Gestern Abend war Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in der Hamburger Privathochschule „Bucerius Law School“ zu Gast, um zum Thema “Datenschutz und Privatsphäre im dritten Jahrtausend“ zu referieren. Dabei nahm Sie auch zu den aktuell „heissen Eisen“ im Datenschutz Stellung. Auch wenn sie dabei keine besonders konkreten Neuigkeiten präsentierte – was in einem solchen Rahmen wohl auch kaum zu erwarten ist -, ließen sich doch ein paar Interessante Tendenzen aktuellen Themen heraushören.
Der Inhalt im Überblick
Ministerin begrüßt grundsätzlich Vorstoß der EU-Kommission
Aktuellstes Thema war natürlich der Entwurf einer neuen EU-Datenschutzverordnung, der letzte Woche offiziell vorgestellt worden ist (wir berichteten). Die Justizministerin hielt den Vorstoß der EU-Kommission insbesondere vor dem Hintergrund für begrüßenswert, dass damit man eine Vollharmonisierung des Datenschutzrechts in Europa anstrebe. Dieses könne auch nur im Interesse des Datenschutzes sein: Denn Datenschutz muss heutzutage als globales Thema verstanden und angegangen werden und dafür helfe es mehr, in ganz Europa ein gewisses Datenschutzniveau zu sichern als beispielsweise nur in Deutschland.
EU-Verordnung aber noch am Anfang ihrer Entwicklung
Dennoch ließ Frau Leutheusser-Schnarrenberger an verschiedenen Stellen ihres Vortrags auch immer wieder durchblicken, dass die deutschen Vertreter bei der weiteren Ausgestaltung der Verordnung noch ein gewichtiges Stück mitreden wollen. Zwischen den Zeilen konnte man also durchaus erkennen, dass der jetzige Entwurf als erste Diskussionsgrundlage zu verstehen ist, der sich noch wesentlich verändern kann. Es scheint nicht einmal sicher zu sein, ob es bei der Regelungsform „Verordnung“ bleibt oder ob man sich nicht doch noch zur Verabschiedung einer neuen Europäischen Datenschutzrichtlinie entschließt (explizit sagte die Ministerin hierzu jedoch nichts).
Vorratsdatenspeicherung eingefroren
Auch das Steckenpferd der „Altliberalen“ wurde selbstverständlich ausreichend thematisiert: der Streit um die Vorratsdatenspeicherung. Die letzte Woche vorgestellte und von ihr in Auftrag gegebene Max-Planck-Studie zum Nutzen einer Vorratsdatenspeicherung habe ihre kritische Haltung nachhaltig gestärkt. Mann solle nun erst einmal abwarten, ob und wie die EU-Kommission ihre Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung aufgrund der neusten Erkenntnisse anpasst (wir berichteten) und sich erst dann an einen neuen Gesetzentwurf machen.
Ausblick: Bei der Vorratsdatenspeicherung passiert erst einmal nichts – auch aufgrund der bekannten Standfestigkeit von Frau Leutheusser-Schnarrenberger ist nicht zu erwarten, dass die Union sich mit ihrem begehrten Gesetzesvorhaben noch in dieser Legislaturperiode wird durchsetzen können.