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Justizministerkonferenz: Neuer Straftatbestand der Datenhehlerei!

Justizministerkonferenz: Neuer Straftatbestand der Datenhehlerei!

Bereits Ende März wurde bekannt, dass das Hessische Justizministerium die Einführung eines neuen Straftatbestandes in das Strafgesetzbuch vorantreibt: „Datenhehlerei“. Nun beschloss die Konferenz der Justizminister von Bund und Ländern, dass es tatsächlich zu einer Einführung kommen soll. Dabei hatte Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger in dieser Sache bisher keinen Änderungsbedarf am deutschen Strafrecht gesehen.

Was ist der neue Straftatbestand?

Ausgangspunkt der Überlegungen ist § 259 Strafgesetzbuch (StGB) – die Hehlerei, hinter den der besagte § 259a StGB – Datenhehlerei eingefügt werden soll. Laut Heise.de ist ein Entwurf des Paragraphen mit folgender Formulierung im Gespräch:

„Wer Daten, die ein anderer ausspäht oder sonst rechtswidrig erlangt hat, ankauft oder sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder abzusetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.“

Warum soll Datenhehlerei strafbar werden?

Der Blick der Justizminister gilt vor allem dem Verkauf gestohlener digitaler Identitätsdaten, wie Facebook-Zugangsdaten, E-Mail-Konten oder Kreditkartendaten.

Zum einen hat der Vorstoß der Justizminister sicherlich die Opfer des digitalen Datenklaus im Sinn. Schließlich können durch das Ausspähen von sensiblen Zugangsdaten auch größere wirtschaftliche Schäden entstehen. Der Missbrauch von Kreditkartendaten sorgt beispielsweise äußerst regelmäßig für Aufregung in den Medien.

Zum anderen ist es den Gesetzeshütern aber auch ein dringendes Bedürfnis diesen sich in den letzten Jahren rapide ausweitenden Bereich der Wirtschaftskriminalität einzudämmen. Mittlerweile hat sich ein florierender Schwarzmarkt etabliert, auf dem zum großen Teil mit Konto- und Kreditkartendaten gedealt wird.

Wer fällt unter die Strafbarkeit?

Mit dem neuen Paragraphen können in Zukunft auch die Zwischenhändler der digitalen Ware belangt werden. Das ist das Ziel.

Eine Ausnahme wird es jedoch geben – für den Staat. Der Ankauf von Steuerdaten, wie zum Beispiel in der Schweiz, soll auch in Zukunft straffrei bleiben.

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