Dass die Fortschritte im Bereich Datenschutz nicht die allerschnellsten sind, ist nicht gänzlich neu. Dass der Bundesbeauftragte für Datenschutz mit den ausbleibenden Entwicklungen in diesem Bereich auch nicht vollumfänglich zufrieden ist, ist mittlerweile auch hinlänglich bekannt. Und beide Umstände machte er einmal mehr deutlich, als er heute seinen 23. Tätigkeitsbericht vorstellte…
Der Inhalt im Überblick
Kritik an fehlender Umsetzung
Insbesondere übte Herr Schaar Kritik an Bundesregierung und Bundestag an der fehlenden Umsetzung geforderter Datenschutzanforderungen. Er forderte diese vor allem auf, den
„Bürgerwillen ernst zu nehmen und die angekündigten datenschutzrechtlichen Vorhaben nun umzusetzen“.
Außerdem griff der Datenschutzbeauftragte das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur fehlenden Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden sowie den Umstand auf, dass Deutschland diese Entscheidung bisher nicht umgesetzt habe, so dass nun eine Strafzahlung in zweistelliger Millionenhöhe bevorstehe.
Größere Beachtung für Datenschutz
Dass das Thema Datenschutz immer größere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erhalte, zeige laut Schaar der Anstieg von schriftlichen Bürgeranfragen und -beschwerden um 47 Prozent. Darüber hinaus habe er 20 mal mehr Beanstandungen ausgesprochen als im letzten Berichtszeitraum.
Ob dies tatsächlich daran liegt, dass die
„Bürgerinnen und Bürger nicht damit einverstanden sind, in ihrem alltäglichen Verhalten registriert und überwacht zu werden“,
erscheint allerdings fraglich. Sicherlich wird die Sensibilität im Umgang mit personenbezogenen Daten durch Dritte durch Einführungen wie den Körperscanner, Datenabgleiche mit der Anti-Terror-Liste oder Ortungsdienste gestärkt. Dass dies tatsächlich auch für den eigenen Umgang mit seinen Daten gilt, ist allerdings wenig wahrscheinlich. Denn dass Bürger mit zweierlei Maß messen, wenn es um die Verarbeitung personenbezogener Daten durch sie selbst oder durch Dritte geht, zeigen Dienste wie Facebook, die nur davon leben, möglichst viel und umfassende Daten ihrer Mitglieder zu erhalten.
Fazit
Grundsätzlich ist positiv festzuhalten, dass Schaar nicht nur das Verhalten der Privatwirtschaft kritisierte sondern ebenso das der Sicherheitsbehörden. Dabei nahm er erneut auf die Notwendigkeit eines digitalen Radiergummis Bezug.
Da kann man nur hoffen, dass der kritische Rundumschlag des obersten Datenschützers ihre Wirkung nicht verfehlt und nicht nur bald die noch fehlende Regelungen kommen sondern diese auch noch praktisch und technisch umsetzbar sind…