches Gebot, bei der Berichterstattung die Beteiligten zu anonymisieren. Es muss aber eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Bevölkerung und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen stattfinden.

Ausschlaggebend ist der Inhalt und die Art und Weise des Beitrags. Insbesondere im Zusammenhang mit Strafverfahren ist es üblich, die Beteiligten zu anonymisieren, um eine Stigmatisierung zu vermeiden.

In einem früheren Artikel haben wir bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die informationelle Selbstbestimmungsfreiheit mit dem Tod einer Person erlischt. Die Rechtsprechung hat jedoch das postmortale Persönlichkeitsrecht in Entscheidungen u.a. zu Mephisto und Marlene Dietrich geprägt. Es wird direkt aus der Menschenwürde abgeleitet, denn sie bietet ein Mindestmaß an Respekt und Ehrenschutz einer Persönlichkeit auch über den Tod hinaus. Laut BGH sind im Gegensatz zu den vermögenswerten Bestandteilen des postmortalen Persönlichkeitsrechts, dessen Schutz auf 10 Jahre begrenzt ist, die ideellen Bestandteile an keinen festen zeitlichen Rahmen gebunden.

Fortsetzung folgt…

In Anbetracht des Erfolgs des Podcasts ist davon auszugehen, dass er nicht der einzige in seiner Klasse bleibt. Die Produktionsfirma hat sich eine zweite Staffel von „Serial“ bisher offengehalten.

Auch wenn die amerikanische Rechtslage die Veröffentlichung der Namen in voller Länge zulässt, wäre eine eigenverantwortliche Anonymisierung durch die Produktionsfirmen in Zukunft wünschenwert. Dies sollte insbesondere dann geschehen, wenn wie hier durch die Berichterstattung intime Informationen aus den Privatleben an die Öffentlichkeit dringen. Der Glaubwürdigkeit und Spannung der Serie wäre diese kleine Veränderng wohl kaum abträglich.

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